Der Bundestag als Abteilung eines Unternehmens? Der Reichstag als eine gigantische Montagehalle? Die Berliner Republik als „Ge§etz nach Maß GmbH“?
Der Beitrag beschreibt in ironischer Art und Weise den Gang der Gesetzgebung vom Entwurf bis zur Veröffentlichung von Gesetzen, wobei diese nicht produziert, sondern - im wahrsten Sinne des Wortes - fabriziert werden. Bundesorgane und -politik finden ihr begriffliches Pendant in der Unternehmenswelt. So wird das Bundesverfassungsgericht zum Aufsichtsrat und die Kanzlerin zur Vorstandsvorsitzenden, die Arbeit der Ausschüsse und Fraktionen wird vom Büro ans Montageband verlagert. Das Gesetzgebungsverfahren wird dabei nicht einfach nur als betrieblicher Fabrikationsprozess dargestellt, sondern darüber hinaus auch an zentralen Stellen kritisch hinterfragt. De jure mögen nur die Bundesorgane an der Rechtsetzung beteiligt sein, de facto spielen aber hinter den Kulissen Interessengruppen, die Medien und die EU eine große Rolle. Überlegungen zu Fraktionsdisziplin, direkter Demokratie, Föderalismusreform und soft law sowie eine kritische Betrachtung der Bundesorgane komplettieren den Beitrag.
Kategorie
Öffentliches Recht
Schlagworte
6. Beitragswettbewerb | Bundestag | Deutscher Bundestag | Gesetzgebung | Parlament
Zitierempfehlung
Marco Schwarz, HFR 2007, S. 45 ff.
Verlinkungsempfehlung
http://www.humboldt-forum-recht.de/deutsch/5-2007/index.html
Bearbeitet von Sabine Gorn