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Justus von Daniels

Wer sich bewegt, verliert*

 

Was Gerechtigkeit mit Globalisierung zu tun hat

 

 

Einstieg

 

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Einwahl in ein Chatforum, das von einem deutschen Internetunternehmen betrieben wird. Dort "treffe" ich eine chinesische Freundin. Ihr stelle ich eine dieser typischen Fragen, wenn man mit Chinesen über Politik spricht: Findest Du es gerecht, dass Dir der chinesische Staat verboten hat, nach Deutschland zu reisen? Nein, antwortet sie, das war ungerecht. Und sie fragt zurück, ob ich es denn gerecht fände, dass sie auch wenn sie reisen dürfte, nicht in Deutschland arbeiten darf. Nein, das ist nicht ungerecht, da schließlich kein Nicht-EU-Bürger so einfach in Deutschland arbeiten dürfe. Ich bin nicht so richtig glücklich über meine Antwort, dennoch ziehe ich sie nicht zurück.

 

 

Weltbewegendes

 

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Gemessen an diesem Beispiel: woran wird Globalisierung festgemacht? Habe ich gerade dem Interesse eines deutschen Unternehmens gedient, indem ich eine Chinesin zur Nutzung dieses chatforums gebracht habe und sie nächstes Mal dasselbe anwählen wird? Das Unternehmen betreibt so seine Expansion. Globalisierung als interessengeleitete Vereinheitlichung von Systemen.

 

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Oder "ist es" Globalisierung, dass ich mit einer Chinesin zeitgleich in einer gemeinsamen Sprache gleichsam distanzlos kommunizieren konnte. Vielleicht hängt das erste vom zweiten ab.

 

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Der Begriff Globalisierung enthält in sich das Bild eines weltumspannenden Prozesses. Ein Prozess, der sich durch sich selbst zu verwirklichen scheint. Welche Energie diesen Prozess antreibt, ist infolge der zahllosen Phänomene, für die der Begriff Pate steht, nicht lösbar: Globalisierung von Naturkatastrophen, Globalisierung von Kommunikation, Globalisierung der Wirtschaftsproduktion et cetera.

 

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Was alledem als wesentliche Gemeinsamkeit gleichwohl innewohnt, ist die Überwindung von Entfernung. Distanz spielt keine Rolle mehr als Grund, irgend etwas nicht mehr zu tun. Durch die Erleichterung der Transportwege, durch verzögerungslose Kommunikation ist Entfernung kein Hindernis mehr. Der Mensch ist dabei, die Entfernung abzuschaffen. Mit diesem Prozess verbunden ist die Vereinheitlichung von Systemen. Nur wenn eine bestimmte Übereinstimmung von Kommunikationsformen oder die Gleichartigkeit von Infrastruktur herrscht, kann ein Austausch stattfinden, der sich über die Entfernung erhebt. Ob man nun die Vereinheitlichung von Lastern des Menschen nimmt, zum Beispiel die Bequemlichkeit und Sicherheit, schnell und überall das gleiche essen zu können; oder ob man die Vereinheitlichung als Möglichkeit sieht, seine Interessen frei durchzusetzen, so folgt doch aus der Überwindung der Entfernung ein gewisser Zwang zur Einheit.

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Globalisierung als Schimpfwort

 

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Polemisch formuliert, findet durch die Globalisierung nichts anderes statt als die Weiterführung des Monsters Imperialismus in einem anderen Gewand: Interessensphären werden weltweit abgesteckt und die Regionen den Systemen der ersten Welt angepasst, um die notwendige Expansion der Märkte sicherzustellen.

 

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Aber genau in diesem Punkt unterscheidet sich die Globalisierung vom Imperialismus. Zwar nutzen Unternehmen die Möglichkeit, sich diesen Prozess dienstbar zu machen. Doch in erster Linie ist Globalisierung neutral. Sie ermöglicht durch die Schaffung einer einheitlichen Infrastruktur jedem Einzelnen beziehungsweise jedem Staat, sich an dem Spiel zu beteiligen. Die zwanghafte Anbindung an den eigenen Boden wird aufgelöst.

 

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Eine Globalisierung der Gerechtigkeit kann somit auf den ersten Blick nicht gleichbedeutend sein mit einer Art von "Rechtsimperialismus". Auch wenn der Exportkampf der Rechtsordnungen dies ahnen lassen könnte, ist dem zu entgegnen, dass sich der Imperialismus dadurch auszeichnet, dass eine Macht ein anderes System zu untertänigen Dienern macht, das in der Folge beherrschbar bleibt. Im Fall der Vereinheitlichung des Rechts wurzelt zwar der Grundgedanke in dem aus der Aufklärung stammenden Universalismus und ist insofern ein imperialer Gedanke, zumal es ein ausgewiesenes Interesse westlicher Staaten gibt, Rechtsordnungen zu exportieren. Aber der Effekt ist ein anderer als ein imperialer, schließlich muß sich ein mächtiger Staat sein eigenes Recht entgegenhalten lassen von Staaten, die dieses von ihm übernommen haben - zumindest in der Theorie.

 

 

Gerechtigkeit global

 

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Wenn die Chinesin, die ich im chatforum "traf", nicht reisen durfte, findet sie das ungerecht. Dieses Gefühl kann ich teilen. Im Kern empfinden wir dasselbe und bezeichnen es beide mit dem Begriff Gerechtigkeit. Was ist dieser Kern? Ich behaupte, dass ich es nicht verstehen kann, dass ein Staat die Reisefreiheit seiner Mitbürger beschränkt. Die Chinesin hält mir entgegen, dass sei noch nicht ungerecht, schließlich gibt es staatliche Regelungen, die Reisefreiheiten für alle einschränken, wenn es im Interesse des Staates läge. In ihrem Fall jedoch hätte ein Kollege in derselben Situation, wie sie es war, reisen dürfen. Sie wurde abgelehnt im Gegensatz zu ihrem Kollegen, ohne dass ihr dafür Gründe genannt worden waren.

 

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Wir kamen überein, dass eine Ungerechtigkeit zumindest darin bestand, dass ihre Interessen offensichtlich nicht nach denselben Maßstäben wie die ihres Kollegen berücksichtigt wurden. Der Begriff Gerechtigkeit bezeichnet zunächst im wertfreien Sinn den Anspruch, Interessen, die miteinander kollidieren, zu einem Ausgleich zu führen. Ein Ausgleich beinhaltet immer auch eine Möglichkeit, zu handeln. Daher kann ein Naturereignis nicht mit dem Begriff "gerecht" in Verbindung gebracht werden, solange es sich autonom vollzieht.

 

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Wenn es gegenläufige Interessen gibt, dann müssen sie nach einem einheitlichen Maßstab abgewogen werden, um eine Vergleichbarkeit von auszugleichenden Situationen zu garantieren. Da wir jedoch keine übereinstimmende Vorstellung von der Gewichtung verschiedener Interessen haben, können wir zwar feststellen, dass in beiden Rechtssystemen - dem chinesischen und dem deutschen - Gerechtigkeit behandelt wird, dass wir aber verschiedene Vorstellungen über die inhaltliche Bestimmung, wann etwas gerecht ist und wann nicht, besitzen. Wir können einen kleinsten gemeinsamen Nenner bilden, der darin besteht, dass bei einer Interessenkollision ein einheitlicher Maßstab angewandt werden müßte. Gleiches muß gleich und ungleiches ungleich behandelt werden. Nur: was ist gleich und was ungleich?

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Jedem die Seine

 

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Der Ausgleich von Interessen spielt überall auf der Welt eine Rolle, wo Menschen im Vergleich zueinander stehen. Kann Gerechtigkeit überhaupt globalisiert werden, wenn sie schon überall zu existieren scheint?

 

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Das Dilemma der Gerechtigkeit ist ihre Relativität. Der Ausgleich von Interessenkollisionen ist zunächst lediglich ein formaler Begriff. Eine gerechte Handlung impliziert schon ein Vorverständnis über die Abwägung bestimmter Werte.

 

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Wie kann inhaltlich bestimmt werden, wie eine solche Kollision gewichtet wird? Die Formulierung: "das Gerechte zu tun, ist das Ungerechte zu lassen" hilft dabei nicht weiter und dokumentiert die Unschärfe dieses Begriffes.

 

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Wertkonflikte werden von transzendenten Gerechtigkeitssystemen elegant gelöst, indem sie von festgelegten Setzungen ausgehen. In religiösen Sätzen wie dem Dekalog wird die Gerechtigkeit als Regel vorausgesetzt, die von einem "gerechten" Gott vordefiniert wurde. Dem Bruch einer solchen Regel folgt eine stark begründete Sanktion.

 

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Diese Herangehensweise kann eine profane Rechtsordnung nicht leisten. Sie muß Gerechtigkeit als ein Ziel auffassen, das durch die Lösung von Wertkonflikten erreicht werden soll. Eines ist dabei sicher: es bedarf eines Maßstabes, an dem Konflikte bemessen und ausgeglichen werden können. Als Hilfsmittel können Zielvorstellungen einer Gemeinschaft definiert und im Konfliktfall als Antithesen gegeneinander abgewogen werden.

 

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Die Spielräume dieser Zielvorstellungen in Form von Gemeinschaftsinteressen sind gewaltig, da diese normativ festzulegen sind. Wertegemeinschaften haben höchst unterschiedliche Vorstellungen, wie Justitia ihre Waagschalen gewichten soll.

 

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Wie kann zum Beispiel beurteilt werden, welcher Eingriff in die Autonomie des Einzelnen zugunsten eines Interesses von anderen noch gerecht ist? Ist es gerecht, Eltern daran zu hindern, ihr Kind den Namen "Schicksal" zu geben, um das Kind vor eventuell auftretenden Nachteilen in dessen Leben zu schützen? Ist es noch gerecht, Menschen im Interesse der Gemeinschaft (zum Beispiel für den Bau eines Staudammes) entschädigungslos zu enteignen?

 

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Es existiert keine Gerechtigkeitsdogmatik, die schlüssig ein Konzept von Gemeinschaftsinteressen behaupten kann. Solange eine transzendente Kraft nicht nachvollziehbar bewiesen ist, die bestimmte Werte allgemeingültig behauptet, muss die unwiderlegbare Vermutung gelten, dass eine absolute Gerechtigkeit nicht beansprucht werden kann. Insofern kann sich niemand über die Subjektqualität eines anderen hinwegsetzen.

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Die Suche nach dem Guten

 

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Vielleicht hilft die historische Sicht auf die Entwicklung des Rechts als einem kontingenten Prozess weiter. Danach ist die Schlußfolgerung denkbar: gerecht ist, was sich in einer Wertegemeinschaft bewährt hat. Diese Aussage wirkt leider jedem Bestreben entgegen, so etwas wie ein globales Gerechtigkeitssystem zu entwerfen.

 

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Über den Minimalkonsens einer formalen Gerechtigkeit kommt man zunächst nicht hinaus. Jedem müssen zumindest die gleichen Rechte gegeben sein. Keine Instanz kann von vornherein für sich beanspruchen, Menschen unterschiedlich zu behandeln, wenn sie sich eine profane Ordnung gibt. Der Gleichbehandlung und der damit verbundenen Gewährung der gleichen Möglichkeit des Zugangs des Einzelnen zu Einrichtungen, kann sich keine Staatsverfassung verschließen, ohne "zu Recht" als Unrechtstaat zu gelten.

 

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Die Welthandelsbehörde ist nicht deshalb ungerecht, weil sie Staaten nicht an ihren Freihandelszonen teilnehmen läßt. Sie ist ungerecht, weil sie erwartet, dass außenstehende Staaten ihre Märkte öffnen, diese aber selbst vom Zugang zu ihren Märkten aussschließt. Sie lassen nicht das gegen sich gelten, was sie selbst tun. Dies zumindest fordert die Gerechtigkeit.

 

 

Macht reich gerecht?

 

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Die materielle Gerechtigkeit verhält sich im Vergleich, weshalb sich das Verständnis dessen in vielen Regionen deutlich voneinander unterscheidet. In einem ökonomisch prosperierenden Staat, in dem immer mehr Menschen an den Gewinnen beteiligt werden, kann sich ein sehr hohes Niveau des Gerechtigkeitsempfindens entwickeln. Wenn in Deutschland von Chancengleichheit gesprochen wird, meint man den Zugang zu öffentlichen Schulen, finanziell vom Staat getragene Ausbildung oder ein umfangreiches Betreuungsangebot. Jede Reduktion dieser "sozialen Gerechtigkeit" würde als ungerecht empfunden werden, obwohl dieser status quo keine objektive Gerechtigkeit beanspruchen kann.

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Die Entdeckung der...

 

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In anderen Bereichen wird das Vorhandensein von Gerechtigkeit auch erst "entdeckt". Ein sehr populäres Beispiel einer jungen Gerechtigkeitsbewegung ist das der environmental justice movement in den USA (spielt aufgrund einer anderen Rechtstradition in Deutschland kaum eine Rolle). Umweltschädigungen sollen nicht zulasten bestimmter (meist sozial schwacher) Regionen gehen, sondern gleichmäßig auf die Bevölkerung und Regionen verteilt werden. Dort wächst für einen bestimmten Lebensbereich das Verständnis heran, dass auch dieser von Interessenkollisionen, die zwischenmenschlich gelöst werden können, geprägt ist. Dem Recht ist es allerdings überlassen, einen Maßstab für die Abwägung dieser Interessen zu schaffen. Es muß auch dort ein normativer Maßstab eingeführt werden.

 

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Dies zeigt zweierlei: das Maß der Gerechtigkeit bemißt sich an dem Anspruch einer Gemeinschaft. Zweitens muß oft erst entdeckt werden, dass Bereiche bestimmten Gerechtigkeitskriterien unterworfen sind.

 

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Wie wäre es mit folgender Annäherung an die Globalisierung der Gerechtigkeit: eine Standardisierung von antithetischen Gemeinschaftsinteressen, die für alle Menschen gleich gelten müssen. Dies würde jedoch die Bildung einer Weltgemeinschaft voraussetzen. Dieser Prozess scheint illusorisch. Der Gedanke weiterentwickelt, bedeutet zum Beispiel das Ende der Staatsbürgerschaft. Denn sie behandelt nur Bürger eines Staates gleich, schließt andere aufgrund anderer Staatszugehörigkeit aus. Die Europäische Union erscheint unter diesem Aspekt wie ein kleines Versuchslabor, das sich bisher in der Frage der Vereinheitlichung ganz gut hervorgetan hat. Die Ergebnisse der EU als Handlungsanweisung jedoch auf die globale Gemeinschaft zu übertragen, wäre vergleichbar mit der Übertragung des Ruhegebotes in Bibliotheken auf die Wartehalle eines Bahnhofes.

 

 

Zwang zur Einheit?

 

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Parallele Gerechtigkeitssysteme, die jeweils unterschiedlichen Gewichtungen unterworfen sind, können nur für sich abgeschlossen funktionieren. In einer Welt, in der Gemeinschaften weithin isoliert voneinander existieren mit einem gewissen Grad an Aussenkontakten, können verschiedene Gerechtigkeiten nebeneinander gelten. Sobald es zu interkulturellen Schnittpunkten kommt, muß ein neues Ausgleichskriterium gefunden werden. Die Fragilität des bestehenden Völkerrechts, das in Hinsicht auf seinen Geltungsanspruch und vor allem seine Durchsetzbarkeit höchst verwundbar ist, dokumentiert die Schwierigkeit, interkulturelle Kongruenzen zu bilden. Doch gerade das scheint die Globalisierung zu fordern: die Standardisierung von Gerechtigkeit. Die Globalisierung durchkreuzt damit die alten Spielregeln der mächtigen Staaten. In diesem alten Spiel haben die Staaten grundsätzlich gar kein Bedürfnis, ihr System vollständig auf andere Staaten zu übertragen. Bisher war es immer günstig, diktatorische Regime zu installieren, mit denen man verläßlich handeln konnte - noch im Sinn eines imperialen Machtpokers. Doch die Überwindung der Entfernung gewinnt nun eine andere, eine geistige Dimension. Wenn Räume überwunden werden, zieht das die Forderung nach Vereinheitlichung dieser Räume mit sich, um wirksam - in unserem Fall rechtssicher - agieren zu können. Die Überwindung von Entfernung kann nur geschehen, wenn schon ein System besteht, in dem sich Punkte annähern können. Das System Gerechtigkeit als solches ist weltumspannend. Die Überwindung von Entfernung kann dementsprechend nur zu einer Standardisierung von Interessen führen, die in einem festgelegten System gegeneinander abgewogen werden können.

 

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Ist so etwas angesichts der Vielgestaltigkeit von Wertvorstellungen und Wertgewichtungen denkbar?

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Bitte, es klappt doch

 

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Kaum ein Staat kann sich der Idee eines internationalen Strafgerichtshofes verschließen. Dass Handlungen, die höchstpersönliche Rechtsgüter anderer verletzen, sanktioniert werden müssen, ist Konsens aller bestehenden Wertegemeinschaften, die im übrigen ohne dieses Prinzip nicht bestehen könnten. Die Leistung der Schaffung des internationalen Strafgerichtshofes besteht darin, dass zwischen fast allen Staaten ein Konsens über die Gewichtung von Werten erzielt werden konnte, die in einer inhärenten Verhältnismäßigkeit des Strafmaßes gewichtet werden können. Es ist damit eine Normierung einer Gerechtigkeitsvorstellung geschaffen worden, die für alle gleich gilt auf der Welt, zumal dem Völkerrecht zum erstenmal Mechanismen an die Seite gestellt wurden, welche die Durchsetzung des Rechts sichern sollen. Ein Beispiel globalisierter Gerechtigkeit.

 

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Eine Schattenseite dieses Systems verdeutlicht jedoch eine gewisse Inkonsistenz des internationalen Strafgerichtshofes, der nur als Zusatzsystem zu den nationalen Rechtsordnungen gelten wird. Im bestehenden UN-Tribunal in Ruanda wird diese Diskrepanz deutlich: dort ist es für Angeklagte sehr viel günstiger, vor dem Tribunal angeklagt zu werden als vor nationalen Gerichten, da allein die Unterbringung in den Gefängnissen des Tribunals nach festgelegten Maßstäben der UN erfolgt, die weitaus humaner sind als die der nationalen Gefängnisse. Dies zeigt, dass nur eine absolute Standardisierung des Rechts eine globale Gerechtigkeit ermöglichen kann.

 

 

Normativität ist unumgänglich

 

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Wer für die "Durchsetzung von Gerechtigkeit" ein bestimmtes Maß fordert, zum Beispiel die Bestückung von Internetzugängen für die gesamte Menschheit, muß sich auch bewußt sein, dass dies ein selbstgesetztes, aus der eigenen Erfahrung stammendes Wertkriterium ist.

 

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Wenn Interessen miteinander kollidieren, wie das Interesse der Freiverantwortlichkeit des Einzelnen mit den Interessen einer Gemeinschaft als Subjekt, müssen Beschränkungen dieser Interessen vorgenommen werden. Und um genau die, genauer ihre Bestimmung, wird es gehen in dem Prozeß der Globalisierung. Ausgangspunkte werden formuliert, die weit voneinander entfernt liegen und als solche durchgesetzt werden wollen. Wer sich vor der Normativität der Argumente fürchtet und wem die objektive Generalisierbarkeit fehlt, kann kein Interesse formulieren und dementsprechend an der Gestaltung eines globalen Systems nicht teilnehmen.

 

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Die Globalisierung der Gerechtigkeit ist demnach so etwas wie die Verhandlung über die Standardisierung von Gerechtigkeitsvorstellungen bestimmter Rechtskörperschaften. In diesen Verhandlungen steht ein großer Pool von verschiedenen Wertbestimmungen, die einen Ausgleich zueinander suchen, zur Verfügung.

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Wer sich bewegt, verliert

 

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Wie soll man sich nun solche Verhandlungen vorstellen? Nehmen wir Deutschland als Beispiel eines Verhandlungspartners. Als ersten Grundsatz einer gerechten Rechtsordnung würde man vorschlagen: Die Würde des Menschen ist unantastbar. Wer würde behaupten, dass dieser Satz verhandelbar ist? Wohl niemand aus dieser Rechtsgemeinschaft. Und da kommen wir an einen ganz entscheidenden Punkt. Der wohl geformte, aus der Aufklärung stammende Universalismus von Menschenrechten als unverfügbare Rechtsgüter, die allen Menschen zustehen, kann nicht relativiert werden. Und die fein aufeinander abgestimmte Balance zwischen der Autonomie des Individuums und den Eingriffen durch den Staat würde man auch nicht gerne über Bord werfen. Im positivsten Sinn kann man behaupten, die einzig mögliche Gerechtigkeit setzt sich nun durch, indem sich die anderen Rechtsgemeinschaften diesem System anschließen, weil auch sie es im Prinzip für richtig halten. Andererseits liegt letztendlich doch ein imperialer Hauch über dieser Globalisierung der Gerechtigkeit. Denn das Hauptinteresse an einer Vereinheitlichung haben Staaten, die diese universalen Grundsätze fordern. Sie würden den Ton angeben und darauf warten, bis auch die letzte Rechtsgemeinschaft ihre Wertmaßstäbe akzeptiert hat. Ein Verhältnis, in dem es eine gemeinsame Übereinkunft gäbe zwischen allen beteiligten Gruppen ist lediglich als Ideal zu begreifen. Real kann es höchstens zu einer Zustimmung zu den westlichen Gemeinschaftsinteressen kommen. Letztendlich könnte Europa beziehungsweise die USA zufrieden sein, "alle anderen" zu ihrer "freiheitlichen Ordnung verholfen zu haben". Eine Weltpolizei kümmert sich dann um die Durchsetzung der Gerechtigkeit.

 

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Und in der Tat: der imperiale Gedanke hebt sich insofern auf, als durch ein globales Gerechtigkeitssystem ein Gleichrangigkeitsverhältnis der Staaten entstanden ist, in dem sich jede Gemeinschaft ihr eigenes Recht von einer jeweils anderen entgegenhalten lassen muss. Da ist es wieder, das "alte Europa".


* Der Beitrag wurde im Rahmen des Wettbewerbs "Globalisierung der Gerechtigkeit" angefertigt