Professor Durner befasst sich in seinem vorliegenden Beitrag mit dem völkerrechtlichen Hochwasserschutz als Thema, welches im Schrifttum erst seit vergleichsweise kurzer Zeit auf die Agenda des Völkerrechts getreten ist.
Der Eintritt und Verlauf von Hochwasser, als grundsätzlich natürliches Ereignis, wird durch die Umweltgestaltung des Menschen und den Klimawandel beeinflusst. Gründend in dieser Erkenntnis ist es möglich und zugleich notwendig, durch rechtliche Rahmenbedingungen und deren Umsetzung geeignete Hochwasservorsorge und ein wirksames Hochwassermanagement zu betreiben.
Effektiver Hochwasserschutz ist neben den Vorgaben des internationalen Rechts auf eine Bewältigung durch Völkerrecht angewiesen, da die faktische Interdependenz zu staatenübergreifenden Lösungen drängt. Der Autor untersucht zunächst die Regelungen zum Hochwasserschutz in der Gesamtrechtsordnung, beleuchtet im weiteren Verlauf das universelle Völkergewohnheitsrecht, das allgemeine Völkervertragsrecht, betrachtet die Rolle der Vereinten Nationen und führt abschließend zum Hochwasserschutz anhand einzelner Flussregime aus.
Die konkreten Hochwasserkonflikte mit ihren regional begrenzten „Betroffenheitsgemeinschaften“ verlangen letztlich nach einer Lösung im Rahmen der ausdifferenzierten regionalen Institutionen und verschmelzen in Europa mit den entsprechenden Aktivitäten der Europäischen Gemeinschaft.
Kategorie
Öffentliches Recht | Völkerrecht
Schlagworte
Gemeinschaftsrecht | Hochwasserschutz | Katastrophenschutz | Nachbarrechtliches Schädigungsverbot | Umweltrecht | Umweltverwaltungsrecht | Umweltvölkerrecht | UN | UNO | Vereinte Nationen | Völkergewohnheitsrecht | Völkerrecht | Völkervertragsrecht | Wasserhaushaltsgesetz | Wasserrahmenrichtlinie | WHG | § 32 WHG
Zitierempfehlung
Wolfgang Durner, HFR 2008, S. 71 ff.
Verlinkungsempfehlung
http://www.humboldt-forum-recht.de/deutsch/7-2008/index.html
Bearbeitet von Tobias M. Dreyer