Die in den Vereinigten Staaten von Amerika eingereichten Schadensersatzklagen (17 Mrd. US-$) im Streit um die Bertelsmann Unterstützung von Napster dürfen nach einer einstweiligen Verfügung des Bundesverfassungsgerichts wegen der in Deutschland unüblichen Höhe des begehrten Schadensersatzes vorerst nicht zugestellt werden. Professor Carrington beschäftigt sich diesbezüglich in seinem Beitrag mit der Bedeutung der sog. punitive damages für das us-amerikanische Recht. Besonders setzt er sich mit der Wirkung derartig hoher Schadensersatzansprüche für die Regulierung und Durchsetzung von Kartellverboten, Verbraucher- und Umweltschutz auseinander.
Kategorie
Ausländisches Zivilrecht
Schlagworte
| Punitive Damages | Schadensersatzrecht | U.S. | United States of America | Vereinigte Staaten von Amerika
Zitierempfehlung
Paul D. Carrington, HFR 2004, S. 24 ff.
Verlinkungsempfehlung
http://www.humboldt-forum-recht.de/deutsch/7-2004/index.html
Bearbeitet von Peter Schmidt und Thomas Paulick