Die Problematik der (Be-)Strafbarkeit des internationalen Terrorismus wirft die Frage nach einer theoretischen Notwendigkeit und praktischen Möglichkeit der Sanktionierung terroristischer Gewaltakte auf völkerrechtlicher Ebene auf. Ausgehend von der Prämisse, dass allein die Instrumentarien des Rechts eine glaubhafte und effektive Auseinandersetzung mit den Herausforderungen des modernen Terrorismus garantieren können, untersucht der vorliegende Beitrag die Reichweite völkerrechtlicher Strafbarkeiten.
Die Bedrohung des weltweiten Friedens durch terroristische Akte erfordert eine repressive Reaktion der Staatengemeinschaft durch ein umfassend legitimiertes Verfahren im Rahmen eines Systems gegenseitiger Kontrolle. Nach einer Diskussion verschiedener institutioneller Modelle werden die Straftatbestände des Internationalen Strafgerichtshofs im Hinblick auf ihre Eignung zur Erfassung terroristischen Unrechts geprüft.
Eine Analyse der bestehenden Normen des Völkerstrafrechts zeigt, dass bislang nur bestimmte Formen des internationalen Terrorismus die tatbestandlichen Voraussetzungen erfüllen. Dies ist darauf zurückzuführen, dass sich die Struktur völkerrechtlicher Delikte an der grundsätzlichen Konzeption staatlicher Kriminalität orientiert.
Um der Bedrohung durch terroristische Gewalttaten wirksam zu begegnen, muss der Fokus des internationalen Strafrechts auf die Handlungen privater Akteure erweitert und spezifische Maßstäbe für die Sanktionierung des modernen Terrorismus entwickeln werden.
Der Aufsatz wurde im Rahmen des 7. Beitragswettbewerbes „Recht in Zeiten des Terrors“ angefertigt und mit dem dritten Preis ausgezeichnet. In der Serie aus Anlass des Wettbewerbes sind bisher des Weiteren erschienen: Michael Walter (15-2008), Christoph Brendel (16-2008), Henrik Zapfe (17-2008), Heiko Richter (19-2008), Tina Roeder (20-2008), Andreas von Mettenheim (21-2008), Manuel Ladiges (2-2009), Yoan Hermstrüwer (3-2009), Rolf H. Weber/Romana Weber (4-2009), Christopher Unseld (5-2009), Hauke Haverkamp (7-2009), Susanna Suelmann (9-2009), Bijan Moini (11-2009), Marc Lendermann (12-2009), Dominik Steiger (14-2009), Christina Scheidle (15-2009), Heribert Prantl (16-2009) und Annegret Frankewitsch (18-2009).
Kategorie
Öffentliches Recht | Strafrecht | Völkerstrafrecht
Schlagworte
9/11 | ad hoc Tribunale | Aggressionsverbrechen | Aktives Personalitätsprinzip | Angriffskrieg | 7. Beitragswettbewerb | Bewaffneter Konflikt | Elements of crime | Genozidstrafbarkeit | Guantanamo | Hegel, Georg Wilhelm Friedrich | ICC | Individualstrafbarkeit | Internationaler Strafgerichtshof | IStGH | IStGH-Statut | Art. 5 Abs. 1 Nr. d IStGH-Statut | Art. 6 IStGH-Statut | Art. 7 IStGH-Statut | Art. 8 IStGH-Statut | Art. 121 IStGH-Statut | Kriegsverbrechen | Kriminalitätsbekämpfung | Menschenrechtsschutz | Prävention | Private terroristische Akteure | Rechtsstaat | Repression | Resolution | Römisches Statut | Sicherheit | Sicherheitsrat | Souveränität | Strafzwecktheorien | Territorialitätsprinzip | Terrorismus | Tribunal | UN | UN-Charta | Art. 2 IV UN-Charta | Art. 39 UN-Charta | Kapitel VII UN-Charta | Verbrechen gegen die Menschlichkeit | Vereinte Nationen | Völkerkriegsrecht | Völkermord | Völkerrechtlicher Vertrag | Völkerstrafrecht | Völkerstrafrechtliche Gerichtsbarkeit | Weltfrieden | Zivilbevölkerung
Zitierempfehlung
Elisa Hoven, HFR 2008, S. 211 ff.
Verlinkungsempfehlung
http://www.humboldt-forum-recht.de/deutsch/18-2008/index.html
Bearbeitet von Tobias M. Dreyer