In ihrer Arbeit untersucht die Autorin mögliche Rechtsgründe für die Existenz eines menschenrechtlichen Mindeststandards im Völkerrecht. In diesem voller Entwicklungsmöglichkeiten steckenden Bereich des internationalen Rechts mag eine derartige vergleichende Studie zwar nur tentativ und vorläufig sein, verspricht aber sicherlich einen Ausblick auf zukünftige Evolutionsrichtungen des Völkerrechts.
Ausgangspunkt der Analyse ist die Diskussion um das Souveränitäts- und das Nichteinmischungsprinzip sowie die Universalitätsdebatte im Völkerrecht. Im Anschluss daran wird ausführlich auf Umfang und Rechtsgründe eines menschenrechtlichen Mindeststandards eingegangen. Die Beantwortung der Frage nach der Durchsetzung solcher Normen ist Thema eines weiteren Kapitels. Die Autorin kommt schließlich zu dem Ergebnis, dass zunehmend ein "gesicherter Kernbestand" an Normen zu identifizieren ist, der sich aus Überschneidungen der Ergebnisse verschiedener Rechtsgrunduntersuchungen ergibt. Dieser gesicherte Kernbestand und dessen Erweiterung wird die zukünftige Debatte um einen menschenrechtlichen Mindeststandard entscheidend prägen.
Kategorie
Öffentliches Recht | Völkerrecht
Schlagworte
| Charta der Vereinten Nationen | Gewohnheitsrecht | Humanitäre Intervention | Intervention | Jus Cogens | Kapitel VII | Menschenrechte | Nichteinmischungsverbot | Souveränität | UN-Charta | UNO | VN | Völkerrecht
Zitierempfehlung
Claudia Kissling, HFR 2001, S. 81 ff.
Verlinkungsempfehlung
http://www.humboldt-forum-recht.de/deutsch/12-2001/index.html
Bearbeitet von Philipp Fischer