Angesichts der Grenzen, an die das Individualstrafrecht durch die zunehmende Vernetzung und Technisierung des Wirtschaftslebens und die weitgehende Unternehmensbedingtheit menschlichen Verhaltens stößt, plädiert Heiner Alwart für die Anerkennung von Wirtschaftsunternehmen als mögliche Adressaten strafrechtlicher Zurechnung und Sanktionierung.
Kategorie
Strafrecht
Schlagworte
| Individualstrafrecht | Strafrecht | Strafrechtslehre | Strafrechtswissenschaft | Unternehmensstrafrecht | Wirtschaftsstrafrecht
Zitierempfehlung
Heiner Alwart, HFR 2000, S. 29 ff.
Verlinkungsempfehlung
http://www.humboldt-forum-recht.de/deutsch/5-2000/index.html
Bearbeitet von Cornelius Renner, Wolfgang Zenker