

Durch das Sechste Gesetz zur Reform des Strafrechts (6. StrRG) vom 1. April 1998 hat der Gesetzgeber mit den umfangreichen Änderungen des Besonderen Teils des Strafgesetzbuchs auch den Unterschlagungstatbestand reformiert. Die Verfasser stellen die Neufassung des § 246 StGB auf den Prüfstand. Dabei werden die Probleme in Erinnerung gebracht, die den Gesetzgeber zur Reform veranlaßt haben sowie Vor- und Nachteile der Neufassung einander gegenübergestellt. Mit einem Blick nach vorn werden die Konsequenzen der Rechtsänderung untersucht und eine verfassungskonforme Interpretation des bedenklich weit gefaßten "Auffangtatbestands" angeboten.
Kategorie
Strafrecht
Schlagworte
Besitz | Eigentum | Gewahrsam | Art. 103 Abs. 2 GG | Rückwirkungsverbot | Sachentziehung | StGB | § 246 StGB | Strafrecht | Strafrechtsreform | Unterschlagung | Zueignung
Zitierempfehlung
Gunnar Duttge / Willi Fahnenschmidt / Marco Ostmeyer, HFR 1999, S. 1 ff.
Verlinkungsempfehlung
http://www.humboldt-forum-recht.de/deutsch/1-1999/index.html
Bearbeitet von Dirk Reuter