Die Menschenwürdegarantie richtet sich auf einen Achtungsanspruch, eine Relation, nicht auf die Abdichtung eines physischen oder idealen Raumes. Legt man dieses Verständnis zugrunde, so zeigt sich, dass heimliche Ermittlungsmaßnahmen verfassungsrechtlich durchaus zulässig sein können, die neuen Befugnisse des Bundeskriminalamtgesetzes einer Überprüfung aber zum Teil nicht standhalten.
Kategorie
Verfassungsrecht
Schlagworte
Abhörmaßnahmen | Abwägung | Achtungsanspruch | BKA | BKA-Gesetz | Bundeskriminalamt | Bundesverfassungsgericht | BVerfG | Durchsuchungen | Freiheit | GG | Art. 1 GG | Großer Lauschangriff | Grundgesetz | Grundrechte | Intimsphäre | Kernbereich privater Lebensgestaltung | Menschenwürde | Online-Durchsuchung | Privatsphäre | Raum | Sicherheit | Sozialsphäre | Sphärenmodell | Telekommunikation | Terror | Terrorismus | Terrorist | Überwachung | Verhältnismäßigkeit | Wohnung
Zitierempfehlung
Ralf Poscher, HFR 2010, S. 90 ff.
Verlinkungsempfehlung
http://www.humboldt-forum-recht.de/deutsch/7-2010/index.html
Bearbeitet von Peter Schmidt