Thomas Hillenkamp setzt sich in seinem Beitrag konkret am Beispiel des DDR-Unrechts damit auseinander, wie in Deutschland die Amnestierung gehandhabt wird und wie die Rechtsprechung durch die politische Zurückhaltung zu einer Kompetenzüberschreitung veranlaßt wird. In einer allgemeinen Schilderung der Lage werden zunächst die existierenden konträren Meinungen dargestellt. An zwei Beispielen demonstriert der Autor nunmehr, wie die Rechtsprechung durch ihre bisherigen Entscheidungen verdeckt amnestiert hat, was der Gesetzgeber nicht gewagt hat, daß hier also eine nicht unproblematische Verschiebung von Zuständigkeiten stattgefunden hat. Anschließend stellt Prof. Hillenkamp in einem "Plädoyer für eine offene Amnestie" dar, daß gerade die Unsicherheiten, ob man DDR-Unrecht abstrafen kann und soll, für eine Amnestie sprechen. Letztlich konkretisiert Thomas Hillenkamp seine Vorstellungen einer offenen Amnestie.
Kategorie
Strafrecht
Schlagworte
Amnestie | DDR-Unrecht | Strafrecht | Strafrechtliche Vergangenheitsbewältigung
Zitierempfehlung
Thomas Hillenkamp, HFR 1997, S. 54 ff.
Verlinkungsempfehlung
http://www.humboldt-forum-recht.de/deutsch/6-1997/index.html
Bearbeitet von Gordon Geiser