Vor dem Hintergrund der Kritik am Bundesverfassungsgericht, es betreibe zu viel Politik, problematisiert Jutta Limbach die Rolle des Gerichts im politischen Prozeß. Weil das Wesen der Verfassungsgerichtsbarkeit im Grenzbereich von Recht und Politik liege, habe die Rechtsprechung des BVerfG immer eine politische Dimension. Das Gericht müsse aber auf die Grenzen der eigenen Entscheidungsmacht bedacht sein. Die Präsidentin des Bundesverfassungsgerichts setzt sich mit verschiedenen Abgrenzungstheorien wie dem "judicial self-restraint" und der "political-question-Doktrin" auseinander und verwirft sie, weil sie kein zuverlässiges Instrumentarium darstellten. Eine Lösung sei nur über die Anwendung des Gewaltenteilungs- und des Demokratieprinzips zu erreichen. Das Gericht solle weniger das Ergebnis, sondern das Verfahren der Gesetzgebung beurteilen und sich davor hüten, Regelungsinhalte vorzugeben.
Kategorie
Öffentliches Recht | Verfassungsrecht
Schlagworte
Bundesverfassungsgericht | Gesetz | Judikatur | Rechtsprechung | Richter | Verfassungsgerichtsbarkeit
Zitierempfehlung
Jutta Limbach, HFR 1996, S. 70 ff.
Verlinkungsempfehlung
http://www.humboldt-forum-recht.de/deutsch/12-1996/index.html
Bearbeitet von Björn Matthias Jotzo, Carsten Schicker