Die Beweislast gilt als ein konstitutives Element für ein faires Verfahren. Ihre Essenz liegt im so genannten onus probandi-Prinzip, nach dem eine Partei die von ihr aufgestellten Behauptungen zu beweisen hat. Der vorliegende Beitrag bietet eine knappe Analyse der Beweislastverteilung in Schiedsgerichtsverfahren unter Investitionsschutzabkommen. Der Fokus liegt in erster Linie auf der Jurisprudenz zum Argentinischen Notstand sowie zum Standard der Inländergleichbehandlung gemäß Art. 1102 NAFTA. Die zentrale Frage des Beitrages ist, ob im gegenwärtigen institutionellen System der Beilegung von Investitionsstreitigkeiten der onus probandi-Grundsatz ein wirksames Instrument für die gerechte Ausübung der Rechtspflege darstellt.
Kategorie
Internationale Schiedsgerichtsbarkeit | Internationales Investitionsrecht | Völkerrecht
Schlagworte
Berufung | Beweislast | BIT | Case-law | ICSID | Investitionsschutzabkommen | NAFTA | Onus Probandi | Rechtsprechung | Reform | Wiener Übereinkommen über das Recht der Verträge | WVK
Zitierempfehlung
Aristidis Tsatsos, HFR 2009, S. 91 ff.
Verlinkungsempfehlung
http://www.humboldt-forum-recht.de/deutsch/6-2009/index.html
Bearbeitet von Christoph Otto