Der Beitrag von Professor Branahl beschäftigt sich mit dem sogenannten „Whistleblowing“. „Whistleblower sind Mitarbeiter, die Missstände aufdecken, indem sie Informationen aus dem Unternehmen, in dem sie tätig sind, an die Organisationsleitung weitergeben (internes Whistleblowing) oder Außenstehende informieren (externes Whistleblowing).“ Das Spannungsverhältnis zwischen (arbeitsrechtlichen) Loyalitätspflichten und dem öffentlichen Informationsinteresse entsteht vor allem bei dem „externen“ Whistleblowing: In diesem Fall ist der Arbeitnehmer zu besonderer Sorgfalt verpflichtet; er muss gründlich prüfen, ob die Information zutrifft, will er Konsequenzen seines ansonsten zumindest fahrlässigen Verhaltens vermeiden. Zudem geht die interne Informationsweitergabe vor, wenn dies ausreicht, um Missstände abzustellen.
Professor Branahl gibt einen guten Überblick über die Problematik des „Whistleblowings“. In seinem Aufsatz setzt er sich mit der aktuellen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts und des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte auseinander. Zwar ist bislang nicht entschieden, welche Mittel ein „Whistleblower“ bei Missständen einsetzen darf, die nicht strafbar sind. Aus der bisherigen Rechtsprechung folgert der Autor aber, dass das Interesse des Unternehmens, Missstände nicht bekannt werden zu lassen, zurücktreten muss, wenn es nicht bereit oder in der Lage ist, die Fehlentwicklungen zu beseitigen; als ultima ratio bleibe die Information der Öffentlichkeit.
Category
Labour Law
Keywords
Basic Law | BGB | § 612a BGB | Burden of proof | CC | § 186 CC | Civil Code | Communication | Complaint | Compliance-System | Concordance | Criminal Code | Duty of care | Duty of loyality | ECHR | Art. 10 ECHR | Employee | Employer | European Convention on Human Rights | European Court of Human Rights | Federal Labour Court | Free speech | GG | Art. 5 GG | Informant | Information | Internet | Labour Court | Libel | Public | Secondary obligation | Suspicion | Whistleblowing
Quotation reference:
Udo Branahl, HFR 2012, S. 1 et seqq.
Linking reference:
http://www.humboldt-forum-recht.de/english/1-2012/index.html
Edited by Peter Schmidt