Seit Jahrzehnten wird darüber diskutiert, in welchem Umfang Patienten Einfluss auf den medizinischen Behandlungsumfang durch vorherige Bestimmungen nehmen können. Anfänglich sprach man von Patientenbrief, dann wurde der Begriff Patiententestament geläufig, in den letzten Jahren sprach man von Patientenverfügung. Sechs lange Jahre wurde an einer Regelung gearbeitet. Ob und was sich in der täglichen Praxis verändert, wird sich zeigen müssen.
Zu diesem Thema hat HFR bereits einen Beitrag vom Initiator des Gesetzentwurfes zur Reform der Patientenverfügung, Joachim Stünker, MdB, veröffentlicht (11-2008).
Kategorie
Strafrecht | Zivilrecht
Schlagworte
Arzt | Betreuer | Betreuungsrecht | BGB | § 1896 ff. BGB | § 1901a BGB | BGH | BT-Drs. 16/8442 | Bundesgerichtshof | Bundestag | Bürgerliches Gesetzbuch | Deliktsrecht | Einwilligungsfähigkeit | Entscheidungsunfähigkeit | GG | Art. 2 Abs. 2 GG | Grundgesetz | Gruppenantrag | Haftungsrecht | Lebenserhaltende Maßnahmen | Lebensschutz | Lebensverlängernde Maßnahmen | Mutmaßlicher Wille | Patient | Patientenverfügung | Patientenwille | Recht auf Leben | Schriftform | Selbstbestimmungsrecht | Sterbehilfe | § 216 StGB | Suizid | Volljährigkeit | Vormundschaftsgericht | Zivilrecht
Zitierempfehlung
Sebastian Silberg, HFR 2010, S. 104 ff.
Verlinkungsempfehlung
http://www.humboldt-forum-recht.de/deutsch/8-2010/index.html
Bearbeitet von Peter Schmidt