Der Beitritt der EU zur EMRK ist uneingeschränkt zu begrüßen. Zu bedauern ist, dass die EU die Beitrittsverhandlungen in einem menschenrechtsfernen Geist ebenso geheimniskrämerisch wie die über einen beliebigen anderen völkerrechtlichen Vertrag führt, während auf Seiten des Europarats weitestgehende Transparenz herrscht. Für die Modalitäten des Beitritts ist von Belang, dass die EU sich in vieler Hinsicht von den anderen (staatlichen) Vertragsparteien der EMRK unterscheidet. Es hätte deshalb gute Gründe gegeben, ihr die von ihr eingeforderte Gleichberechtigung mit diesen zu versagen. Dem Menschenrechtsschutz abträglich ist aber nur die über jede Gleichberechtigung hinausgehende Sonderrolle, die dem EuGH nach dem endgültigen Entwurf des Beitrittsübereinkommens eingeräumt werden soll: Sie droht in manchen Fällen, in denen sowohl die EU wie ein Mitgliedstaat – vom Willen des Beschwerdeführers weitgehend unabhängig – Beschwerdegegner sind, die Rechtsverfolgung des Beschwerdeführers erheblich zu erschweren. Die Vertragsstaaten der EMRK sollten sich gründlich überlegen, ob sie einer solchen Regelung zustimmen wollen.
Kategorie
Europarecht | Öffentliches Recht
Schlagworte
Art. 267 AEUV | Beitritt | Beschwerde | Bosphorus-Urteil | Bundesverfassungsgericht | CDDH | Co-Verteidigung | EGMR | EMRK | EP | EU | EU-Grundrechte | EuGH | Europäische Kommission | Europäische Menschenrechtskonvention | Europäisches Parlament | Europäische Union | Europapolitik | Europarat | EUV | Art. 6 II EUV | EWG | GASP | Gemeinsame Aussen- und Sicherheitspolitik | Gleichbehandlung | Gleichberechtigung | Hoheitsrechte | Internationale Organisation | Kompetenzen | Lenkungsausschuss | Menschenrechtsschutz | Ministerausschuss | Ministerkomitee des Europarats | Mitbeklagter | Mitgliedstaaten | MSS-Urteil | NGO | Obergerichte | Parlamentarische Versammlung | Rechtsakt | Rechtsweg | Richter | Sekundäres Unionsrecht | Solange-Rechtsprechung | Staatliches Recht | Stimmrecht | Subsidiarität | Supranationales Recht | Unionsrechtsakt | Verfahrensverlängerung | Verfassungsbeschwerde | Verhandlung | Vertragsparteien | Vertragsstaaten | Vertrag über die europäische Union | Vorabentscheidung | Vorschaltverfahren | Welthandelsorganisation | WTO | Art. IX (1) WTO | Art. XI WTO
Zitierempfehlung
Theodor Schilling, HFR 2011, S. 83 ff.
Verlinkungsempfehlung
http://www.humboldt-forum-recht.de/deutsch/8-2011/index.html
Bearbeitet von Tobias M. Dreyer