Für den Mitinitiator und Verfechter des Kinderwahlrechts Klaus Haupt, (MdB) ist die im Parlament ins Rollen gebrachte Initiative insbesondere als Mitglied der Kinderkommission des Bundestages mehr als eine Herzensangelegenheit, vielmehr eine "Entscheidung für die Zukunftsfähigkeit der Gesellschaft und eine Chance für ein kinder- und familienfreundlicheres Deutschland". Durch die Entwicklung in eine immer älter werdende Gesellschaft, bedingt durch geringe Geburtenraten und einer steigenden Lebenserwartung ist abzusehen, dass sich das Schwergewicht des politischen Interesses und Handelns immer weiter verschieben wird. Zwangsläufig kann sich dies nur zu Lasten der Interessen und Chancen der jungen Generation fortentwickeln. Die der Gesellschaft in diesem Kontext gegenüberstehenden Probleme sind nur zu bewältigen, wenn unseren Kindern und ihren Eltern ein angemessener Stellenwert eingeräumt wird, der ihnen die Chance einräumt, auf politische Entscheidungen stärker Einfluss zu nehmen als bisher. In der kritisch argumentativen Auseinandersetzung setzt sich der Vorstoß für eine Änderung des Grundgesetzes ein, welche die Wahrnehmung berechtigter politischer Interessen für alle Staatsbürger, unabhängig von ihrem Alter, ermöglichen will.
Kategorie
Öffentliches Recht | Verfassungsrecht
Schlagworte
| Demokratie | Familienwahlrecht | GG | Grundgesetz | Kinderwahlrecht | Öffentliches Recht | Verfassungsänderung | Verfassungsrecht | Wahlalter | Wahlrecht
Zitierempfehlung
Klaus Haupt, HFR 2004, S. 11 ff.
Verlinkungsempfehlung
http://www.humboldt-forum-recht.de/deutsch/4-2004/index.html
Bearbeitet von Thomas Paulick