Staatliche Reaktionen auf den Terrorismus sind meist verbunden mit der Verschärfung von Strafgesetzen und der Einschränkung von Freiheitsgrundrechten, begründet durch den Aspekt der Sicherheit für die Bürger und den Staat. Dieses Vorgehen konnte z.B. an der damaligen Reaktion des deutschen Staates auf den RAF-Terrorismus beobachtet werden, sowie in Gesetzgebungsmodellen nach den Anschlägen in London und Madrid in diesem Jahrzehnt.1 Desweiteren war sowohl eine Ausuferung der strafrechtlichen Reaktion auf den Terror durch "Kriegserklärungen" der damaligen Bush-Administration auf den Terrorismus nach den Anschlägen des 11. Septembers 2001, als auch der Rechtssicherheit erkennbar, was insbesondere am Beispiel Guantánamo deutlich wird.2 Solche (Über-)Reaktionen haben zur Folge, dass eine Verhärtung der Fronten stattfindet und die Spirale der Gewalt unzerbrechbar erscheint. Nach Marsella liegt der Weg der Terrorismusbekämpfung vielmehr darin, Hintergründe und Ursprünge des Terrorismus aufzuklären, und Abstand davon zu nehmen, Individuen oder Kulturen zu "dämonisieren" oder auf Militarisierung zu setzen.3 So zeigt zum einen insbesondere der andauernde Israel/Palästina-Konflikt, dass eine Militarisierung der Terrorismusbekämpfung kein geeignetes Mittel ist, um gegen den Terrorismus vorzugehen. Zum anderen lässt die Brandmarkung einzelner Kulturen gesellschaftliche Konsequenzen des Terrorismus erkennen, die ausschlaggebend für gewalttätige Konfliktsituationen zwischen Bürgern unterschiedlicher Kultur, Religion oder Herkunft ist.4
Aus strafrechtlicher Sicht bietet auf EU-Ebene der Rahmenbeschluss des Rates der Europäischen Union vom 13. Juni 2002 zur Terrorismusbekämpfung5 eine Zielrichtung zur Strafverfolgung von Terroristen und zur Prävention von Terrorismus.6 Zusätzlich ist Art. 1 Absatz 1 des EU-Rahmenbeschlusses zur Terrorismusbekämpfung für die EU-Mitgliedstaaten Grundlage für eine konkrete (rechtlich verbindliche) Definition von terroristischen Straftaten.7
Daraus wird deutlich, dass Menschen als Mittel zum Zweck der ernsthaften Schädigung eines Landes oder einer internationalen Organisation missbraucht werden, um terroristische Ziele iSd Art. 1 Absatz 1 des EU-Rahmenbeschlusses zur Terrorismusbekämpfung zu erreichen. Somit sind in erster Linie Menschenleben von Terrorismus betroffen.
Dieser Blickwinkel auf die Opfer von Terrorismus wird im Folgenden aufgegriffen. Aus viktimologischer Sicht ist Schmids Begriffsbestimmung des Terrorismus bezeichnend8: Neben konkret ausgewählten Opfern, die eine bestimmte Gruppe repräsentieren und für die die Terroristen ihre "Botschaft" in erster Linie bestimmen (focused terrorism), stehen diejenigen Opfer terroristischer Anschläge, die sich rein zufällig am Ort des Geschehens aufhalten, so dass das direkte Angriffsziel terroristischer Gewalttaten nicht notwendigerweise das Hauptangriffsziel darstellt (indiscriminate terrorism). Denn in diesen Fällen werden die unmittelbaren Opfer terroristischer Anschläge wahllos oder wahlweise von einer bestimmten Gruppe heraus angegriffen, wobei sie als Überbringer einer Botschaft an unzählige weitere Opfer dienen. Damit wird terroristische Gewalt dazu benutzt, unzählige eigentlich "unbetroffene" Opfer (sog. stellvertretende Opfer) in Angst und Schrecken zu versetzen. In diesen Fällen zeichnet sich Terrorismus durch eine "übergreifende Dimension" aus, die sowohl direkte als auch indirekte, inklusive der sog. stellvertretenden Opfer, mit umfasst.9 Durch diese übergreifende Dimension des Terrorismus wird deutlich, dass Terrorismus nicht nur die Mikro-Ebene zwischen direktem Opfer und Täter erfasst, sondern sich auch auf die gesellschaftliche (Meso-) Ebene auswirkt.
Jedoch ist auch eine dritte Ebene, die Makro-Ebene, von den Auswirkungen des Terrorismus betroffen, denn durch terroristische Attentate wird auch der Staat betroffen. Somit stellt sich die Frage, welche Reaktionen auf den Terrorismus unter Berücksichtigung dieser Ebenen in Betracht kommen.
Beginnend mit der Reaktion auf der Mikro-Ebene ist festzustellen, dass die strafrechtliche Verfolgung von Terroristen und deren Anklage durch ein gerichtliches Verfahren entsprechend des EU-Rahmenbeschlusses zur Terrorismusbekämpfung im Mittelpunkt steht.
Hierbei ist einerseits fraglich, ob eine Bestrafung terroristischer Straftäter ausreicht, um den Terrorismus nachhaltig zu bekämpfen, da Strafe oder deren Androhung keine (ausreichende) abschreckende Wirkung zeigt, um den Terrorismus zu beenden. Andererseits werden gerade in Terrorismusfällen Täter oft nicht gefasst oder eine Anklage erübrigt sich wie im Falle der Selbstmordattentäter.10 Ausgehend von der viktimologischen Perspektive auf die strafrechtliche Reaktion auf den Terrorismus stellt sich zudem die Frage, inwieweit die Opfer von Terrorismus und deren Belange hierbei mit eingebunden werden können.
Das Recht auf ein faires Verfahren beinhaltet nach Art. 6 I 1 EMRK, dass die Anklage in einem unabhängigen und unparteiischen, auf Gesetz beruhenden Gericht in einem fairen Verfahren, öffentlich und innerhalb angemessener Frist verhandelt wird.12 Nicht ausdrücklich geregelt ist der Ausschluss von Verfahren vor Militärtribunalen in Terrorismusfällen, so dass die in Art. 6 I 1 EMRK enthaltenen Grundsätze vor Militärtribunalen nicht beachtet werden müssen. Deshalb fordern Amnesty International und die Internationale Juristen-Kommission, dass in Terrorismusfällen Verfahren vor Militärtribunalen ausdrücklich auszuschließen sind.13 Zivile Gerichte hingegen sind an das Fair Trial Prinzip gebunden, doch auch hier zeigt insbesondere der Terrorismusprozess im Beslan-Fall, dass iSd Art. 6 I 1 EMRK sowohl die Unabhängigkeit als auch die Unparteilichkeit des betreffenden Gerichts zweifelhaft erscheint.14 Ein weiterer Aspekt, der sich nachteilig für die Einhaltung des Fair Trial Prinzips auswirken könnte, ist die Möglichkeit, die Öffentlichkeit von Terrorismusprozessen gem. Art. 6 I 2 EMRK auszuschließen. Dieser mögliche Nachteil für den wegen terroristischer Straftaten Angeklagten wirkt sich jedenfalls dann nachteilig für die Opfer von Terrorismus aus, soweit diese keine Prozessbeteiligungsrechte innehaben.
Das Fair Trial Prinzip gewährt Opfern einer Straftat kein Recht einen Prozess anzustrengen oder solche Prozessrechte auszuüben, wie es Art. 6 III EMRK für den Angeklagten einer Straftat vorsieht.15 Die Stellung des Opfers ist demnach der des Angeklagten untergeordnet. Aus viktimologischer Sicht ist es jedoch bedeutsam, dass auch das Opfer die Möglichkeit hat, eine entscheidende Rolle im Strafverfahren innezuhaben.16 So könnte das Opfer in Terrorismusprozessen über eine aktive Rechtsstellung im Prozess seinem Bedürfnis nach Wahrheitsfindung nachkommen, wie es bspw. in Deutschland durch das Instrumentarium der Nebenklage möglich ist. Ein bloßes Informationsrecht reicht hierfür nicht aus, denn wenn Interessen der nationalen Sicherheit es erforderlich machen, kann die Öffentlichkeit - und damit auch Opfer ohne Prozessbeteiligungsrechte - vom Verfahren gem. Art. 6 I 2 EMRK ausgeschlossen werden.17 Im Gegensatz zu einigen nationalen Regelungen, die Opfern einer Straftat die Position des Nebenklägers eröffnen, gibt es auf internationaler Ebene keine ausdrückliche Regelung, die eine solche aktive Rechtsstellung des Opfers im Strafprozess gewährleistet.18 Jedoch ist der Blickpunkt auf die Opfer gerade deswegen entscheidend, weil gerade sie die eigentlichen Leidtragenden des Terrorismus sind. Daher werden im Folgenden die Bedürfnisse der Opfer dargestellt, um eine viktimologische Sichtweise der Terrorismusbekämpfung aufzuzeigen.
In Hinblick auf das Verfahren ergeben kriminologische Forschungsergebnisse, dass Opfer respektvoll und fair behandelt werden wollen, was sich insbesondere aus der Kontrolle über den Verfahrensablauf ergibt.19 Auf dieses Bedürfnis wurde auch von rechtlichen Vertretern in einem Fall vor dem Internationalen Strafgerichtshof hingewiesen, und die Entscheidung lässt vermuten, dass die Rechtsstellung des Opfers vor dem Internationalen Strafgerichtshof erweitert werden könnte.20 Das Fehlen einer ausdrücklichen Regelung auf internationaler Ebene ergibt sich teilweise aus den unterschiedlichen Rechtssystemen,21 andererseits spielen auch Argumente gegen eine Anhebung von Opferrechten eine Rolle, was manche mit einer Unvereinbarkeit mit der Unschuldsvermutung des Angeklagten, andere mit einer unnötigen Zumutung der Opfer begründen.22 Diese Ängste sind jedoch insofern unbegründet, als die Unschuldsvermutung des Angeklagten durch das Gericht als unparteiische Instanz gewahrt werden kann.23 Die Angst, dass Opfer ihre Rechtsstellung im Prozess als Bürde empfinden können, ist nur dann begründet, wenn sie ihnen aufgezwungen ist. Dies ist - im Gegensatz zur Zeugenstellung - nicht der Fall.24 Es ist insbesondere für Opfer von Terrorismus bedeutsam, die Rechtsstellung des Nebenklägers bewusst wählen zu können. Dies ergibt sich zum einen daraus, dass damit ein Ausschluss vom Verfahren aus den in Art. 6 I 2 EMRK genannten Gründen unmöglich würde und das Opfer seinem Bedürfnis nach Wahrheitsfindung nachkommen könnte.25 Desweiteren spielt die Schutzwürdigkeit von Terrorismusopfern gemäß der Präambel 8 des EU-Rahmenbeschlusses zur Terrorismusbekämpfung für die Rechtsstellung der Opfer eine Rolle. Daraus ergibt sich zwar nicht automatisch eine Rechtsstellung der Opfer i.S.d. Nebenklage auf EU-Ebene, jedoch kann der Aspekt der Schutzwürdigkeit in nationaler Gesetzgebung eine Rolle spielen, soweit diese eine Rechtsstellung, die mit der des Angeklagten vereinbar ist, für Opfer im nationalen Recht zulässt.26 In diesem Zusammenhang wäre demnach nach Albrecht und Kilchling eine Nebenklage für Terrorismusopfer möglich, da aufgrund der Auswirkung der terroristischen Tat auf das Opfer von einer Schutzwürdigkeit des Terrorismusopfers auszugehen ist.27 Der Blickpunkt auf die Opfer im Umgang mit dem Terrorismus ist also deshalb entscheidend, weil die Opfer die tatsächlich Leidtragenden sind und auch ihnen in Zeiten des Terrors zu ihrem Recht verholfen werden muss, was sich neben dem Genugtuungsinteresse auch auf eine finanzielle Entschädigung beziehen kann. Zum anderen kann das Opfer durch seinen Beitrag am Prozess bzw. durch seine Bewältigung mit der Tat einen positiven Einfluss auf den Täter ausüben. Der direkte oder indirekte Dialog zwischen Opfer und Terrorist kann sowohl für das Opfer als auch den Täter positive Wirkungen entfalten.28 Wenn das Opfer kein Interesse an einer Rechtsstellung als Nebenkläger hat, kann auch die Möglichkeit von victim impact statements in Betracht gezogen werden.29 Dadurch werden dem Opfer zwar keine aktiven Verfahrensrechte zuteil, es kann jedoch seine Sichtweise der Tat und ggf. seine Bedürfnisse im Prozess deutlich machen.30 Aus viktimologischer Sicht müsste demnach das Fair Trial Prinzip auch Opferrechte auf internationaler Ebene beinhalten, wodurch die Nebenklage und victim impact statements möglich würden.
Soweit es zu einem Prozess kommt, bieten diese Instrumentarien somit eine Verbesserung der Rechtsstellung von Terrorismusopfern an. Jedoch kann das Opfer damit nicht die Aufklärung der Tat durch den Täter erzielen, denn das Strafprozessrecht ist nicht darauf ausgelegt, dass sich der Täter für seine Taten dem Opfer gegenüber verantwortlich zeigt. Die klassischen rechtlichen Instrumentarien stoßen demnach an ihre Grenzen, was insbesondere die Bedürfnisse der Opfer und die Aufklärung der Motivation terroristischer Straftäter anbelangt.
Diese Grenzen könnten jedoch über einen Restorative Justice Ansatz - innerhalb rechtsstaatlicher Grundsätze - überwunden werden. Rechtliche Grundlage für diesen Ansatz bietet auf EU-Ebene Art. 10 des Rahmenbeschlusses 2001/220/JI des Rates der Europäischen Union vom 15. März 2001 über die Stellung von Opfern in Strafverfahren,31 auf den in Art. 10 II des EU-Rahmenbeschlusses zur Terrorismusbekämpfung durch Bezug auf die Opfer von Terrorismus verwiesen wird.
Die Bekämpfung des Terrorismus aus der Sicht von Restorative Justice hat das Leid der Opfer im Blickfeld und bemüht sich darum, eine gemeinsame Basis für die in Konflikt stehenden Parteien zu finden, damit die Spirale der Gewalt durchbrochen werden kann.32 Weiterhin versucht Restorative Justice eine Reaktion auf die Tat dadurch zu finden, indem die Schädigung des Opfers wieder gutgemacht werden soll, soweit dies möglich ist, und zwar unter Einbezug des Täters, des Opfers und ggf. der Gesellschaft bzw. deren Vertreter.33 Die Anwendungsmöglichkeit von Restorative Justice im Zusammenhang mit Terrorismus beruht darauf, dass Restorative Justice auch bei Tötungsdelikten und - außerhalb des strafrechtlichen Rahmens- auch in Fällen von schweren Menschenrechtsverletzungen als Mittel zur Konfliktbewältigung in Krisenregionen Einsatz findet.34 Diese Anwendungsbereiche sprechen dafür, dass Restorative Justice grundsätzlich auch in Bezug auf den Terrorismus funktionieren kann. Die Umsetzung von Restorative Justice findet sich in Restorative Justice Programmen wie Täter-Opfer Ausgleich (TOA), family group conferencing (Familiengruppenkonferenz), circles und victim impact panels wieder, deren Prinzipien den Dialog zwischen Täter und Opfer und ggf. mit der Gesellschaft, sowie den Ausgleich bzw. eine Wiedergutmachung für das Opfer gemeinsam haben, um auf die Bedürfnisse der Opfer einzugehen und eine positive Veränderung im Täter zu bewirken.35
Da sich Restorative Justice primär mit dem Opfer und dem Täter beschäftigt, sowie auch mit solchen Personen, die durch die Tat miteinander verbunden sind, steht in Restorative Justice Programmen die direkte oder indirekte Begegnung der Parteien im Mittelpunkt.36 Während sich das Modell des TOAs vornehmlich mit dem Verhältnis Täter-Opfer beschäftigt, ist der Kreis der Personen bei family group conferencing und circles erweitert. Hier wird die Gesellschaft in Form von Angehörigen und Vertretern der Strafrechtspflege mit in den Entscheidungsprozess einbezogen.37 Darüber hinaus sind auch Begegnungen des Opfers mit einem "Stellvertreter" auf der Täterseite in einem sog. victim impact panel möglich. In diesem letztgenannten Modell kann das Opfer die Auswirkungen der Tat in einem Panel erzählen, wobei nicht der eigentliche Täter, sondern ein Täter aus demselben Deliktsbereich anwesend ist.38
In der Restorative Justice Literatur gibt es keine einhellige Definition von Restorative Justice, was sich in der unterschiedlichen Interpretation von Restorative Justice aus maximalistischer oder puristischer Sichtweise begründet.39 Das gleiche Bild findet sich auf internationaler Ebene wieder, wo eine einheitliche Rechtsdefinition nicht zu finden ist.40 Am überschaubarsten ist die Definition der UN Basic Principles on the Use of Restorative Justice Programmes in Criminal Matters,41 die zwar nicht Restorative Justice als solches definiert, jedoch Aufschluss über Restorative Justice Programme gibt. Demnach sind dies Programme, die wiedergutmachende Prozesse (restorative processes) benutzen und danach streben, wiedergutmachende Ergebnisse (restorative outcomes) zu erzielen. Art. I.2 beschreibt 'restorative process' als "any process in which the victim and the offender, and, where appropriate, any other individuals or community members affected by a crime, participate together actively in the resolution of matters arising from the crime, generally with the help of a facilitator. Restorative processes may include mediation, conciliation, conferencing and sentencing circles". Schließlich definiert Art. I.3, "restorative outcome" als "any agreement reached as a result of a restorative process. Restorative outcomes include responses and programmes such as reparation, restitution and community service, aimed at meeting the individual and collective needs and responsibilities of the parties and achieving the reintegration of the victim and the offender."
Im Zentrum steht damit ein einvernehmliches Zusammenwirken von Individuen und Vertretern der Gesellschaft, die von der Straftat betroffen sind und die ein einvernehmliches Ergebnis, mit oder ohne Hilfe eines Mediators, in Bezug auf die Straftat erreichen möchten. Dabei spielen auch Restorative Justice Werte, wie gegenseitiger Respekt und die Achtung der Würde, eine Rolle.42 Desweiteren geht es Restorative Justice darum, die Bedürfnisse derjenigen, die von der Straftat betroffen sind, zu begreifen und diese dazu zu ermutigen, ihre Gedanken und Gefühle in offener und ehrlicher Weise zu kommunizieren. Auf dieser Grundlage sollen gegenseitiges Verständnis, Verantwortung und die Möglichkeit einer Wiedergutmachung erzielt werden. 43
Weitekamp et al. stellen vier Prinzipien von Restorative Justice ins Blickfeld, nämlich personalism, reintegration, reparation und participation.44 Das Prinzip der Persönlichkeit (personalism) bedeutet, dass eine Straftat in erster Linie die Verletzung von Menschen und ihre Beziehungen zueinander betrifft, als dass die Rechtsverletzung im Vordergrund steht, wodurch die Bedürfnisse der Opfer in den Mittelpunkt rücken.45 Dieses Prinzip führt nach sich, dass der Täter Verantwortung für seine Tat übernehmen muss. Die Übernahme von Verantwortung durch den Täter ist Ausdruck des Prinzips der Reintegration (reintegration), wodurch der Täter die Basis für seine "Resozialisierung" gründet und er das Bedürfnis des Opfers auf Wahrheitsfindung und Anerkennung des Leids durch Übernahme von Verantwortung für seine Tat erfüllt.46 Dadurch kann der Täter begreifen, welche Konsequenzen seine Tat beim Opfer ausgelöst haben. Demnach wird er auch eher in der Lage sein, eine Art "Wiedergutmachung" für das Opfer zu erreichen, die sich in finanzieller oder symbolischer Form erstrecken kann (reparation).47 Im Mittelpunkt steht also die Wiedergutmachung am Opfer, die auch in symbolischer Form erfolgen kann, und nicht die Bestrafung des Täters. Das Prinzip der Beteiligung (participation) zielt darauf ab, all diejenigen zu involvieren, die von der Tat betroffen sind, um dadurch zu erreichen, dass sich insbesondere die Opfer nicht in eine passive Rolle gedrängt sehen und vom Entscheidungsprozess nicht abseits stehen.48
Hinsichtlich der Anwendung von Restorative Justice bei Tötungsdelikten hat Umbreit den victim sensitive offender dialogue, eine Unterform des TOAs, entwickelt. Hierbei stehen die Kommunikation mit dem Täter und der Heilungsprozess des Opfers im Vordergrund, wodurch den Opfern die Aufarbeitung der Tat erleichtert werden soll.49
Studien hierzu belegen, dass es Opfern von Mord, d.h. Angehörigen des Ermordeten, im Rahmen eines TOA Programms vielmehr um einen Kommunikationsprozess geht als darum, eine Absprache über die rechtlichen Konsequenzen der Straftat zu treffen.50 Dieser Kommunikationsprozess kann im direkten Dialog mit dem Täter oder über einen Mediator stattfinden, wobei der strafrechtliche Rahmen zur Anwendung des TOA aus internationaler Sichtweise gesehen grundsätzlich keine Rolle spielt.51 Die Studien zeigen, dass für die Opfer ein solches Zusammentreffen mit dem Täter wichtig war, um Informationen über die Tat zu erhalten, und um dem Täter die Auswirkungen der Tat mitzuteilen und dadurch mit der Tat und deren Folgen in einer gewissen Art und Weise abschließen zu können.52
In Restorative Justice steht also nicht die Bestrafung des Täters im Mittelpunkt, sondern es geht vielmehr darum, den Blick auf das Opfer und den Täter zu lenken.53
In Hinsicht auf den Terrorismus bleibt die Rolle der Strafe grundsätzlich auf die Funktion der Abschreckung des einzelnen Täters und der Allgemeinheit beschränkt; damit kann jedoch nicht die Wurzel dieses Übels erfasst werden, der zum Konflikt bis hin zu terroristischen Anschlägen führt. In diesem Zusammenhang ist die Studie über Intifada Opfer in Israel/Palästina zu nennen, anhand derer Rohne aufzeigt, dass die Opfer zwar den Wunsch nach Bestrafung der Täter äußern, jedoch dabei auch das Bedürfnis besteht, über die eigene Viktimisierung zu sprechen.54 Dabei ist hervorzuheben, dass die Opfer den Zweck der Bestrafung der Täter in der Wahrheitsfindung und in dem Wunsch nach Vergeltung sahen, wobei auch die Möglichkeit des friedlichen Zusammenlebens in Israel/Palästina von Bedeutung für die Opfer war. Desweiteren sah die Mehrzahl der israelischen Opfer die Verurteilung des Täters als individuelle Genugtuung an, während die Mehrzahl der palästinensischen Opfer diese als Genugtuung für die Gesellschaft ansah.55 Daraus folgt, dass neben dem Wunsch nach Vergeltung oder Strafe, auch der Wunsch der Opfer steht, Informationen über die Tat zu erhalten und eine Lösung der Konfliktsituation zu erreichen.
Die Auswirkungen von Restorative Justice in Fällen von Terrorismus sind empirisch weitgehend noch unerforscht,56 es lässt sich aber anhand einzelner Beispiele aufzeigen, welches Potential in Restorative Justice auch in diesem Zusammenhang steckt. Die nachfolgenden Beispiele, die die terroristischen Taten der RAF (Rote Armee Fraktion) in Deutschland, den Nordirlandkonflikt mit den terroristischen Aktionen der IRA (Irish Republican Army), und den Israel/Palästina-Konflikt betreffen, bieten demnach Anhaltspunkte für einen Blickpunktwechsel in der Bekämpfung von Terrorismus.57
Erst kürzlich - nach über 30 Jahren seit Gründung der RAF- wurde der Blickpunkt von den RAF-Terroristen auf ihre Opfer gelenkt und bis dahin war ein Restorative Justice Ansatz in diesem Zusammenhang völlig undenkbar.58 Jedoch muss festgehalten werden, dass bis heute kein Treffen im Rahmen eines Restorative Justice Programms zustande gekommen ist, auch wenn vereinzelt Treffen zwischen RAF-Opfern und den Tätern stattgefunden haben. (Mit-) Ausschlaggebend für den Blickpunktwechsel war die Veröffentlichung von Siemens sowie die 2007 geführte öffentliche Debatte über die Haftentlassungen der letzten inhaftierten RAF-Terroristen, woran sich auch einige der RAF-Opfer beteiligt hatten.59 In Siemens' Buch kommen neun Opfer der RAF zu Wort, von denen drei Familienmitglieder mit dem Gedanken spielten, die Terroristen im Gefängnis aufzusuchen, um Informationen über die Tat zu erhalten und über die Schuld der Terroristen zu sprechen. In einem dieser Fälle kam es tatsächlich zu einem Treffen zwischen Opfer und Täter (Birgit Hogefeld), wobei diese Begegnung für die Opfer unbefriedigend verlief, da Birgit Hogefeld keine Informationen über die Tat preisgeben wollte, aus Angst, die inneren Strukturen der RAF zu verraten.60 Desweiteren hat ein Treffen zwischen Michael Buback, dem Sohn des von der RAF ermordeten Siegfried Buback, und Peter-Jürgen Boock stattgefunden, um Informationen über den wahren Täter zu erhalten.61 Weitere Begegnungen zwischen Opfern und ehemaligen RAF-Terroristen zeichneten sich insbesondere darin aus, dass sich die Täter von der RAF distanziert hatten und Anteilnahme am Leid der Opfer zeigten, was zumindest auf einen Wechsel der inneren Einstellung des Täters zu seinen Taten erkennen lässt.62 Aus diesen Einzelbeispielen wird zumindest deutlich, dass ein Restorative Justice Ansatz für manche der Opfer geeignet wäre, sofern die Täter bereit wären, ihre Tat vollständig aufzuarbeiten, wobei in diesem Rahmen die Restorative Justice Prinzipien und Werte berücksichtigt werden müssten.
In Bezug auf die Aufarbeitung des Nordirlandkonflikts und die terroristischen Aktionen der IRA können drei Beispiele aufgezeigt werden: Zum einen der TOA zwischen einem ehemaligen Mitglied der IRA (Ronnie), der 21 Jahre Freiheitsstrafe verbüßt hatte, und seinem Opfer, ein Polizist (Malcolm), welcher von Erzbischof Desmond Tutu und zwei weiteren Mediatoren ausgeübt wurde.63 Der Dialog im Rahmen des TOA fand ca. 33 Jahre nach der Tat statt. In diesem Rahmen wurde über die Hintergründe der Tat und über die Erlebnisse des Opfers gesprochen. Der Erfolg dieses TOA bestand darin, dass sich beide Seiten respektvoll gegenüberstanden und dieser gegenseitige Respekt voreinander hatte schließlich eine Basis geschaffen, die einen aufrichtigen Dialog ermöglichte, wodurch das Opfer mit der Tat abschließen und der Täter sich den Konsequenzen seiner Tat stellen konnte.
Ein weiteres Beispiel in diesem Zusammenhang ist das LIVE-Projekt des Glencree Centres in Irland, das dreistufig erfolgte: zuerst fand ein Austausch der Erlebnisse zwischen den Opfern der verschiedenen Konfliktregionen (Nordirland, Großbritannien und Irland) nach Region getrennt statt, dem sich ein gemeinsamer Austausch zwischen allen Opfern der Konfliktregionen anschloss, mit dem Ziel des Aufbaus eines Vertrauensverhältnisses.64 Dadurch sollte den Opfern des Nordirlandkonflikts vergegenwärtigt werden, dass das gemeinsame Leid eine Verbindung über die jeweilige Herkunft heraus bilden kann, um eine Basis für ein Miteinander aufzubauen. Ein weiteres Ziel war der Dialog zwischen den Opfern und ehemaligen IRA-Terroristen. Dieser Dialog ermöglichte einen Erfahrungsaustausch von Opfern und Tätern, soweit dies von den Opfern gewünscht wurde, wodurch die Erlebnisse aufgearbeitet werden konnten.
Schließlich finden sich auch Restorative Justice Elemente im abschließenden Beispiel wieder, welches mit einem Treffen zwischen der Tochter (Jo Berry) des von der IRA ermordeten Sir Anthony Berry und dem IRA-Attentäter (Patrick Magee) begann, da Jo Berry den Wunsch hatte, sich mit den Motiven des Attentäters auseinanderzusetzen.65 Das erste Treffen fand 16 Jahre nach der Tat statt, nachdem Patrick Magee im Rahmen des Good Friday Agreements aus dem Gefängnis entlassen worden war. Mit Hilfe des Dialogs mit dem Täter war es Jo Berry möglich, die Tat durch mehrere Treffen mit Patrick Magee aufzuarbeiten, was sie als eine "Reise des Heilens" bezeichnete. Für Patrick Magee bewirkten die Gespräche mit Jo Berry, dass er sich von der Gewalt abwandte und sich dem Friedensprozess anschloss.66
Abgesehen von immer noch sporadisch auftretenden terroristischen Anschlägen in Nordirland ist der Israel/Palästina-Konflikt von den genannten Beispielen der einzige länger andauernde Konflikt, in dem Friedensbemühungen regelmäßig scheitern und terroristische Anschläge auf der "Tagesordnung" stehen. Als Beispiel für einen restorativen Ansatz auf der Mikroebene ist der Fall von Laura Blumenfeld und Omar al Khatib zu nennen, deren Vater von einem palästinensischen Terroristen verwundet wurde, und deren Plan es zunächst war, in irgendeiner Form Rache zu üben.67 In Briefkontakten mit Omar al Khatib, der für seine Tat inhaftiert wurde, verschleierte Laura Blumenfeld zunächst ihre wahre Identität. Im Laufe der Briefwechsel begannen beide Seiten, sich zu ändern. Indem der Täter Einsicht in seine Tat zeigte, wandelte sich Laura Blumenfelds Wunsch nach Rache und sie erkannte die Einsicht des Täters an, woraufhin sie für seine vorzeitige Entlassung - allerdings erfolglos - plädierte.
Für die Mesoebene bedeutsam sind die an Restorative Justice Werten orientierten israelisch/ palestinänsischen Friedensprojekte, wie z.B. das Parents Circle-Families Forum.68 Im Vergleich zum LIVE-Programm in Irland hat dieses Projekt ebenfalls den Dialog zwischen Opfern auf beiden Seiten gemeinsam und bezieht durch den übergreifenden Austausch zwischen den in Konflikt liegenden Parteien die gesellschaftliche Ebene mit ein. Die Zielsetzung ist dahingehend, dass durch eine Annäherung über das verbindende Leid eines jeden die Spirale von Hass und Gewalt durchbrochen wird.
Die genannten Beispiele auf Mikroebene spiegeln Fälle wider, in denen es zu einer vorherigen Verurteilung der Täter gekommen ist und ein großer zeitlicher Abstand (10-30 Jahre) zwischen Verurteilung des Täters und der Auseinandersetzung zwischen Opfer und Täter besteht. Damit geben sie keinen Aufschluss darüber, ob und inwieweit Restorative Justice als Instrumentarium zum Zeitpunkt der Tat bzw. Verurteilung in Betracht kommen kann. Jedoch lassen die Beispiele erkennen, dass Restorative Justice einerseits Potential für diejenigen Terrorismusopfer beinhaltet, die den Wunsch haben, die Taten durch einen (direkten/ indirekten) Dialog mit dem Täter aufzuarbeiten. Andererseits bietet der Restorative Justice Ansatz auf Meso-Ebene eine Möglichkeit zur Konfliktlösung in den betroffenen Regionen, wodurch eine Grundlage für ein friedliches Zusammenleben geschaffen werden könnte.
Die Beispiele lassen zudem den Rückschluss zu, dass es gerade in Terrorismusfällen besonders wichtig ist, den Opfern ein Gesicht zu geben, damit die Täter imstande sind, ihre Ideologie in Frage zu stellen. Denn wie Marshall aufzeigt, folgt sowohl politischer als auch religiöser Terrorismus bestimmten Idealen, woraus Terroristen die Rechtfertigung ihrer Taten ziehen.69 Diesbezüglich stellt insbesondere der religiöse Terrorismus eine Herausforderung dar, der mit terroristischen Anschlägen eine symbolische Aussage über die Zustände in der Welt zu setzen beabsichtigt.70 Jedoch kommt es auch Terroristen mit religiöser Motivation darauf an, ihre Taten vor der Gesellschaft zu rechtfertigen.71 Dieser Rechtfertigung könnte man aber die Grundlage entziehen, indem man bewusst den Blickpunkt auf das Leid der Opfer eröffnet und weniger auf die Taten der Terroristen. Gleichzeitig ist es jedoch notwendig, die Motivation der Terroristen zu erkennen, um in angemessener Weise auf den Terrorismus reagieren zu können. Es muss also ein Weg gefunden werden, um den Terroristen ihres Idealismus zu berauben, indem man auf die Opfer weist, und gleichzeitig die Terroristen in ihrer Motivation ernst nimmt, um somit die Wurzeln des Terrorismus auszuhebeln.
Es ist das Hauptziel von Restorative Justice die Bedürfnisse des Opfers zu identifizieren und dem Täter seine Verantwortlichkeit für die Tat erkennbar zu machen. Dies kann jedoch nur dann funktionieren, wenn der Täter sich auch als Täter bekennt, was in Terrorismusfällen daran scheitern kann, wenn sich der Terrorist selbst als "Opfer" ansieht. In solchen Fällen ist es deshalb wichtig, dass der Terrorist in seiner vermeintlichen Opferstellung ernst genommen wird, um ihn dann seine Verantwortlichkeit für seine Tat aufzeigen zu können.
Ein Restorative Justice Modell mit Schwerpunkt auf einen beidseitigen Dialog, findet seine Grenzen jedoch in der Bereitschaft der Opfer und Täter, einen solchen Dialog zu führen.72 In den Fällen, in denen das Opfer nicht mit dem Täter in Dialog treten möchte, steht -wie an den Beispielen des LIVE-Programms in Irland oder des Parents Circle-Families Forum in Israel/Palästina ein Austausch mit anderen Terrorismusopfern offen. Als integratives restoratives Modell im Rahmen eines strafrechtlichen Verfahrens bietet sich zudem ein Forum für Opfer an, in dem diese - entweder mündlich oder schriftlich- ein victim impact statement abgeben können. Demnach kann den Bedürfnissen des Opfers auch ohne Einbezug des Täters Rechnung getragen werden. In den Fällen, in denen der Täter sich nicht mit dem Opfer austauschen möchte, bietet sich für das Opfer ein Austausch mit anderen Opfern im Rahmen eines victim impact panels an, oder ein Dialog mit einem "stellvertretenden" Täter, wie das Beispiel des LIVE-Programms in der dritten Stufe zeigt.
Auch wenn Opfer grundsätzliche Bereitschaft für einen Dialog mit dem Täter zeigen sollten, so machen doch die oben aufgeführten Beispiele deutlich, dass diese Bereitschaft erst Jahre oder Jahrzehnte nach der Tat erfolgen kann, so dass für diese Opfer eine unmittelbare Anknüpfung von Restorative Justice Programmen zum Zeitpunkt der Tat fraglich erscheint.
Der Einbezug von Opfern ist jedoch entscheidend für die Bekämpfung des Terrorismus auf gesellschaftlicher Ebene, was insbesondere die verschiedenen Friedensprojekte in den (ehemaligen) Krisengebieten zeigen. Denn Terrorismus betrifft nicht nur die direkten Opfer des Terrorismus, sondern auch die Gesellschaft als solche, die durch die terroristischen Taten unmittelbar betroffen wird. In diesem Zusammenhang ist das Instrumentarium des Strafrechts allein nicht ausreichend, da vielmehr die Ursachen der Probleme, die den Terrorismus verursachen oder begünstigen, langfristig angegangen werden müssen, um den Terrorismus nachhaltig zu bekämpfen. Deshalb gibt es in Konfliktregionen wie in Israel/Palästina oder für Nordirland Projekte, die das Konzept von Restorative Justice zur Konfliktbewältigung übernommen haben.
Fraglich ist jedoch, inwieweit Restorative Justice auf Fälle von Massenviktimisierung anwendbar ist, in denen die Täter meist unbekannt bleiben oder den sog. Martyrertod sterben. Fälle dieser Art beziehen sich auf die willkürliche Tötung von Menschen mit dem damit verbundenen Ziel, die Gesellschaft als ganze anzugreifen. Für einen restorativen Ansatz sind damit zwei Ebenen betroffen, zum einen die der direkten Opfer, zum anderen die der indirekten Opfer, einschließlich der "Gesellschaft" als solche. Für beide Opfergruppen könnte insbesondere das Modell der victim impact panels in Betracht kommen. In Bezug auf die "Gesellschaft" besteht die Möglichkeit, diese durch ihre Vertreter in ein Restorative Justice Programm mit den verantwortlichen terroristischen Gruppierungen zu involvieren. Dieser letztgenannte Ansatz betrifft diejenigen Fälle, in denen (direkte) Opfer "stellvertretend" für die "Gesellschaft" verletzt oder getötet wurden. Der restorative Ansatz besteht auch hier darin, eine Personalisierung von Opfern und Tätern anzustreben, damit ein Dialog zwischen beiden Seiten möglich wird, der sich an Restorative Justice Prinzipien und Werten orientiert.73
Desweiteren stellt sich die Frage, welche Rolle Restorative Justice für die Bekämpfung des Terrorismus auf der Makroebene innehaben kann und welcher rechtliche Rahmen hierfür passend sein könnte. Einerseits könnten Restorative Justice Programme im Rahmen des Strafrechts und Strafprozessrechts auch auf Terrorismusfälle angewandt werden, soweit die Prinzipien von Restorative Justice berücksichtigt würden. Eine andere Möglichkeit ist, ein restoratives Modell in Anlehnung an die südafrikanischen Wahrheits- und Versöhnungskommission (Truth and Reconciliation Commission- TRC) auf internationaler Ebene zu entwickeln.
Das TRC-Modell ist ein Instrumentarium von Transitional Justice, welches das Ziel verfolgt, ein friedliches Zusammenleben zwischen ehemals feindlichen Parteien zu erreichen, indem die Motive und Erfahrungen aller Beteiligten beleuchtet werden, um nationale Versöhnung zu erlangen.74 Durch Strafverfolgung, Wahrheitsfindung, Versöhnung, institutionelle Reform und Wiedergutmachung sollen im Gegenzug zu ehemaliger Massengewalt effektive und gerechte Staaten in Post-Konflikt Regionen entstehen.75 Jedoch wurde im TRC-Modell im Gegenzug zur Wahrheitsfindung den Tätern Amnestie - ohne diesbezügliches Mitspracherecht der Opfer - gewährt, wobei auch jegliche Art von Verantwortung für die Taten nicht Gegenstand der TRC war. Demnach konnten Opfer zwar ihr Leiden schildern, jedoch war hierfür kein gemeinsames (offizielles) Forum für einen Dialog zwischen Opfern und Tätern vorgesehen. Eine Bestrafung des Täters war somit ausgeschlossen, aber eine Form der Wiedergutmachung des Täters an das Opfer war grundsätzlich möglich.76 Jedoch hatte die TRC keine Durchsetzungsbefugnis von Wiedergutmachungsmaßnahmen seitens der Täter an die Opfer.77
Das TRC-Modell steht somit in dieser Form nicht im Einklang mit Restorative Justice Prinzipien, da die Verantwortung des Täters für seine Tat und die Bedürfnisse des Opfers bei Restorative Justice im Mittelpunkt stehen. Ein Restorative Justice Programm würde scheitern, wenn sich der Täter seiner Verantwortung entzieht und die vereinbarte Wiedergutmachung nicht leistet; so würde bspw. im Rahmen eines sentencing circle Programms solch ein Fall an das Gericht verwiesen.78 Llewellyn schlägt deshalb für ein restoratives TRC-Modell das formelle Strafverfahren vor, wenn sich der Täter nicht an Vereinbarungen im Rahmen eines solchen Modells hält.79 Im Rahmen eines restorativen TRC-Modells ist auch entscheidend, dass ein direkter/indirekter Dialog zwischen Opfer und Täter möglich ist, damit die Bedürfnisse der Opfer auch angemessen berücksichtigt werden können.
In diesem Zusammenhang machen bspw. das LIVE-Projekt oder das Parents Circle-Families Forum deutlich, dass solch ein Dialog nicht nur für das konkret betroffene Opfer und den konkreten Täter von Bedeutung ist, sondern dass diese Herangehensweise einen positiven Effekt auf die Gesellschaft hat, wodurch dem Terrorismus auch vorgebeugt werden kann. Denn nach Llewellyn bezieht sich Recht aus restorativer Sicht nicht nur auf die Täter-Opfer Beziehung, sondern greift auch in die Gesellschaft hinein, d.h. Bezugspunkt ist auch das Verhältnis des Straftäters zu seiner Gemeinschaft oder das Verhältnis zwischen verschiedenen Gesellschaftsstrukturen.80 Dass ein solches Modell auch in andauernden Krisensituationen bestehen kann, zeigen insbesondere die oben genannten Projekte in Israel/Palästina.
Demnach könnte ein restoratives TRC-Modell, welches Restorative Justice Prinzipien beinhaltet, als Modell für "Terroristenprozesse" eingeführt werden. Im Fall eines Scheiterns des Restorative Justice Ansatzes wäre nächster Schritt das formelle Strafgerichtsverfahren.81 Zusätzlich könnte im Fall von Selbstmordattentaten oder in Fällen, in denen der Täter nicht gefasst werden kann, victim impact panels in ein solches restoratives TRC-Modell integriert werden.
Terrorismus hat viele Gesichter, weshalb es bislang auch nicht gelungen ist, eine Definition zu finden, die über die EU-Grenzen hinaus international anerkannt ist. Jedoch sind die Ursachen von Terrorismus in subjektiv empfundenen und/oder objektiv bestehenden Ungerechtigkeiten in bestimmten Teilen der Welt zu finden. Wie dargestellt können diese Ursachen nicht allein mit Hilfe des klassischen Strafrechts bekämpft werden. Es ist vielmehr entscheidend, den Terroristen die Unmenschlichkeit ihres Vorgehens aufzuzeigen. Deshalb ist es notwendig, den Blickpunkt auf die Opfer des Terrorismus zu lenken, um ihr Leid anzuerkennen und dies den Terroristen - und auch ihren Unterstützern in der Gesellschaft - vor Augen zu führen. In dieser Hinsicht muss die Reaktion auf den Terrorismus auf Mikro-, Meso- und Makroebene erfolgen, wobei sich ein Restorative Justice Ansatz anbietet. Für die Makro-Ebene könnte auf ein restoratives TRC-Modell zurückgegriffen werden, welches normativ auf den Terrorismus reagieren kann, aber gleichzeitig Alternativen zum klassischen Strafrecht bietet. Solch ein Modell ist nicht nur für Post-Konfliktregionen geeignet, sondern hat auch das Potential, in andauernden Krisengebieten zum Einsatz zu kommen, soweit dies unter Einhaltung der Restorative Justice Prinzipien geschieht. Damit besteht die Möglichkeit, normativ auf den Terrorismus zu reagieren und gleichzeitig die bestehende Rechtsordnung der demokratischen Staaten bzw. deren Prinzipien aufrecht zu erhalten, wodurch auch Rechtssicherheit gewährleistet würde. Restorative Justice hat somit das Potential, den Terrorismus nachhaltig zu bekämpfen.
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* Ausführlich: Letschert, R., Staiger, I., Pemberton, A. (Hg.): Assisting Victims of Terrorism. Towards a European Standard of Justice, Dordrecht, 2010.
1 Siehe hierzu den Überblick in Kreuzer, A.: Der Rechtsstaat bröckelt, ZEIT online 02.10.2007, Online Publikation, www.zeit.de/online/2007/40/strafrecht (Stand: 20.10.2008).
2 Siehe beispielsweise die Einführung des Begriffs "feindlicher Kämpfer" für Guantánamo-Häftlinge, die dadurch ihrer Rechtsstellung enthoben wurden: McClintock, A.: Die dunkle Seite der Staatsbürgerschaft - Römisches Recht für Guantánamo, in: Myops 4 (2008), S. 32ff. Der umstrittene Begriff wurde mittlerweile zwar unter Obama abgeschafft, aber die Rechtsstellung der Guantánamo-Häftlinge hat sich bis dato de facto nicht geändert: http://www.focus.de/politik/ausland/guantanamo-haft-ohne-verfahren-empfohlen_aid_473295.html (Stand: 10.03.2010). Vgl. hierzu auch die Bundesverfassungsrichterin Lübbe-Wolff, die ausführt, dass eine Rechtsordnung, die die Folter ausschließt, nicht die Möglichkeit eines Ausnahmezustandes verschläft, sondern sich nur weigert, für diesen Fall die Aufhebung ihrer selbst anzubieten, zitiert in Simon, D.: Sicherheit versus Freiheit, in: Myops 4, (2008), S. 20.
3 Marsella, A.J., Reflections on International Terrorism: Issues, Concepts, and Directions, in: F.M. Moghaddam, A.J. Marsella (Hg.): Understanding Terrorism, Washington, 2004, S. 11, 34.
4 Siehe z.B.: http://news.bbc.co.uk/2/hi/americas/3098568.stm (Stand: 23.10.2008)
5 ABL. L 164 vom 22.06.2002 (im Folgenden "EU-Rahmenbeschluss zur Terrorismusbekämpfung").
6 Siehe die Präambel des EU-Rahmenbeschlusses zur Terrorismusbekämpfung.
7 In Bezug auf Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten ist der Rahmenbeschluss des Rates vom 28. November 2008 zur Änderung des Rahmenbeschlusses 2002/475/JI zur Terrorismusbekämpfung, ABL. L 330 vom 9.12.2008 zu beachten. Zur Kritik an letzterem, siehe der Bericht der Berichterstatterin Lefrançois vom 24.7.2008, den das Europäische Parlament angenommen hat: http://www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?pubRef=-//EP//TEXT+REPORT+A6-2008-0323+0+DOC+XML+V0//DE (Stand: 10.03.2010).
8 Schmid, A., Magnitudes and Focus of Terrorist Victimization, in: U. Ewald und K. Turkovic (Hg.): Large- Scale Victimisation as a Potential Source of Terrorist Activities, Amsterdam, 2006, S. 4, 9.
9 Der Begriff der "stellvertretenden" (indirekten) Opfer bezieht sich damit auf die Allgemeinheit/Gesellschaft: Schmid, 2006, S. 4, 9. Hierbei ist zu beachten, dass die rechtlichen Definitionen der Opferbegriffe nicht einheitlich sind: Während bspw. Art. 1 der UN Declaration of Basic Principles of Justice for Victims of Crime (A/RES/40/34 vom 29. November 1985) direkte und indirekte Opfer in den Opferbegriff mit einbezieht, schließt Art. 1 (a) des Rahmenbeschlusses des Rates vom 15. März 2001 über die Stellung des Opfers im Strafverfahren (ABL. L 082 vom 22.03.2001) indirekte Opfer vom Anwendungsbereich aus. Jedoch erklärt Art. 10 Absatz 2 des EU-Rahmenbeschlusses zur Terrorismusbekämpfung zumindest die Familienangehörigen direkt betroffener Opfer in den Anwendungsbereich des zuvor genannten Rahmenbeschlusses mit ein. Art. 1 Abs. 1 der Council of Europe Guidelines on the Protection of Victims of Terrorist Acts (adopted by the Committee of Ministers on 2 March 2005) bezieht sich ebenfalls nur auf direkte Opfer und deren Familienangehörige.
10 Siehe z.B. in Almquist, J., The Place and Role of Victims of Terrorist Acts in Relation to National and International Jurisdictions, in: D. Pennewaert (Hg.): Proceedings of The Study Days held in October 2005- Promotion of Resources for Victims of Terrorist Acts and their Families, Red Cross Belgium, 2005, S. 17.
11 Durch den Vertrag von Lissabon (am 1.12.2009 in Kraft getreten) hat die EU nun die Möglichkeit der EMRK durch Erhalt der Rechtspersönlichkeit beizutreten.
12 Der Gesetzestext ist abrufbar unter: http://www.echr.coe.int/NR/rdonlyres/F45A65CD-38BE-4FF7-8284-EE6C2BE36FB7/0/German.pdf (Stand: 24.10.2008). Selbst dieser Grundsatz wird auch unter der Obama-Regierung nicht umgesetzt, denn 50 von den 196 verbliebenen Guantánamo-Gefangenen sollen weiterhin ohne Verfahren inhaftiert bleiben, siehe Fn. 2.
13 Recommendations of Amnesty International and the International Commission of Jurists to Strengthen the draft Council of Europe Guidelines on Aid to and Protection of Victims of Terrorism, Online Publikation, 12.10.2004, web.amnesty.org/library/pdf/IOR610222004ENGLISH/$File/IOR6102204.pdf (Stand: 23.10.2008). Die Notwendigkeit dieser Forderung kann wegen der Prozesse vor Militärkommissionen in Guantánamo nur unterstrichen werden, siehe hierzu insbesondere den Fall Murat, abrufbar unter: http://www.wsws.org/de/2004/mai2004/dock-m20.shtml (Stand: 20.10.2008), sowie allgemein zu den Guantánamo-Anhörungen: http://hrw.org/german/docs/2004/09/17/usdom9353.htm (Stand: 20.10.2008) sowie Council of Europe, Guantánamo: violation of human rights and international law?, Strasbourg, 2007, S. 71.
14 Im Beslan-Fall wurden verdächtige Militärangehörige begnadigt und das Verfahren diesbezüglich eingestellt, ohne die Ermittlungen hierüber abzuschließen, abrufbar unter: http://eng.kavkaz.memo.ru/newstext/engnews/id/1193615.html (Stand: 27.10.2008), sowie die Reaktion der Opfer, abrufbar unter: http://www.pravdabeslana.ru/appeal.htm (Stand: 27.10.2008).
15 Vgl. hierzu auch die Rechtsprechung des EGMR: Perez gegen Frankreich (2004), EGMR, Antragnummer 47287/99, 12. Februar 2004, § 67; Helmers gegen Schweden (1991), EGMR, Antragnummer 11826/85, 29. Oktober 1991, § 29.
16 Vgl. Christie, zitiert in Strang, H., Repair or Revenge: Victims and Restorative Justice, Oxford, 2002, S. 9.
17 Siehe als zusätzliches Argument für eine gesicherte Prozessbeteiligung insbesondere für Terrorismusopfer der Fall Buback: Michael Buback, der Sohn des von der RAF ermordeten Generalbundesanwalts Siegfried Buback, will im Prozess gegen Verena Becker als Nebenkläger auftreten, nachdem er jahrelang darauf drängte, den Fall aufgrund neuer Beweise wieder aufzurollen, siehe Zeit Online, 19.12.2007: http://www.zeit.de/2007/52/Buback-Portraet; Focus-Online, 07.09.2009: http://www.focus.de/politik/deutschland/raf/tid-15429/michael-buback-die-neuen-fakten-sind-ungeheuerlich_aid_433287.html; Frankfurter Rundschau Online, 26.05.2010: http://www.fr-online.de/in_und_ausland/politik/aktuell/2615932_Prozess-gegen-Verena-Becker-Buback-tritt-als-Nebenklaeger-auf.html (Stand: 26.05.2010). Hieran zeigt sich, dass eine aktive Rechtsstellung des Opfers auch für die Stellung von Beweisanträgen bedeutsam ist, sofern es zu einer Verhandlung kommt.
18 Die Rechtsstellung der Nebenklage kennen neben Deutschland auch Österreich, Lichtenstein, die Nordischen Jurisdiktionen und Portugal, siehe Brienen, M., Hoegen, E., Victims of Crime in 22 European Criminal Justice Systems. The Implementation of Recommendation (85) 11 of the Council of Europe on the Position of the Victim in the Framework of Criminal Law and Procedure, Nijmegen, 2000, S. 28. Der Europarat hat 2005 zwar den Schutz von Terrorismusopfern durch seine Guidelines on the Protection of Victims of Terrorist Acts, a.a.O., hervorgehoben, jedoch sagt Kapitel VI Absatz 2 der Guidelines nur, dass die Position von Terrorismusopfern in strafrechtlichen Verfahren angemessen berücksichtigt werden muss. Art. 6 des EU-Rahmenbeschlusses über die Stellung des Opfers im Strafverfahren erkennt Beteiligungsrechte für Opfer von Straftaten im Sinne einer Nebenklagestellung indirekt an, wobei eine konkrete Regelung hierzu den EU-Mitgliedstaaten überlassen wird. Auf internationaler Ebene werden Beteiligungsrechte der Opfer prinzipiell subsidiär zu den Rechten des Angeklagten gesehen, wie sich aus Art. 6 (b) der UN Declaration of Basic Principles of Justice for Victims of Crime (A/RES/40/34 vom 29. November 1985) und Art. 68 III des Römischen Statuts des Internationalen Gerichtshofs (A/CONF.183/9 vom 17. Juli 1998) ergibt. Ein Überblick findet sich in Staiger, I., Access to Justice and Administration of Justice, in: R. Letschert, I. Staiger, A. Pemberton (Hg.): Assisting Victims of Terrorism. Towards a European Standard of Justice, Dordrecht 2010, S. 189 ff.
19 Strang, 2002, S. 13, 14; Kilchling, M., Opferinteressen und Strafverfolgung, in: G. Kaiser (Hg.): Kriminologische Forschungsberichte aus dem Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Strafrecht, Band 58, Freiburg, 1995, S. 291, 297; Wu, K., Die Rechtsstellung des Verbrechensopfers im staatlichen Strafverfahren am Beispiel der Nebenklage, Frankfurt am Main, 2007, S. 21.
20 Situation in the Democratic Republic of the Congo in the Case of the Prosecutor v. Thomas Lubanga Dyilo, Decision on victims' participation of 18 January 2008, ICC-01/04-01/06, §§ 98, 106, 108, 118.
21 So kennt das adversatorische Rechtssystem des Common Law im Vergleich zu romanisch-germanischen Rechtssystemen keine vergleichsweise Rechtsstellung des Opfers. Die Opferstellung wird dort vielmehr nur vermutet, solange bis es anderweitig bewiesen ist, siehe Brienen/Hoegen, 2000, S. 286. Dieses Rechtssystem kennt jedoch die sog. "Victim Impact Statements", wodurch es Opfern einer Straftat möglich ist, sich zum Strafmaß zu äußern; zur Rechtsstellung des Opfers in internationalen Rechtsinstrumentarien siehe Fn. 18.
22 Salditt, zitiert in Tolmein, O., Erniedrigte und Vereidigte - Wieviel Schutz brauchen Opfer vor Gericht? - Der Strafverteidigertag streitet in Mainz, Online Publikation, 13.3.2002, www.ra-tolmein.de/cms2/documents-upload/pdf/1153414692.pdf (Stand: 15.10.2008); ein Überblick über die verschiedenen Argumentationen findet sich in: UNODCCP, Handbook on Justice for Victims, New York, 1999, S. 36.
23 Niedling (2005) zitiert in Wu, 2007, S. 57.
24 Siehe die Forschungsergebnisse von Orth und Richter, zitiert in Wu, 2007, S. 18.
25 Zusätzliches Erfordernis ist hierfür auch das Verhältnismäßigkeitsprinzip: R. Grote, T. Marauhn (Hg.): EMRK/GG, Konkordanzkommentar zum europäischen und deutschen Grundrechtsschutz, Tübingen, 2006, S. 698. Siehe in diesem Zusammenhang auch den Fall Mzoudi, in dem die Öffentlichkeit vom Verfahren ausgeschlossen werden sollte, damit das US Justizministerium vertrauliche Ermittlungsergebnisse für das deutsche Strafverfahren bereitstellen konnte: http://www.123recht.net/printarticle.asp?a=8010 (Stand: 20.10.2008).
26 Die Schutzwürdigkeit ist bspw. für die Rechtsstellung des Opfers als Nebenkläger im deutschen Recht entscheidend, siehe §§ 395, 397a StPO.
27 Vgl. Albrecht H.J., Kilchling, M.: Victims of Terrorism Policies: Should Victims of Terrorism be Treated differently?, in: European Journal of Criminal Policy and Research 13 (2007), S. 26.
28 Hierzu die Beispielsfälle im Folgenden.
29 Victim Impact Statements sind hauptsächlich in Rechtssystemen des Common Law üblich, sowie in den Niederlanden; Wemmers, J.: Victim Policy Transfer: Learning From each Other, in: European Journal on Criminal Policy and Research, 11 (2005), S. 121-133; siehe auch Fn. 21 und Staiger, 2010, S. 193 f.
30 Hierbei muss beachtet werden, dass insbesondere das kommunikative Element als befriedigend für die Opfer empfunden wird, wohingegen die (übliche) schriftliche Form der Victim Impact Statements als wenig hilfreich angesehen wird, siehe Davis, R., Smith, B., Victim Impact Statements and Victim Satisfaction: An Unfilled Promise?, in: P. M. Tobolowsky (Hg.): Understanding Victimology, Cincinnati, 2000, S. 283; Roberts, J.V., Erez, E.: Communication in Sentencing: Exploring the Expressive Function of Victim Impact Statements, in: International Review of Victimology 10 (2004), S. 235, 238.
31 ABL. L 082 vom 22.03.2001. Im Folgenden: EU-Rahmenbeschluss über die Stellung von Opfern im Strafverfahren.
32 Marshall, C., Terrorism, religious violence and restorative justice", in: G. Johnstone, D.W. Van Ness (Hg.): Handbook of Restorative Justice, Cullompton, 2007, S. 377.
33 Aertsen, I., Mackay, R., Pelikan, C., Willemsens, J.,Wright, M., Rebuilding community connections - mediation and restorative justice in Europe, Strasbourg, 2004, S. 12, 14.
34 Aertsen et al., 2008, S. 12, 16. Umbreit, M.S., Bradshaw, W., Coates, R.B., Victims of severe violence in dialogue with the offender: key principles, practices, outcomes and implications, in: E. Weitekamp, H. Kerner (Hg.): Restorative Justice in Context: International practice and directions, Cullompton, 2003, S. 125; Umbreit, M.S., Coates, R.B., Vos, B., Brown, K., Executive Summary: Victim Offender Dialogue in Crimes of Severe Violence. A Multi-Site Study of Programs in Texas and Ohio, Center for Restorative Justice & Peacemaking, 2002, S. 7; Aertsen et al., 2004, S. 82; Walker, L.: Restorative Justice without Offender Participation: A Pilot Program for Victims, in: International Institute for Restorative Practices, Online Publikation, 10.02.2004, www.iirp.org/pdf/lwalker04.pdf (Stand: 23.10.2008); Staiger, I., Restorative Justice and Victims of Terrorism, in: R. Letschert, I. Staiger, A. Pemberton (Hg.): Assisting Victims of Terrorism. Towards a European Standard of Justice, Dordrecht 20102010, S. 293, 308, 323.
35 Johnstone, G., Van Ness, D.W., The Meaning of Restorative Justice, in: G. Johmstone, D.W. Van Ness (Hg.): Handbook on Restorative Justice, Cullompton, 2007, S. 9; Van Ness, D.W., Heetderks Strong, K., Restoring Justice. An Introduction to Restorative Justice, Cincinnati, 2006, S. 42.
36 Rohne, H., Arsovska, J., Aertsen, I., Challenging Restorative Justice- State-based Conflict, Mass Victimisation and the Changing Nature of Warfare, in: I. Aertsen et al. (Hg.): Restoring Justice After Large-scale Violent Conflicts: Kosovo, DR Congo and the Israeli-Palestinian Case, Cullompton, 2008, S. 17; O'Brian, S., Bazemore, G.: A New Era in Governmental Reform: Realizing Community, in: Public Organization Review: A Global Journal 4 (2004), S. 208.
37 Van Ness/Heetderks Strong, 2006, S. 66; McCold, P., The recent history of restorative justice: mediation, circles, and conferencing, in: D. Sullivan, L. Tifft (Hg.): Handbook of Restorative Justice, London, 2007, S. 28.
38 Van Ness/Heetderks Strong, 2006, S. 69.
39 Für die maximalistische Interpretation von Restorative Justice siehe Walgrave L., Extending the Victim Perspective Towards a Systematic Restorative Justice Alternative, in: A. Crawford, J. Goodey (Hg.): Integrating a Victim Perspective within Criminal Justice. International debates, Aldershot, 2000, S. 263, 272; die puristische Sichtweise wird v.a. von Marshall und Zehr vertreten, siehe dazu Marshall, T.: The Evolution of Restorative Justice in Britain, in: European Journal on Criminal Policy and Research 4 (1996), S. 37; Zehr, H. The Little Book of Restorative Justice, Intercourse, 2002, S. 37.
40 Der EU-Rahmenbeschluss über die Stellung des Opfers im Strafverfahren definiert zwar in Art. 1 (e) die "Schlichtung im Strafverfahren" (in der englischen Version ist die Begriffswahl deutlicher: "mediation in criminal cases") bleibt aber hinter den Möglichkeiten von Restorative Justice zurück; ebenso die Empfehlung des Europarats (Art. 1 der Recommendation No. R (99) 19 of the Committee of Ministers to Member States concerning mediation in penal matters, adopted by the Committee of Ministers on 15 September 1999 at the 679th meeting of the Ministers' Deputies). Für eine umfassendere Definition von Restorative Justice siehe Abschnitt I.6. der "Draft EU Recommendation for Assistance to Victims of Acts of Terrorism" in R. Letschert, I. Staiger, A. Pemberton, 2010, S. xxv.
41 ECOSOC Resolution 2002/12 of 24 July 2002.
42 Zehr, 2002, S. 36.
43 Zehr, 2002, S. 14-16.
44 Weitekamp, E., Parmentier, S., Vanspauwen, K., Valiñas, M., Gerits, R., How to Deal with Mass Victimization and Gross Human Rights Violations - A Restorative Justice Approach, in: U. Ewald, K. Turkovic (Hg.): Large-scale victimization as a Potential Source of Terrorist Activities, Amsterdam, 2006, S. 226.
45 Zehr, 2002, S. 19, 22.
46 Weitekamp et al., 2006, S. 229; Roche, D., Accountability in Restorative Justice, Oxford, 2003, S. 25.
47 Zehr, 2002, S. 28. Zu den möglichen Formen der "Wiedergutmachung" siehe auch Art. 18 der UN Basic Principles and Guidelines on the Right to a Remedy and Reparation for Victims of Gross Violations of International Human Rights Law and Serious Violations of International Humanitarian Law (adopted and proclaimed by General Assembly resolution 60/147 of 16 December 2005).
48 Zehr, 2002, S. 24; Weitekamp et al., 2006, S. 230.
49 Umbreit et al., 2003, S. 125; siehe auch in Staiger, 2010, S. 281.
50 Umbreit et al., 2003, S. 125; Aertsen, I., Victim-offender Mediation with Serious Offences, in: Council of Europe Publishing (Hg.): Crime Policy in Europe, Strasbourg, 2004, S. 75. Hierbei muss jedoch berücksichtigt werden, dass sich der Großteil der Forschungsergebnisse auf den TOA zwischen Opfern und bereits verurteilten Mördern bezieht.
51 Aertsen, 2004, S. 78, 81. Siehe hierzu auch Restorative Justice Projekte in Kanada und den USA: Umbreit et al., 2003, S. 131, 138, 139.
52 Roberts, T., Evaluation of the victim offender mediation project, Langley, 1995, S. 90, 104; Gustafson, D., Smidstra, H., Victim Offender Reconciliation in Serious Crime. A Report on the Feasibility Study Undertaken for the Ministry of the Solicitor General (Canada), Langley, 1989, S. 47-70; Umbreit et al., 2003, S. 125.
53 Llewellyn, J., Truth commissions and restorative justice, in: G. Johnstone, D.W. Van Ness (Hg.): Handbook of Restorative Justice, Cullompton, 2007, S. 358.
54 Rohne, H., Opportunities and limits for applying restorative justice in the context of the Israeli-Palestinian conflict, in: I. Aertsen et al. (Hg.): Restoring Justice After Large-scale Violent Conflicts: Kosovo, DR Congo and the Israeli-Palestinian Case, Cullompton, 2008, S. 286, 293, 294.
55 Rohne, 2008, S. 294.
56 Zu nennen ist die kürzlich erschienene Studie von Varona, G., Atención institucional a las víctimas del terrorismo en Euskadi, Ararteko, 2009.
57 Die Beispiele finden sich ausführlich erklärt in Staiger, I., 2010, S. 315 ff.
58 Dies lässt sich auch damit erklären, dass eine umfassende Aufarbeitung des RAF-Terrorismus längst noch nicht stattgefunden hat, siehe hierzu auch der Beitrag von Corinna Ponto, die Tochter von Jürgen Ponto, der 1977 von der RAF getötet wurde, Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung, 23.05.2010, Nr. 20, S. 23.
59 Siehe hierzu insbesondere den Fall Buback: Das Opfer und der Terrorist. Michael Buback im Gespräch mit Peter-Jürgen Boock, NDR, 2007; sowie die Interviews in Siemens, A., Für die RAF war er das System, für mich der Vater. Die andere Geschichte des deutschen Terrorismus, München, 2007.
60 Siemens, 2007, S. 70, 100, 256, 267.
61 Siehe Fn. 59, 17.
62 Denkers, F., van Hoogen, H., Wackernagel C., et al., Begrepen Onbehagen. Politie en Rote Armee Fraktion verzoend, Lelystad, 1999, S. 148-154, 156-157.
63 Siehe Hicks, D., As Good As Forgiveness - Reconciling with Dignity, nicht veröffentlichtes Dokument, 2007, S. 9; The Go-between, abrufbar unter: http://news.bbc.co.uk/2/hi/uk_news/magazine/4723320.stm (Stand: 10.09.2008); Facing the Truth, BBC 2, 2006.
64 Das 'Let's Involve the Victims' Experience' (LIVE) Programm wurde in Folge des Good Friday Agreements ins Leben gerufen, siehe White, I., Victim-Combatant Dialogue in Northern Ireland, in: D. Bloomfield, T. Barnes, L. Huyse (Hg.): Reconciliation after Violent Conflict. A Handbook, Stockholm, 2003, S. 90.
65 Siehe Jo Berry, abrufbar unter: http://www.stethelburgas.org/documents/joberry.pdf (Stand: 10.09.2008).
66 Diesen friedlichen Weg aus dem Terrorismus haben beide in einem Dokumentarfilm und durch gemeinsame oder getrennte Teilnahme an Konferenzen aufgezeichnet: Siehe Facing the Enemy, BBC 2, 2001; weitere Informationen zu den Personen abrufbar unter: http://www.theforgivenessproject.com/stories/jo-berry-pat-magee (Stand: 10.09.2008).
67 Marshall, 2007, S. 387.
68 Für ausführliche Informationen siehe die folgenden Webseite: http://www.theparentscircle.com/ sowie den Dokumentarfilm Encounter Point (Just Vision, 2006), der einen sehr guten Einblick in die Arbeit des Parents Circle-Families Forum bietet. Daneben sind noch folgende Projekte zu nennen: das Sulha Peace Project (http://www.sulha.com/), Projekte des Arik Instituts (http://www.arikpeace.org/eng/) und des Palestinian-Israeli Peace NGO Forums (http://www.peacengo.org/mission.asp) (Stand: 10.09.2008).
69 Marshall, 2007, S. 374.
70 Marshall, 2007, S. 375.
71 Marshall, 2007, S. 376.
72 Siehe hierzu der vergebliche Versuch der Familie von Braunmühl mit der RAF in Dialog zu treten. Die RAF hatte auf den offenen Brief der Familie, durch den sie die Terroristen auf die Unsinnigkeit und Grausamkeit ihrer Tat aufmerksam machen wollten, nicht reagiert: Siemens, 2007, S. 267; sowie der Einsatz von Selbstmordattentaten, wodurch sich die Täter einem Dialog mit ihren Opfern auf Dauer entziehen. Im Hinblick auf terroristische Selbstmordattentate muss jedoch darauf hingewiesen werden, dass einige der Terroristen diese Anschläge nicht freiwillig ausgeführt hatten: Silke, A., The Psychology of Suicidal Terrorism, in: A. Silke (Hg.): Terrorists, Victims and Society. Psychological Perspectives on Terrorism and its Consequences, West Sussex, 2003, S. 95, 98, 99. Andererseits hat die Mehrzahl der RAF-Opfer bislang kein Interesse an einem Dialog mit den Tätern gezeigt, siehe Siemens, 2007, S. 68, 120, 182, 183; Spiegel Online: RAF-Opfer: Wie kann man einen Menschen zum Schwein machen?, Online Publikation, 09.05.2007, www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,481776,00.html (Stand: 10.09.2008); Essig, J.: Für uns ist die Welt stillgestanden, Online Publikation, 02.04.2007, www.swr.de/nachrichten/deutscher-herbst/-/id=2070672/nid=2070672/did=2071244/mpdid=2071412/bsfw43/index.html (Stand: 10.09.2008); die Opfer des Oklahoma-Bombers haben größtenteils den Vollzug der Todesstrafe am Täter begrüßt, siehe Marshall, 2007, S. 382.
73 Siehe hierzu im Einzelnen Staiger, I., 2010, S. 297 ff, 309 ff., sowie Abschnitt VIII der "Draft EU Recommendation for Assistance to Victims of Acts of Terrorism" in R. Letschert, I. Staiger, A. Pemberton, 2010, S. xxviii.
74 Villa-Vicencio, C., Restorative Justice in Social Context: The South African Truth and Reconciliation Commission, in: N. Biggar (Hg.): Burying The Past: Making Peace and Doing Justice After Civil Conflict, Washington, 2003, S. 235.
75 Rohne et al., 2008, S. 18.
76 Llewellyn, 2007, S. 364.
77 Villa-Vicencio, 2003, S. 238; Llewellyn, 2007, S. 365.
78 Van Ness/Heetderks Strong, 2006, S. 67.
79 Llewellyn, 2007, S. 365. Siehe hierzu auch die Studie über Intifada-Opfer, die sich ausdrücklich gegen eine Amnestie für die Täter aussprechen, in: Rohne, 2008, S. 288, 305.
80 Llewellyn, 2007, S. 355. Siehe hierzu auch Lickel, B., Miller, N., Stenstrom, D., Denson, T., Schmader, T.: Vicarious Retribution: The Role of Collective Blame in Intergroup Aggression, in: Personality and Social Psychology Review 10 (2006), S. 372-390.
81 Ein solches Vorgehen entspricht dem Restorative Justice-Pyramiden Modell nach Braithwaite. Sein Vorschlag bezieht sich darauf, mit Restorative Justice Programmen zu beginnen und erst wenn dieses Vorgehen scheitert, sollten die klassischen Strafmaßnahmen getroffen werden, Braithwaite, J., Restorative Justice and Responsive Regulation, Oxford, 2002, S. 30.