Ergebnisse für: "Öffentliches Recht"
Anläßlich des 50-jährigen Bestehens des Grundgesetzes zieht Prof. Dr. Denninger Bilanz über ein halbes Jahrhundert bundesdeutscher Verfassungsgeschichte, wobei er nach einem kurzen historischen Abriß und einer Analyse der Stärken und Schwächen des Grundgesetzes auch einen Blick in die Zukunft der deutschen Verfassung wagt ...
Da eine politische Reform des Länderfinanzausgleichs keinen Erfolg versprach, haben die Landesregierungen von Bayern und Baden-Württemberg beim Bundesverfassungsgericht einen Normenkontrollantrag gegen das Finanzausgleichsgesetz eingereicht. Eines ihrer Argumente gegen das gegenwärtige Ausgleichssystem ist, daß wohlhabende Länder berechtigt sein sollten, mindestens 50 % ihrer überdurchschnittlichen Finanzkraft zu behalten. In einem Gutachten begründet Hans-Wolfgang Arndt diese Forderung ...
Der Autor vertritt die Meinung, daß die Entwicklung in der Bundesrepublik zu einer Überstrapazierung des Datenschutzes geführt habe.
Dagegen läßt er nur eine Rechtfertigung datenschutzrechtlicher Sicherungen zu, wenn tatsächlich Beeinträchtigungen für Bürger zu befürchten sind. Weiterhin könne Datenverarbeitung nur dann als rechtlich relevante Gefährdung des Bürgers betrachtet werden, wenn hinreichende und konkrete Anhaltspunkte dafür bestehen, daß seine freie Persönlichkeitsentfaltung real und in erheblichem Ausmaß bedroht ist ...
Zwischen dem Ersten und dem Zweiten Senat des BVerfG ist es jüngst zu einem in bisher beispielloser Weise öffentlich ausgetragenen Disput über die Voraussetzungen der Anrufung des Plenums (§ 16 Abs. 1 BVerfGG) gekommen. Thilo Brandner stellt die diesem Streit zugrundeliegenden unterschiedlichen Konzeptionen beider Senate vor und unterzieht insbesondere die Auffassung des Zweiten Senats zu dieser Frage einer kritischen Würdigung ...
Christian Tomuschat wendet sich im vorliegenden Beitrag gegen die These Paul Kirchhofs, Europarecht fließe nur über die Brücke des nationalen Zustimmungsgesetzes nach Deutschland. Zwar könne nicht geleugnet werden, daß eine vertragliche Bindung nur über das Zustimmungsgesetz zustande komme, nach der Zustimmung sei aber eine einseitige Lösung der Bundesrepublik nicht möglich. Tomuschat sieht in den Kompetenzverschiebungen zugunsten der Union nicht die Gefahr eines Demokratiedefizites, vielmehr kann er sich vorstellen, Zuständigkeiten noch in weiterem Umfang als bisher auf Institutionen der EU zu verlagern ...
Es ist nicht möglich, zwischen der Idee der Menschenwürde als Prinzip des Republikanismus und der moralischen Idee der Menschenwürde zu unterscheiden. Das Prinzip der Menschenwürde als universales moralisches Prinzip ist vielmehr die Bedingung der Möglichkeit von Republikanismus. Die Republik besteht nicht aus Leuten, denen die Menschenwürde durch die Republik verliehen worden ist ...
Der Prozeß der europäischen Integration wird als politisches, bisweilen auch als juristisch-dogmatisches Problem aufgefaßt. Dabei treten die tieferliegenden (rechts-)philosophischen Implikationen des Problemkomplexes oftmals in den Hintergrund. Vielfach wird dabei übersehen, daß der Staatsbegriff, der einen elementaren Bestandteil des Rechtsdenkens überhaupt darstellt, seine Wurzeln in der Philosophie (pars pro toto: Aristoteles, Kant, Hegel) hat ...
Paul Kirchhof legt in seinem Beitrag die Probleme der Aufteilung von Kompetenzen zwischen den Organen der EG und denen der Mitgliedsstaaten dar. Insbesondere befaßt er sich mit den Rechtsmitteln gegen Grundrechtsverletzungen und den dabei auftretenden Zuständigkeitskollisionen zwischen BVerfG und EuGH. Weiter entwickelt er die These, der Unionsvertrag schaffe in erster Linie einen Staatenverbund kraft gemeinsamer Rechtsziele und stütze sich erst in zweiter Linie auf Rechtsverbindlichkeit ...
Vor dem Hintergrund der Kritik am Bundesverfassungsgericht, es betreibe zu viel Politik, problematisiert Jutta Limbach die Rolle des Gerichts im politischen Prozeß. Weil das Wesen der Verfassungsgerichtsbarkeit im Grenzbereich von Recht und Politik liege, habe die Rechtsprechung des BVerfG immer eine politische Dimension. Das Gericht müsse aber auf die Grenzen der eigenen Entscheidungsmacht bedacht sein ...
Hasso Hofmann untersucht die Bedeutung der Menschenwürdegarantie des Art 1 Abs 1 GG. Nach einer Diskussion der Rechtsprechung und Lehre entwickelt er ein neues Verständnis des Art 1 Abs 1 GG: Menschenwürde wird durch ein wechselseitiges Versprechen der Staatsbürger garantiert; sie entsteht in sozialer Anerkennung. Weiter als herkömmliche Auffassungen wird die Menschenwürde damit zur Basis jeder solidarischen Gemeinschaft: Sie wird zu einem Staatsgründungsversprechen ...