Hasso Hofmann untersucht die Bedeutung der Menschenwürdegarantie des Art 1 Abs 1 GG. Nach einer Diskussion der Rechtsprechung und Lehre entwickelt er ein neues Verständnis des Art 1 Abs 1 GG: Menschenwürde wird durch ein wechselseitiges Versprechen der Staatsbürger garantiert; sie entsteht in sozialer Anerkennung. Weiter als herkömmliche Auffassungen wird die Menschenwürde damit zur Basis jeder solidarischen Gemeinschaft: Sie wird zu einem Staatsgründungsversprechen. Praktische Bedeutung gewinnt der Beitrag bei den Diskussionen um politisches Asyl, das vorgeburtliche, das erloschene und das der Selbstbestimmung nicht fähige Leben.
Mit dem Beitrag von Prof. Hofmann setzt sich kritisch Dr. Tiedemann (HFR 7/1997) auseinander.
Kategorie
Öffentliches Recht | Verfassungsrecht
Schlagworte
Art. 1 Abs. 1 GG | Menschenwürde | menschliches Leben | Öffentliches Recht | Staatsrecht | Verfassungsrecht
Zitierempfehlung
Hasso Hofmann, HFR 1996, S. 47 ff.
Verlinkungsempfehlung
http://www.humboldt-forum-recht.de/deutsch/8-1996/index.html
Bearbeitet von Dirk Reuter und Wolfgang Wachsmuth