Ergebnisse für: "Mensch"
In diesem Interview bezieht Prof. Dr. Schlink Stellung zu rechtlichen und ethischen Aspekten der Stammzellenforschung ...
Professor Winfried Brugger, Heidelberg, bekam, Jahre nach seiner ersten Abhandlung zur Frage, ob der Staat ausnahmsweise foltern dürfe, die 1996 erschien, die Gelegenheit, seine Thesen öffentlich zu verteidigen: Im von Professor Dieter Grimm, Berlin, moderierten und von Humboldt Forum Recht in Zusammenarbeit mir dem Fachschaftsrat der Juristischen Fakultät der Humboldt-Universität zu Berlin organisierten Streitgespräch mit Professor Bernhard Schlink, Berlin.
Professor Brugger, der, von einem fiktiven, in einer Übungsklausur an der Universität Heidelberg gestellten Fall ausgehend, trotz des absoluten Folterverbots, eine Zulässigkeit von Folter, ja sogar eine derartige Pflicht der Polizei nach derzeitiger Gesetzeslage herleitet, begründet seine Haltung unter anderem mit der Verantwortlichkeit des Staates für die Erhaltung eines angemessenen Schutzniveaus und sieht seine Position von Kant gestützt.
Professor Schlink, der anerkennt, dass die Thematik sich mit Grenzfällen des Rechts befasst, sieht, neben seiner Kritik an der Methodik Professor Bruggers, angesichts solcher fiktiver Horrorszenarien dennoch keinen Grund zum Tabubruch ...
In ihrer Arbeit untersucht die Autorin mögliche Rechtsgründe für die Existenz eines menschenrechtlichen Mindeststandards im Völkerrecht. In diesem voller Entwicklungsmöglichkeiten steckenden Bereich des internationalen Rechts mag eine derartige vergleichende Studie zwar nur tentativ und vorläufig sein, verspricht aber sicherlich einen Ausblick auf zukünftige Evolutionsrichtungen des Völkerrechts.
Ausgangspunkt der Analyse ist die Diskussion um das Souveränitäts- und das Nichteinmischungsprinzip sowie die Universalitätsdebatte im Völkerrecht ...
Nacktheit gebiert Scham, insofern sie eine Form der Schutzlosigkeit vor Erkenntnis und Beurteilung durch andere darstellt.
Fremderkenntnis (im Sinne einer Erkenntnis durch Fremde) und die daraus resultierende Fremdbestimmbarkeit ist eine der größten Gefahren für die menschliche Freiheit. Sie entsteht analog zur Gewinnung des Selbstbewußtseins und der aus dieser resultierenden Selbstbestimmung ...
Der Autor diskutiert in seinem Beitrag die Frage, ob der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) ein den Grundrechten gleichzustellender verfassungsrechtlicher Charakter zusteht. Anhand des "ideal type of constitution" zeigt Dr. Hoffmeister zunächst, dass die EMRK im Prinzip die wesentlichen Elemente einer Verfassung enthält ...
Es ist nicht möglich, zwischen der Idee der Menschenwürde als Prinzip des Republikanismus und der moralischen Idee der Menschenwürde zu unterscheiden. Das Prinzip der Menschenwürde als universales moralisches Prinzip ist vielmehr die Bedingung der Möglichkeit von Republikanismus. Die Republik besteht nicht aus Leuten, denen die Menschenwürde durch die Republik verliehen worden ist ...
Hasso Hofmann untersucht die Bedeutung der Menschenwürdegarantie des Art 1 Abs 1 GG. Nach einer Diskussion der Rechtsprechung und Lehre entwickelt er ein neues Verständnis des Art 1 Abs 1 GG: Menschenwürde wird durch ein wechselseitiges Versprechen der Staatsbürger garantiert; sie entsteht in sozialer Anerkennung. Weiter als herkömmliche Auffassungen wird die Menschenwürde damit zur Basis jeder solidarischen Gemeinschaft: Sie wird zu einem Staatsgründungsversprechen ...