Der Beitrag behandelt ein umfangreiches Urteil des VG Berlin. Streitgegenstand war die Zuverlässigkeit einer Gaststätteninhaberin, die zugleich ein Bordell betreibt. Der Verfasser stellt zunächst die Argumentationsschwerpunkte des Urteils dar. In der Anmerkung unterstützt Henkel die Auffassung des Gerichts, die Sittenwidrigkeit der Prostitution zu verneinen. Weiter zeigt er auf, daß das VG Berlin über den Streitgegenstand des Verfahrens hinaus bemüht ist, das Thema für die gesamte Rechtsordnung auf eine neue Argumentationsgrundlage zu stellen.
Kategorie
Öffentliches Recht | Verwaltungsrecht
Schlagworte
| Gaststättenrecht | Öffentliches Recht | Prostitution | Sittenwidrigkeit | Verwaltungsgericht | Verwaltungsrecht | VG Berlin | Wirtschaftsverwaltungsrecht
Zitierempfehlung
Thomas Henkel, HFR 2001, S. 24 ff.
Verlinkungsempfehlung
http://www.humboldt-forum-recht.de/deutsch/5-2001/index.html
Bearbeitet von Birte Schweins, Gordon Geiser