Die mit der Ablösung des BAT durch den TV-L/TVöD verbundenen Hoffnungen auf ein einfacheres Tarifrecht für den öffentlichen Dienst haben sich nicht erfüllt. Teilweise sind neue Probleme entstanden, so auch durch einen Systemwechsel im Entlohnungssystem. Der Beitrag befasst sich mit der Problematik der Mitbestimmung der Personalvertretung bei der Zuordnung eines Beschäftigten zu einer Entwicklungsstufe innerhalb einer Entgeltgruppe. Dargestellt wird die grundsätzliche Problematik der Mitbestimmung in diesem Zusammenhang, deren Reichweite, die einzelnen Fallgruppen in diesem Bereich sowie die unterschiedlichen Standpunkte zu diesem Thema.
Die Rechtsprechung zu dieser Frage war uneinheitlich und auch das Bundesverwaltungsgericht hat seine Rechtsauffassung hierzu zwischenzeitlich modifiziert. Der Beitrag stellt diese Rechtsprechung dar und setzt sich mit ihr auseinander. Weiterhin erfolgt eine Bewertung der zu dieser Streitfrage vertretenen Meinungen unter dem Gesichtspunkt einer praxisorientierten Handhabung.
Im Ergebnis wird eine Mitbestimmung bei der Stufenzuordnung kritisch gesehen und sollte unter dem Gesichtspunkt der Praktikabilität auf Fälle beschränkt werden, in denen es zu unterschiedlichen Auffassungen zwischen den Beteiligten hinsichtlich der Stufenzuordnung kommt.
Kategorie
Arbeitsrecht
Schlagworte
Arbeitgeber | Arbeitnehmer | Arbeitsverhältnis | BAT | § 22 BAT | Berufserfahrung | Berufstätigkeit | Beschäftigte | Eingruppierung | Entgeltgruppe | Ermessen | Mitbestimmung | Öffentlicher Dienst | Öffentliche Verwaltung | Personalrat | Personalvertretungsrecht | Stellenbesetzungsverfahren | Stufenlaufzeit | Stufenzuordnung | Tarifrecht | Tarifverträge | Tätigkeitsmerkmale | TV-L | § 15 TV-L | § 16 TV-L | § 17 TV-L | TVöD | Vergütungsgruppe
Zitierempfehlung
Stefan Braun, HFR 2011, S. 38 ff.
Verlinkungsempfehlung
http://www.humboldt-forum-recht.de/deutsch/4-2011/index.html
Bearbeitet von Tobias M. Dreyer