Der Beitrag bewegt sich zwischen zwei diametral entgegengesetzen Polen bei der Auseinandersetzung um die Frage, ob es eine europäische Öffentlichkeit geben kann, nämlich zwischen der Diagnose eines strukturellen Öffentlichkeitsdefizits und der Annahme, die Strukturen eines "europäischen Verfassungsstaates" könnten nachwachsen. Dr. Franzius stellt dabei die These auf, daß es keine europäische Öffentlichkeit im nationalstaatlichen Sinne, jedoch aber plurale Teilöffentlichkeiten gibt, die den "europäischen Verfassungsprozeß" bereits tragen und ihrerseits durch die "europäische Verfassung" formiert werden. Dabei geht der Autor zunächst auf die Struktur einer europäischen Öffentlichkeit ein und setzt sich anschließend mit einer "europäischen Verfassung" auseinander.
Kategorie
Europarecht | Öffentliches Recht
Schlagworte
EU | Europäische Öffentlichkeit | Europäischer Verfassungsstaat | Europäische Union | Europäische Verfassung | Europarecht | Öffentlichkeitsdefizite | Verfassungskonvent
Zitierempfehlung
Claudio Franzius, HFR 2004, S. 1 ff.
Verlinkungsempfehlung
http://www.humboldt-forum-recht.de/deutsch/1-2004/index.html
Bearbeitet von Peter Schmidt