Der Beitrag von Herrn Dr. Lorenzmeier setzt sich mit der völkerrechtlichen Zulässigkeit der (Wieder-)Einführung von Studiengebühren in einigen westlichen Bundesländern auseinander. Im Wesentlichen untersucht er die Vereinbarkeit der entsprechenden landesgesetzlichen Regelungen mit Art. 13 des Internationalen Paktes über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (IPwskR).
Bereits zu Beginn seiner Ausführungen stellt der Autor klar, dass er die einschlägigen Landesgesetze nicht auf ihre Vereinbarkeit mit den Art. 12, 3 GG überprüft. Vielmehr wendet er sich der völkerrechtlichen Rechtslage und hier insbesondere dem IPwskR zu. Er gelangt zu dem Ergebnis, dass der unentgeltliche Hochschulunterricht elementarer Bestandteil des gleichen Zugangs zur Hochschulbildung i.S.v. Art. 13 Abs. 2 IPwskR ist. Die teilweise Wiedereinführung von Studiengebühren in Deutschland verstoße daher gegen eben jene Regelung, so der Autor.
Kategorie
Öffentliches Recht | Verfassungsrecht | Völkerrecht
Schlagworte
Ausschuss für wirtschaftliche und kulturelle Rechte | Bestimmtheitsgebot | Bildung | Bundesverfassungsgericht | BVerfG | Gesetzgebungskompetenz | GG | Art. 32 GG | Art. 59 Abs. 2 GG | Gleichheitsrecht | Grundgesetz | Hochschulunterricht | Internationaler Pakt über wirtschaftliche soziale und kulturelle Rechte | IPwskR | Art. 4 IPwskR | Art. 13 Abs. 2 lit. c IPwskR | Rechtsanwendungsbefehl | Studienbeiträge | Transformationslehre | UN | Universität | UNO | Vereinte Nationen | VN | Völkerrechtsfreundlichkeit | Vollzugslehre | Wiener Übereinkommen über das Recht der Verträge | WVK | Art. 31 Abs. 3 WVK
Zitierempfehlung
Stefan Lorenzmeier, HFR 2008, S. 130 ff.
Verlinkungsempfehlung
http://www.humboldt-forum-recht.de/deutsch/13-2008/index.html
Bearbeitet von Peter Schmidt