Die Diskussion über den fraktionsübergreifenden Antrag zur Einführung des Familienwahlrechts im Bundestag hat hohe Wellen geschlagen. Im Beitrag des Oberlandesgerichtspräsidenten a.D. Dr. Wassermann, der die besondere Bedeutung für das Wohlergehen der Kinder und damit der künftigen Generationen zugesteht, sieht in einem derartigen Vorstoß vielmehr ein Angriff auf die parlamentarische Demokratie der Bundesrepublik. Mit Verweis auf die in der Verfassung verankerten Grundsätze der gleichen und unmittelbaren Wahl knüpft die Stimmabgabe jedes einzelnen an das Erfordernis der Höchstpersönlichkeit an und schließt eine wie von den Protagonisten des Kinderwahlrechts fokussierte Vertretung durch die Eltern aus. Im Lichte einer wachsenden Zustimmung ist die Zeit gekommen Alarm zu schlagen und sich einer "Revolution" hin zu einem Privilegienstaat zu erwehren.
Kategorie
Öffentliches Recht | Verfassungsrecht
Schlagworte
Familienwahlrecht | Kinderwahlrecht | Öffentliches Recht | Verfassungsrecht | Wahlrecht
Zitierempfehlung
Rudolf Wassermann, HFR 2004, S. 16 ff.
Verlinkungsempfehlung
http://www.humboldt-forum-recht.de/deutsch/5-2004/index.html
Bearbeitet von Thomas Paulick