Der Autor greift in seinem Beitrag die Weiternutzung von Elementen der nationalsozialistischen Rechtslehre sowohl in zahlreichen Bestimmungen des StGB als auch in Lehrmeinungen zu dessen Allgemeinem und Besonderem Teil an. Um eine wirkliche Befreiung vom nationalsozialistischen Denken zu erreichen, verlangt er die Rückkehr zu den rechtsstaatlichen und liberalen Grundlagen des StGB von 1871.
Kategorie
Strafrecht
Schlagworte
Drittes Reich | Nationalsozialismus | Nationalsozialistische Rechtslehre | StGB | Strafrecht
Zitierempfehlung
Gerhard Wolf, HFR 1996, S. 52 ff.
Verlinkungsempfehlung
http://www.humboldt-forum-recht.de/deutsch/9-1996/index.html
Bearbeitet von Dirk Reuter, Wolfgang Wachsmuth