In seinem Aufsatz kritisiert Dr. Nolte die im Zuge des neuen Mediationsgesetzes beschlossene Novellierung der Verweisungsregelung in § 173 VwGO.
Nach der neuen Gesetzeslage soll es keine gerichtsinterne Mediation mehr geben. Bei dem neu einzuführenden Mediationsgesetz handelt es sich nunmehr weitgehend um ein Berufsgesetz für Mediatoren. Dieses wird von Regelungen in den verschiedenen Gerichtsverfahrensordnungen flankiert, um eine (außergerichtliche) Mediation auch noch während des Gerichtsverfahrens zu ermöglichen (sog. gerichtsnahe Mediation). Demgegenüber wurde die richterliche Streitschlichtung um ein Güterichterkonzept erweitert, in das auch die bisherigen Modelle der gerichtsinternen Mediation überführt werden sollen.
Nach Meinung des Autors würde, statt einer Änderung des § 173 VwGO, die Einführung eines Spezialverweises, der §§ 278 Abs. 5, 278a ZPO ohne Voraussetzungen in Bezug nimmt, dem Anliegen des Gesetzgebers und der Verweisungssystematik der VwGO besser gerecht werden (etwa als § 106a VwGO).
Kategorie
Öffentliches Recht | Verwaltungsrecht
Schlagworte
Abweichungsvorbehalt | Analogie | Außergerichtliche Streitschlichtung | Generalverweis | Gesetzgebung | Glaubhaftmachung | Güterichterkonzept | GVG | Interessenausgleich | Konfliktbeilegung | Mediation | Mediationsgesetz | Richter | Schlichtung | Spezialverweise | Streitbeilegung | Untersuchungsgrundsatz | Verfahrensrecht | Vergleich | Verwaltungsgerichtsbarkeit | Verwaltungsprozessrecht | Verwaltungsverfahren | Verweisungen | Verweisungsanalogie | Verweisungssystematik | VwGO | § 173 VwGO | Zivilgerichtsbarkeit | Zivilprozessrecht | ZPO | § 278 Abs. 5 ZPO | § 278a ZPO
Zitierempfehlung
Jakob Nolte, HFR 2012, S. 23 ff.
Verlinkungsempfehlung
http://www.humboldt-forum-recht.de/deutsch/3-2012/index.html
Bearbeitet von Tobias M. Dreyer