Seit Anfang der neunziger Jahre entwickelte sich das Internet als weltweit und von jedem benutzbares neues Informations- und Kommunikationsmedium. Als Teildisziplin des Computerrechts formte sich daraufhin auch das Internetrecht sowie das Internetstrafrecht zu einem eigenen Rechtsgebiet. Letzteres zeichnet sich insbesondere dadurch aus, dass die verschiedenen neu auftretenden Problemkonstellationen (jedenfalls derzeit noch) mit den bisher vorhandenen Straftatbeständen gelöst werden müssen. Anhand mehrerer aktueller Problemfelder weist der Autor nach, dass dies durchaus möglich ist und an den Stellen, an denen sich Strafrechtslücken auftun, ein echtes Strafbedürfnis oftmals nicht existiert. Behandelt werden im Einzelnen: die rechtswidrige Erlangung von Daten (durch "Phishing", "Trojanische Pferde", "Brute-Force-Attacks" und "social engeneering"), Urheberrechtsverletzungen im Internet (insbesondere der Download urheberrechtlich geschützter Werke im Zuge so genannter "Tauschbörsen" und die Verwendung von urheberrechtlich geschützten Werken auf eigenen Web-Seiten), die Verabredung von Straftaten über das Internet und Sabotagehandlungen durch Ressourcenüberlastung ("E-Proteste" und "DDos-Attacken").
Kategorie
Strafrecht
Schlagworte
Computerrecht | Datenschutz | Internetrecht | Internetstrafrecht | Phishing | Sabotage | StGB | Strafrecht | Trojanische Pferde | Urheberrecht | Urheberrechtsverletzung
Zitierempfehlung
Bernd Heinrich, HFR 2006, S. 125 ff.
Verlinkungsempfehlung
http://www.humboldt-forum-recht.de/deutsch/11-2006/index.html
Bearbeitet von Peter Schmidt