Es ist nicht möglich, zwischen der Idee der Menschenwürde als Prinzip des Republikanismus und der moralischen Idee der Menschenwürde zu unterscheiden. Das Prinzip der Menschenwürde als universales moralisches Prinzip ist vielmehr die Bedingung der Möglichkeit von Republikanismus. Die Republik besteht nicht aus Leuten, denen die Menschenwürde durch die Republik verliehen worden ist. Sie besteht vielmehr aus Menschen, deren Würde schon immer anerkannt ist. Andernfalls existiert gar keine Republik. Diese These führt nicht zu absurden Konsequenzen. Insbesondere folgt aus der universellen Menschenwürde nicht der gleiche Anspruch aller Menschen auf Staatsbürgerschaft.
Der Aufsatz setzt sich kritisch mit der Gegenthese von Hasso Hofmann (HFR 8/1996) auseinander.
Kategorie
Öffentliches Recht | Verfassungsrecht
Schlagworte
Art. 1 Abs. 1 GG | Menschenwürde | Öffentliches Recht | Republik | Staatsrecht | Verfassungsrecht
Zitierempfehlung
Paul Tiedemann, HFR 1997, S. 66 ff.
Verlinkungsempfehlung
http://www.humboldt-forum-recht.de/deutsch/7-1997/index.html
Bearbeitet von W. Wachsmuth, G. Geiser, C. Schicker