Die Bewältigung kommunistischer Vergangenheit in Deutschland wird mit den Verfahren in anderen früheren Ostblockstaaten verglichen. Speziell in Deutschland hat man sich für ein strafrechtliches Vorgehen entschieden. Der Verfasser beschäftigt sich unter anderem mit der Mauerschützenproblematik und dem Rückwirkungsverbot in Art. 103 Abs. 2 GG. Der Verfasser ist der Ansicht, daß die Überspielung des Rückwirkungsverbots durch den BGH zugunsten der Gerechtigkeit mit dem Rechtsstaat nicht vereinbar sei. Für eine Suspendierung rechtsstaatlicher und grundrechtlicher Sicherungen sei es zu spät. Wenn, dann hätte die Stunde der Revolution dafür genutzt werden müssen.
Kategorie
Öffentliches Recht | Verfassungsrecht
Schlagworte
Art. 103 Abs. 2 GG | Kommunistische Vergangenheit | Mauerschützenprozess | Rechtsstaat | Rückwirkungsverbot
Zitierempfehlung
Bernhard Schlink, HFR 1996, S. 1 ff.
Verlinkungsempfehlung
http://www.humboldt-forum-recht.de/deutsch/1-1996/index.html
Bearbeitet von Mathias Münch-Dalstein und Frederic Seebohm