Die derzeitigen Zugangsbarrieren zum Markt der Rechtsberatung sind nicht mehr zeitgerecht. Sie bedürfen einer Überprüfung im Sinne einer weiteren Lockerung. Vor diesem Hintergrund ist das Rechtsdienstleistungsgesetz als Schritt in die richtige Richtung zu begrüßen. Im darauffolgenden Liberalisierungsschritt sollte in weitgehender Übereinstimmung mit den Vorschlägen der Monopolkommission zumindest der Bereich der außergerichtlichen Rechtsberatung für Volljuristen ohne Rechtsanwaltszulassung und für Juristen mit angemessener Ausbildung unterhalb dieses Standards (z.B. Juristen mit Erstem Staatsexamen, Diplom-Wirtschaftsjuristen, Diplom-Sozialjuristen, Diplom-Informationsjuristen, Absolventen mit juristischem Master- oder Bachelor Abschluss) stärker geöffnet werden. Der Verfasser vertritt in dem Aufsatz seine eigene Auffassung.
Kategorie
Gesetzgebung
Schlagworte
Rechtsanwalt | Rechtsberatungsmonopol | Rechtsdienstleistungsgesetz
Zitierempfehlung
Christoph Henke, HFR 2006, S. 118 ff.
Verlinkungsempfehlung
http://www.humboldt-forum-recht.de/deutsch/10-2006/index.html
Bearbeitet von Peter Schmidt