Die Diskussion um eine rechtliche Absicherung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften gehörte zu den großen Themen der vergangenen Legislaturperiode. Aus der politischen Diskussion um das Für und Wider dieses Vorhabens wurde dann ein verfassungsrechtlicher Streit um das "Gesetz zur Beendigung der Diskriminierung gleichgeschlechtlicher Gemeinschaften: Lebenspartnerschaften (LPartDisBG)" vom 16. Februar 2001.
Am 17. Juli 2002 hat das Bundesverfassungsgericht sein Urteil zur Verfassungsmäßigkeit dieses "Lebenspartnerschaftsgesetzes" gefällt und damit die dagegen angestrengten Normenkontrollanträge vollumfänglich für unbegründet erklärt. Das Urteil, das sich mit zentralen Fragen des formellen und materiellen Verfassungsrechts beschäftigt, wird in dem Beitrag in seinen wesentlichen Inhalten ausführlich dargestellt und gewürdigt. Im Mittelpunkt steht dabei die Frage, was die "Besonderheit" des der Ehe nach Art. 6 Abs. 1 des Grundgesetzes garantierten Schutzes ausmacht; hier bringt das Urteil auch Überraschendes mit sich.
Kategorie
Öffentliches Recht | Verfassungsrecht
Schlagworte
Bundesverfassungsgericht | Ehe | GG | Art. 6 GG | Gleichgeschlechtliche Partnerschaft | Grundgesetz | Grundrechtsschutz | Lebenspartnerschaftsgesetz | Öffentliches Recht | Verfassungsrecht
Zitierempfehlung
Heiko Sauer, HFR 2002, S. 64 ff.
Verlinkungsempfehlung
http://www.humboldt-forum-recht.de/deutsch/6-2002/index.html
Bearbeitet von Matthias Hausmann, Gordon Geiser