Der Autor stellt eine Theorie für die Entstehung des Globalen auf. Er unterscheidet dabei zwischen Globalem, was durch Globalisierung entsteht und Globalem, was nicht durch Globalisierung entsteht. Er geht davon aus, dass man Globales nicht globalisieren kann, sondern nur räumlich Begrenztes. Dies folgt aus dem Wesen der Globalisierung. Räumlich nicht Begrenztes wiederum kann bei seiner Entstehung schon global gewesen sein oder es existierte als höheres Prinzip schon immer global und musste nur erst durch die Vernunft erkannt werden. Letzteres bezeichnet der Verfasser als Globalapriori. Der Autor wendet sodann die Entstehungstheorie des Globalen auf die Gerechtigkeit an und überlegt, ob die Gerechtigkeit bisher räumlich begrenzt war und daher globalisierungsfähig ist, oder ob sie ein Globalapriori und somit nicht globalisierungsfähig ist.
Schlagworte
4. Beitragswettbewerb | Gerechtigkeit | Globalisierung der Gerechtigkeit
Zitierempfehlung
Stefan Prescher, HFR 2003, S. 1 ff.
Verlinkungsempfehlung
http://www.humboldt-forum-recht.de/deutsch/1-2003/index.html
Bearbeitet von Cornelius Renner