Die Schuldenkrise der armen und ärmsten Länder zwingt die Staatengemeinschaft zum Handeln. Bisher finden die Verhandlungen mit den (Groß-)Gläubigern in lockeren Zusammenschlüssen wie dem Londoner und Pariser Club statt. Paulus zeigt demgegenüber die Vorteile eines geordneten Verfahrens zur Schuldenbereinigung auf und wendet sich gegen die Ansicht, ein Staat könne aufgrund seiner Souveränität nicht Subjekt eines Insolvenzverfahrens sein. In Anlehnung an das private Insolvenzrecht entwickelt er dann einen Vorschlag für ein auf Antrag des Schuldnerstaats durchgeführtes Planverfahren unter Aufsicht eines neutralen Dritten.
Kategorie
Öffentliches Recht
Schlagworte
Entschuldung | Insolvenzrecht | Insolvenzverfahren | Londoner Club | Pariser Club | Souveränität | Staat
Zitierempfehlung
Christoph G. Paulus, HFR 2002, S. 1 ff.
Verlinkungsempfehlung
http://www.humboldt-forum-recht.de/deutsch/1-2002/index.html
Bearbeitet von Wolfgang Zenker