
Der (juristische) Doktortitel ist in jüngster Zeit stark ins Gerede gekommen. Die prominentesten Beispiele dafür sind die Affären „zu Guttenberg“ und „Koch-Mehrin“.
Der vorliegende Beitrag untersucht „den juristischen Doktortitel“ am Beispiel der Juristischen Fakultät der Humboldt-Universität zu Berlin allumfassend: wissenschaftlich, historisch, inhaltlich, statistisch, soziologisch, ökonomisch, praktisch….
Warum wollen so viele JuristInnen doctores werden? Was sind die Gründe der Doktorväter, Promovenden anzunehmen und warum werden welche Themen vergeben? Wo beginnt der wissenschaftliche Betrug? Wie verhält es sich im Vergleich dazu mit „Diktaturdissertationen“? Wie viel wurde und wird promoviert? Welche Noten werden vergeben? Wie verhält es sich in anderen Fächern? Wie hat sich das Promotionswesen historisch entwickelt? Was bringt der Doktortitel überhaupt noch? Neben Status und erhöhten Berufschancen jedenfalls weiterhin Bildung. Bildung durch Wissenschaft.
Der Beitrag liegt hier in einer leicht veränderten / überarbeiteten dritten Fassung vor.
Zu den Gründen für die vorgenommenen Änderungen sowie zu deren Nachverfolgung und zur Gewährleistung der Zitierfähigkeit können eine Erklärung von Professor Schröder sowie die beiden alten Fassungen des Artikels unten unter Anlagen als PDF-Dokument weiterhin abgerufen werden.
Kategorie
Wissenschaftsrecht
Schlagworte
Adel | Art. 109 WRV | Beruf | Betreuer | Betreuungsverhältnis | BGH | Biologie | Bundesgerichtshof | Bundesverwaltungsgericht | BVerwG | Diktatur | Dissertation | Doktor | Doktorand | Doktorgrad | Doktortitel | Examen | Fakultät | Forschung | Friedrich-Wilhelms-Universität | Gutachten | Humboldt-Universität | Juristische Fakultät | Lehre | Medizin | Namensbestandteil | Naturwissenschaften | Pass | Passgesetz | Personalausweis | Personalausweisgesetz | Plagiat | Professor | Promotion | Promotionsordnung | Promotionswesen | Quelle | Rechtsanwalt | Rechtswissenschaft | Richter | Staatsexamen | Studierende | Täuschung | Universität | Urheber | Urheberrecht | Weimarer Reichsverfassung | Wissenschaft | WRV | Zitat | Zitierfehler
Zitierempfehlung
Rainer Schröder / Angela Klopsch, HFR 2012, S. 33 ff.
Verlinkungsempfehlung
http://www.humboldt-forum-recht.de/deutsch/4-2012/index.html
Bearbeitet von Christoph Otto und Peter Schmidt