Zum Wintersemester 2007/08 öffnet die European Law School (Network) ihre Tore. Erstmals soll - im Verbund dreier Standorte und Universitäten - eine grundständige juristische Ausbildung angeboten werden, die durch fast gleich große internationale wie nationale Anteile geprägt ist. Im Vordergrund steht zunächst die gemeinsame Organisation, das Studienprogramm (zu diesem 2.). Ausgelegt ist das Konzept jedoch auf verschiedene weitere Dimensionen; denn es handelt sich - anders als bei den derzeit bestehenden Alternativangeboten - nicht um ein einfaches Masterprogramm (zu diesen Überlegungen dann 3.). Ausbildung und Forschung an der European Law School fußen maßgeblich in einem Verständnis von Europa, das Einheit und Vielfalt gleichermaßen betont ... und auch gutheißt (dazu unten 4.). Zugleich wird versucht, möglichst viele Petita mit zu berücksichtigen und zu befriedigen, die an eine moderne Juristenausbildung zu stellen sind - wenn auch nur für eine beschränkte Zahl von Studierenden (dazu unten 5.).
Bei der European Law School (Network) handelt es sich um ein Angebot, das drei Spitzeninstitutionen in den Hauptstädten der drei wichtigsten Mitgliedstaaten der Europäischen Union gemeinsam tragen. Während bisher Internationalität des Rechts strukturiert nur im Postgraduiertenstudium angeboten wird (unten 3.), werden hier schon in einem grundständigen Studiengang die nötigen nationalen Gehalte mit den - für Europa - wichtigsten internationalen Gehalten verknüpft.
Träger der European Law School (Network) sind drei Universitäten: Die erste ist die juristische Fakultät der Universität Paris 2 (Panthéon-Assas). Im Herzen des Quartier Latin in Paris gelegen, ist sie mit Abstand die größte in Frankreich und auch die führende. Mit über 100 Professorinnen und Professoren deckt sie das Recht in seiner ganzen Breite, in allen Facetten ab. Dies gilt gleichermaßen für die Lehre wie für die Forschung, wo sie in jedem Fach viele der bekanntesten Namen auf sich vereint. Die Fakultät ist traditionell die Meinungsführerin in Fragen der Fortentwicklung juristischer Ausbildung, gerade auch den Ministerien gegenüber. Zudem beherbergt sie mit der "Association Henri Capitan des amis de la culture juridique française" eine sehr prominente, national wie international ausgreifende juristische Fachvereinigung, die weltweit größte und die zentrale in Frankreich.
Der zweite Partner ist das King's College in London. Diesem klassischen College in London sind zwar mit dem University College London (UCL) im 19. Jahrhundert und mit der London School of Economics and Political Sciences (LSE) anfang des 20. Jahrhunderts große Konkurrenten erwachsen. Das King's College bleibt jedoch das größte College, das zentrale, zentral auch an der Themse gelegen, diese überragend. Mit wiederum über 50 Professorinnen und Professoren deckt auch dieses College allein das Recht in seiner ganzen Breite ab, in allen Facetten. Wieder gilt das für Lehre und Forschung gleichermaßen. Besondere Schwerpunkte sind die internationalrechtlichen Gebiete und das Wirtschaftsrecht in seiner ganzen Bandbreite. Am College lehren der Herausgeber des großen englischen Standardwerkes im Vertragsrecht, des Chitty on Contracts, ebenso wie die Creme des Wirtschafts- und Wettbewerbsrechts und viele andere.
Die Humboldt-Universität beherbergte in den ersten ca. 130 Jahren ihres Bestehens die wohl führende Juristische Fakultät in Deutschland und Rechtsgelehrten (1810 bis zum 2. Weltkrieg): mit Namen wie v. Savigny, Goldschmidt, v. Gierke, v. Liszt, Rabel, Smend u.a., in deren Nähe zudem auch Rechts- und Staatsphilosophen und -geschichtler wie Hegel und Mommsen wirkten. Nach ihrer Neukonstitution Anfang der 90er Jahre des 20. Jahrhunderts ist ihr Profil geprägt von dem Bemühen um die Zeitgeschichte des Rechts, um die Europäisierung und Internationalisierung und um die Querbezüge zwischen Rechtswissenschaft und Rechts- und Gestaltungspraxis (nähere Beschreibung unter www.rewi.hu-berlin.de, Startseite/Willkommen). Die Zusammenarbeit in der European Law School baut auf einer über Jahre erprobten inhaltlichen Zusammenarbeit der Humboldt-Universität mit beiden Partnern auf, dem King's College und der Université Panthéon-Assas, jeweils in einem Studienangebot, das zu einem gemeinsamem Abschluss führt.
Die Studenten dieser Institutionen - typischerweise Franzosen, Engländer und Deutsche - können das Studienangebot 'Juriste Européen' ("Europäischer Jurist", 'European Lawyer') wählen, jeweils beginnend in ihrem Ursprungsland. Verknüpft wird jeweils eine dreijährige primär nationale Ausbildung im Ursprungsland, in die freilich bereits Elemente der Vernetzung mit dem Ausland eingestreut sind, mit einer zweijährigen internationalen und stärker spezialisierten Ausbildung: je ein Jahr in jedem Partnerland an der Partnerinstitution. Aus der Sicht der Studenten, die an der Humboldt-Universität beginnen, stellt sich das Programm in seinen wesentlichen Elementen wie folgt dar:
Mit dem Studienangebot "Europäischer Jurist" ('Juriste Européen', 'European Lawyer') wird das klassische Jurastudium einschließlich Erstes Examen verbunden mit einer ungleich stärkeren internationalen und methodischen Ausbildung als herkömmlich der Fall. Auf Grund der speziellen Abstimmung der Teile aufeinander führt die Verbreiterung der Ausbildung jedoch praktisch nicht zu einer Verlängerung der Studienzeiten.
Für deutsche Studenten handelt es sich um eine Form des Ersten Examens, zu der mit dem englischen LL.M. und dem französischen Master (vormals 'Maîtrise') berufsqualifizierende Abschlüsse jeweils in England und Frankreich treten. Umgekehrt handelt es sich für französische Studenten um eine licence (in Paris), die verbunden wird mit einem Master (in Paris), der jedoch auf Grund der beiden Studienjahre in Berlin und London vergeben wird. Wiederum treten neben diesen der (englische) LL.M. sowie der (deutsche) Magister (optional zu verbinden mit der Eignungsprüfung). Für englische Studenten gilt Vergleichbares, obwohl für sie die Verzahnung am schwächsten erscheint.
Für den genannten Strauß an Studieninhalten (und Studienabschlüssen) studieren deutsche Studenten drei Jahre an der Humboldt-Universität - französische parallel drei Jahre an der Université Panthéon-Assas, englische am King's College. Während dieser Zeit treffen sie sich auf Sommerakademien. Außerdem treffen sich inländische Studenten, sobald es unterschiedliche Jahrgänge gibt, auch mit den schon weiter fortgeschrittenen ausländischen Studenten des Studienangebots "Europäischer Jurist". Denn diese gehen im vierten und fünften Jahr in die Partnerländer, an die Partneruniversitäten, und absolvieren dort die gleichen Kurse im dortigen Recht. In den ersten drei Jahren stehen deutschen Studenten an der Humboldt-Universität zwar bereits Zusatzveranstaltungen offen (vgl. unten), vorrangig lernen sie jedoch den Stoff des Staatsteils des Ersten Examens. Dies ist der gesamte Stoff mit Ausnahme des Schwerpunktbereichs. Immerhin ist auch dieser Staatsteil des Examens ein wenig modifiziert: Die Studenten können eine Klausur im Zivilrecht oder im öffentlichen Recht oder im Strafrecht abwählen und stattdessen eine im Europarecht schreiben. Darauf werden sie in insgesamt vier Vorlesungen vorbereitet (Europäisches Verfassungsrecht, Europäisches Wirtschaftsrecht, Europäisches Vertragsrecht, Europäisches Strafrecht - der primärrechtliche Rahmen). Die erste Phase von drei Jahren wird (jeweils im September) mit dem schriftlichen Teil des Ersten Examens abgeschlossen.
Im vierten und fünften Jahr folgt die Spezialisierung, die "Master"-Phase und zwar je ein Jahr in Paris und eines in London - entsprechend wie Studenten des King's College im vierten Jahr nach Paris gehen und im fünften nach Berlin kommen und solche aus Paris im vierten nach Berlin kommen und im fünften nach London gehen. Für deutsche Studenten wird das vierte Jahr (in Paris) in den dortigen Semesterferien unterbrochen, um sich in ca. drei Wochen nochmals gezielt auf den mündlichen (Staats-)Teil des Ersten Examens vorzubereiten und diesen in Berlin abzulegen. Diese mehrwöchige Unterbrechung mag man als einen Preis sehen, den man für das deutsche Examenssystem zu zahlen hat. Ansonsten jedoch bleibt fast nichts mehr von der Sperrigkeit, die bisher eine Integration ausländischer Studienphasen als "Luxus" erscheinen hat lassen. Eines der beiden Auslandsjahre wird dann als Schwerpunktleistung auf das Erste Examen in Berlin angerechnet.
Für die Spezialisierung in Jahr 4 und 5 wählt jede Studentin und jeder Student eines von vier Fächern aus: Zivilrecht, Wirtschaftsrecht, öffentliches Recht oder Strafrecht. Der Juriste Européen (Europäische Jurist) soll für europäische Anforderungen insgesamt ausgebildet werden - für die großen Kanzleien ebenso wie für Institutionen der Gesetzgebung oder leitenden Verwaltung, für die hohe Richterschaft und die Wirtschaft, für den Bereich der Nichtregierungsorganisationen oder auch Menschenrechte und des diplomatischen Dienstes. Das Spektrum ist also so breit und so offen wie das der juristisch geprägten Berufe insgesamt. Für alle wird - national und europäisch - ausgebildet, freilich in der Spezialisierungsphase bereits aufgefächert in vier Schwerpunkte, zwischen denen gewählt werden muss. Die entsprechenden Gehalte - eines Spezialisierungsbereichs - bilden dann den Inhalt seines Studiums in Paris und London.
Hinzu kommen Angebote an der Humboldt-Universität in Form von Blockveranstaltungen zu den Schwerpunkten:
- Europäisches und vergleichendes Recht in allen vier Spezialisierungsbereichen;
- Gestaltungsübungen mit der Praxis (Anwaltschaft, Unternehmen, staatliche, vor allem gesetzgebende Einrichtungen);
- eine jährliche Sommerakademie zu Grundsatzfragen des Rechts, die alle drei Universitäten gemeinsam anbieten.
Diese können alle Studenten der European Law School (Network) zu jedem beliebigen, von ihnen ausgewählten Zeitpunkt belegen: in den ersten drei Jahren, in Jahr vier oder fünf, aber auch noch in der praktischen Ausbildungsphase (wie dem Referendardienst) oder später. Sie dienen der Abrundung der ambitionierten Ausbildung und sind für deutsche Studenten optional. Für die ausländischen Studenten des 'Juriste Européen' sind diese Veranstaltungen Teil des (verpflichtenden) Master-Angebots der Humboldt-Universität.
Ausgewählt werden die Studentinnen und Studenten zu diesem Studienangebot jeweils von der Ursprungsuniversität und zwar aus dem Kreis ihrer Jurastudenten (oder auch von Jurastudenten, die speziell zu diesem Zweck an sie wechseln). Diese Ursprungsuniversität hat hohe Qualitätsmaßstäbe an die Bewerber zu legen, doch vertraut man sich gegenseitig und erkennt die Zulassung als für alle drei Universitäten verbindlich an. An der Humboldt-Universität für hiesige Studenten erfolgt die Auswahl frühestens und schwerpunktmäßig in den Semesterferien zwischen dem 2. und dem 3. Fachsemester. Voraussetzung ist die bereits sehr gute Beherrschung einer der beiden Fremdsprachen (mit entsprechendem Zertifikat). Die Auswahl selbst erfolgt nach
- dem Durchschnitt der Leistungen im bisherigen Fachstudium (idR erstes Studienjahr), und
- dem Auswahlgespräch.
Jeder Teil geht zu 1/3 in die Gesamtbewertung ein.
Das Zulassungsverfahren steht ab sofort allen Jurastudentinnen und -studenten offen, die mindestens zwei Semester an einer deutschen Hochschule in einem juristischen Studium mit dem Abschlussziel Erstes Examen erfolgreich studiert haben. Studenten anderer Universitäten, die im Auswahlverfahren erfolgreich sind, erhalten damit zugleich die Immatrikulationsberechtigung für die Humboldt-Universität, die sie dann auch nutzen müssen. Denn als Studenten in den Partneruniversitäten sind sie nur zugelassen auf Grund des Vertrages zur Errichtung der European Law School (Network) zwischen den Universitäten Panthéon-Assas / Sorbonne, King's College und Humboldt-Universität.
Der bisher beschriebene Zeitablauf bildet den Regelfall, er kann jedoch (in gewissen Grenzen) auch individuell angepasst werden. So ist schon die Zulassung auch noch in höheren Semestern möglich, freilich nur, soweit nach der Vergabe nach dem 2. Semester noch oder wieder Kapazitäten vorhanden sind. Auch kann die Meldung zum schriftlichen Staatsteil des Ersten Examens auch ein Jahr später erfolgen (also nach vier Jahren). Danach verfällt der Anspruch auf Austausch mit den anderen Universitäten, können also das Erste Examen und der Schwerpunktbereich nur noch nach den herkömmlichen Modalitäten abgelegt werden.
Das Studium erfordert hohe Einsatzbereitschaft und Zielstrebigkeit. Die Zahl der Bewerbungen überstieg bereits in der ersten Auswahlkampagne die Zahl der verfügbaren Plätze erheblich. Aus beiden Gründen wird ein engagiertes Studium bereits im 1. Jahr regelmäßig notwendig sein.
Die European Law School (Network) ist angelegt auf mehr als das beschriebene Programm einer grundständigen Juristenausbildung. Der Gedanke einer European Law School umfasst in mindestens dem gleichen Ausmaß die internationale juristische Forschungsperspektive; außerdem mag er ausgebaut werden über die drei Gründungsinstitutionen hinaus.
Eine Law School, eine Juristische Hochschule, vereint in sich Forschung und Lehre - zumal wenn man sich Wilhelm v. Humboldt verpflichtet fühlt. Wenn die Internationalisierung der Forschung im Konzept der European Law School optisch in den Hintergrund tritt, so gibt es dafür zwei Gründe: Die Internationalisierung der juristischen Forschung ist längst Wirklichkeit - wenn auch vielleicht nicht an allen juristischen Fakultäten, so doch sicherlich an der Humboldt-Universität und ihren ausländischen Partneruniversitäten. Außerdem war für den Lehrbetrieb eine verlässliche Struktur aufzubauen - mit Studienordnungen, Lehrinhalten, Organisation der Zusammenarbeit, nicht zuletzt auch mit Einwerbung entsprechender Sponsorenmittel. Vergleichbar verlässliche Strukturen gibt es für die Internationalisierung der juristischen Forschung in anderer Form bereits seit einiger Zeit, obwohl auch hier Verbesserungen noch sinnvoll wären. Dass die juristische Forschung an der Humboldt-Universität und an ihren Partneruniversitäten bereits in hohem Maße internationalisiert ist, war geradezu Voraussetzung für die Errichtung der European Law School (Network) auch im Bereich der Lehre. So wurden wichtige Kontakte aus dem European Constitutional Law Network (www.ecln.net) ebenso fruchtbar gemacht wie solche aus der Society of European Contract Law (www.secola.org), beide organisatorisch angebunden an der Humboldt-Universität. Hier handelt es sich um gemeinsame Forschungsaktivitäten in den Kernbereichen Europäische Verfassung und Europäische Vertragsrechtsentwicklung (mit Europäischem Vertragsgesetzbuch), Forschungsaktivitäten, die Forscherinnen und Forscher vieler Universitäten verbinden, sehr zentral jedoch gerade auch solche der Partneruniversitäten, die sich in der European Law School verbunden haben. Speziell für die Humboldt-Universität ist zu sagen, dass sie sich in der Forschung auch institutionell schon von Beginn an einen festen Rahmen für internationale Forschung gegeben hat: mit dem Walter-Hallstein-Institut für Europäisches Verfassungsrecht, mit dem Institut für Europäisches Privat- und Wirtschaftsrecht und mit dem Institut für Internationales (und Europäisches) Strafrecht. Zwei dieser drei Institute zeichnen auch dafür verantwortlich, dass seit Neugründung der Fakultät kontinuierlich - seit Mitte der 90er Jahre - eine strukturierte (Post-)Graduiertenförderung mit Schwerpunkt Europäisierung des Rechts existiert, also eine breite, strukturierte Doktorandenausbildung und -förderung im Bereich Europäisierung des Rechts: zunächst über neun Jahre in der Form des DFG-Graduiertenkollegs "Europäisches Privat- und Wirtschaftsrecht", heute in der Form des DFG-Graduiertenkollegs "Verfassung jenseits des Staates", d.h. wiederum vor allem auf europäischer Ebene und darüber hinaus. Vor allem mit dem Forum Constitutionis Europae (FCE) und den Humboldt-Reden zu Europa, die nach der berühmten Rede von Außenminister Fischer vom 12. Mai 2000 im Rahmen des FCE ins Leben gerufen wurden, tritt die Forschungsagenda Europäisierung des Rechts auch in ein enges Zwiegespräch mit Politik und Lebenswirklichkeit. Vergleichbares gilt in Paris und in London, so dass eine European Law School der Forschung - vom ersten wissenschaftlichen Werk bis hin zum Großprojekt von Forscherverbünden - längst existiert, jetzt jedoch einen verbindenden Namen erhält. In diesem Rahmen wird es künftig darum gehen, schrittweise gemeinsame Grundlagen für die Lehre des europäischen Privat- und Wirtschaftsrechts, des europäischen öffentlichen Rechts und des europäischen Strafrechts in allen drei Ländern, später auch für den Rest der EU zu erarbeiten.
Demnach ist die European Law School (Network) gedacht als eine sehr enge Zusammenarbeit in allen Ausprägungen der Universitas - Forschung, Graduiertenförderung und nun auch grundständige Ausbildung - im Geiste der Internationalität in Europa, eine Zusammenarbeit zwischen den Hauptstadtinstitutionen in den drei Mitgliedsländern der Europäischen Union, von denen sich eine gewisse Meinungsführerschaft in der europäischen Rechtsentwicklung erwarten lässt.
Die Dreiecksbildung beschreibt den ersten Schritt, vielleicht den größten, der zunächst verlässlich zu tun ist. In einer ersten Phase sollen hier die Strukturen erprobt und stabil werden. Dennoch sollte mit der Errichtung der European Law School (Network) keine "Festung Nordwesteuropa" geschaffen werden. Von Beginn an war für den Fall, dass die Erprobungsphase erfolgreich ist, an die Ausweitung des Netzwerks gedacht: Es sollen weitere Spitzenfakultäten einbezogen werden, primär aus weiteren Hauptstädten, um auch die Vielfalt Europas in der European Law School zum Tragen zu bringen. Noch sind die Studienabläufe, die dann vorgezeichnet würden, nicht geklärt. Sollte beispielsweise 'La Sapienza' in Rom schlicht seinen Studenten denselben Weg eröffnen dürfen wie 'Panthéon-Assas', die Universität Wien ihren denselben wie die Humboldt-Universität? Und sollten Studenten aus Amsterdam zwei von drei der Partneruniversitäten wählen können oder sollte die Wahl insgesamt ganz frei sein? Wie sollten Sommerakademien noch funktionieren? Ob solch eine Zusammenarbeit dann in allen Fällen ebenfalls alle genannten Ebenen erfassen kann, mag dahin stehen. In vielen Fällen wird jedenfalls die Forschungsdimension von vielen Partnern geteilt werden - auch dies eine Chance zur Verstetigung dieser Zusammenarbeit. All dies spricht dafür, erst den ersten Schritt verlässlich zu tun.
Charakteristisch für die European Law School (Network) ist, dass sie in den drei beschriebenen Gründungsinstitutionen fußt und doch ungleich mehr ist als die Summe derselben - solchermaßen an sich schon ein Abbild der Grundidee von Einheit und Vielfalt in Europa (unten 4.). An allen Standorten wird die Frage gestellt, wie bei Erfolg der Unternehmung Fakultät und Europäischer Verbund zueinander stehen. Diese Frage wird auch hinsichtlich der Baulichkeiten gestellt - ob sich eines Tages die Tore nicht nur bildlich öffnen. Im King's College wird über einen Trakt im Somerset House hoch über der Themse nachgedacht. In der Humboldt-Universität soll die Spezialausbildung der European Law School ab 2010 in den Kaiserräumen des Alten Palais angeboten werden. In der Tat könnte die Heraustrennung - baulich - aus der Fakultät eine Schwächung bedeuten, die auch im Erfolgsfall vermieden werden sollte. Umgekehrt ist es eine alte Wahrheit der Kunstgeschichte, dass Baulichkeiten die Institutionen, die sie beherbergen, prägen - auch eine European Law School - und umgekehrt diese jenen auch neue Inhalte verleihen können.
Mit der European Law School (Network) verbindet sich die Hoffnung, dass die Internationalität im Jurastudium nicht mehr erst in der Postgraduiertenphase einsetzt und nicht mehr nur für ein typischerweise relativ kurzes Zeitfenster zentrale Bedeutung erlangt. Eben dies ist oft der Fall bei den Alternativangeboten, die derzeit bestehen.
Das Erasmusstudium - während des Studiums - bildet nicht wirklich eine Alternative. Es ist zwar ins grundständige Studium eingefügt, endet aber typischerweise ohne Erwerb eines Grades - bei gleichem Zeitaufwand. Es ist selbstverständlich bereichernd, jedoch ist es noch immer allzu "unverbindlich" ausgestaltet.
Bei den eigentlichen Alternativangeboten handelt sich durchweg um Magisterstudiengänge im Anschluss an das jeweilige nationale Studium. Sie werden jeweils an einem Ort durchgeführt. Diese Studiengänge sind meist auf ein Jahr angelegt. Für deutsche Studenten bedeutet dies, dass sie im fünften Jahr ihres Studiums ihr Erstes Examen ablegen (und auf die Ergebnisse warten, um sich dann zu bewerben), im sechsten ins Ausland gehen. Dies bedeutet, dass das klassische Studium kombiniert mit solch einem Auslandsjahr jedenfalls sechs Jahre dauert. Das entspricht der Zeit, die bei der längeren Variante in der European Law School zu veranschlagen ist. Das Programm der European Law School erlaubt also in gleicher Zeit (oder auch in kürzerer) eine ungleich breitere internationale Ausbildung, mit namentlich folgenden Vorzügen:
- das Studium wird erstmals als Ganzes genuin international, ohne dass es in seiner Dauer verlängert würde;
- die Studenten sind im deutschen Recht weiterhin vollständig ausgebildet ("Erstes Examen");
- die internationale Ausbildung wird nicht in ein Zeitfenster von einem Jahr gepresst;
- im Vergleich mit einem klassischen Studium plus LL.M.-Studium ist das nunmehr eingerichtete Studienangebot sogar zeitlich kürzer, wenn die straffere Version gewählt wird;
>- es werden Netzwerke zwischen Spitzenjuristen Europas früh aufgebaut;
- Spitzenstudentinnen und -studenten werden auch in der Massenuniversität schon sehr früh individuell gefördert;
- juristische Kompetenzen jenseits des Fälle-Lösens werden stärker ausgebildet (Lösungsvergleich, Gestaltungsperspektive, ggf. wirtschaftliches und wirtschaftswissenschaftliches oder sonstiges interdisziplinäres Verständnis).
In einem einjährigen Postgraduiertenstudiengang in einem Land sind wesentliche Ideen der Ausbildung, wie sie in der European Law School vorgesehen sind, kaum zu verwirklichen: Es kann nicht die Einheit und Vielfalt in Europa erfahrbar gemacht werden; in der Tat fehlt regelmäßig die Perspektive Lösungsvergleich weitgehend (unten 4.). Es kann auch nicht über mehrere Jahre hinweg sukzessive und immer wieder an der Internationalität, auch der internationalen Netzwerkbildung gearbeitet werden. Desgleichen kann nicht ein methodisches Konzept dem gesamten Studium zugrunde gelegt werden, das die Ausbildung über fünf Jahre begleitet (unten 5.).
Im Bologna-Prozess, an den der Aufbau des Studienangebots 'Juriste Européen' viele denken lässt, sind mehrere Gedanken angelegt. Nicht alle sind tragend für das Studienangebot 'Juriste Européen'.
Das Studienangebot 'Juriste Européen' ist nach dem Gesagten aufgeteilt in eine dreijährige erste Phase und eine zweijährige Aufbauphase. Von der äußeren Struktur her ist es deshalb gut kompatibel mit der Struktur, die mit dem Bologna-Prozess allgemein prägend werden soll oder geworden ist. Auch inhaltlich entspricht dem die Abschichtung zwischen breiterer Grundausbildung und stärkerer Spezialisierung. Entgegen den Annahmen des Bolognaprozesses ist jedoch zweierlei gerade nicht vorgesehen: Zum einen ist gerade nicht angestrebt, dass als zweite Phase irgendeine Masterphase aus irgendeinem Fach folgen kann. Mit anderen Worten: "Bachelor"-Phase und "Master"-Phase sind inhaltlich eng miteinander verknüpft. Sie sind es auch abschlusstechnisch, denn ohne die zweite Phase wird der regelmäßig eigentlich berufsqualifizierende Grad nicht verliehen. Zum anderen ist gleichfalls nicht vorgesehen, dass nur ein bestimmter Prozentsatz der Absolventen der ersten Phase zur zweiten Phase zugelassen wird. Es soll also nicht nach drei Jahren geschieden werden zwischen solchen, die nur die Basisausbildung haben, und solchen, die auch die Aufbauphase durchlaufen. Freilich wird ebendiese Auswahlentscheidung schon mit der Zulassung zur Studiengangsalternative 'Juriste Européen' getroffen - durchaus bewusst, um dann eine integrierte, aufeinander abgestimmte Ausbildung anbieten zu können. Das Studienangebot 'Juriste Européen' ist also inhaltlich zu stark integriert und 'aus einem Guss', um dem Leitbild des Bolognaprozesses vollständig zu entsprechen. Im äußeren Aufbau fügt es sich jedoch in diesen Prozess problemlos ein.
In der Tat ist der tiefere Grund für den Bologna-Prozess ein zweifacher: Es sollen verschiedenartige Studien besser miteinander kombiniert werden können; und es sollen Stücke aus verschiedenen Ländern gut kombiniert werden können. Das erste passt auf manche Studien besser als auf andere. Für europäische Spitzenjuristen passt das erste nur bedingt. Sie sollten zwar durchaus interdisziplinäre Fähigkeiten erwerben. Drei Jahre Basisphase oder zwei Jahre Aufbauphase sind jedoch schlicht zu wenig, um hervorragend als Jurist qualifiziert zu sein. Das Handwerk ist zu anspruchsvoll. Selbst sehr international ausgerichteten und reformfreudigen Kolleginnen und Kollegen leuchtet es nicht ein, warum traditionell als "schwer" empfundene Fächer (etwa Medizin oder Jura), in denen das Erlernen des Handwerks viel Zeit in Anspruch nimmt, unter Verzicht auf diese Qualitäten in das Korsett des Bachelorabschlusses gezwungen werden müssen. Das zweite - die Möglichkeit, Studienzeiten über die Länder kombinieren zu können - bildet geradezu die Grundidee des Studienangebots 'Juriste Européen'. Freilich fehlt wieder die unbeschränkte Freiheit, die vollständige Bewegungsfreiheit hinsichtlich der Länder, die in der zweiten Phase gewählt werden können - jedenfalls derzeit noch.
Die drei Perspektiven, unter denen in der European Law School die Einzelfächer des jeweiligen Spezialisierungsbereiches studiert werden, sind:
- die großen Lösungen, die sich rechtsvergleichend finden lassen, soweit es an solchem einheitlichen Recht fehlt; und
- wichtige interdisziplinäre Ansätze zum jeweiligen Gebiet, etwa ökonomische, philosophische oder auch soziologische.
Dahinter steht als Grundidee die Auffassung, dass Europäisches Recht nicht allein über die vereinheitlichten Stücke verstanden werden kann, sondern die rechte Mischung zwischen Einheit und Vielfalt entscheidend ist. Die solchermaßen wichtige Verbindung zwischen EG-Recht und Rechtsvergleichung leistet bisher kein Alternativangebot. Diese Verbindung jedoch bildet das Kernstück einer sinnvollen internationalrechtlichen Ausbildung in Europa.
Dieses Zusammenspiel zwischen nationalem und einheitlichem Recht hat wiederum in der europarechtlichen Forschung an der Humboldt-Universität eine lange Tradition. Dabei ist die Bandbreite der Auffassungen durchaus erheblich, ja kontrovers. Jedenfalls jedoch steht das Spannungsverhältnis zwischen Einheit und Vielfalt, zwischen nationalem und einheitlichem Recht im Fokus des Interesses. Es wird betont, dass dieses Spannungsverhältnis zu den Grundfragen Europas und der Europäischen Union zählt. Dies äußert sich nicht zuletzt darin, dass für dieses Spannungsverhältnis im Verfassungsrecht das Konzept des Verfassungsverbundes zwischen beiden Ebenen entwickelt wurde (Ingolf Pernice), umgekehrt andere Kollegen, Juristen und Ökonomen, für das Steuer- und Finanzrecht, das Gesellschafts- oder auch das Vertragsrecht mehr das Potenzial des Wettbewerbs der Systeme sehen und fruchtbar machen wollen. Sie betonen insbesondere die stärkeren Innovationspotenziale in solch einem Systemwettbewerb (Blankart, Kirchner, Grundmann). Insbesondere wird hier deutlich, dass sogar solch ein Prinzip wie das Subsidiaritätsprinzip nicht nur im Verhältnis von europäischen und nationalen Institutionen sinnvoll ist, sondern durchaus überlegenswert im Verhältnis zwischen staatlicher Autorität allgemein und Regelungsautonomie der betroffenen gesellschaftlichen Gruppen (was beispielsweise der hoch innovative Art. 102 der Italienischen Verfassung seit 2002 auch vorsieht). Ein Wettbewerb der Systeme gibt dann eben auch an die betroffenen gesellschaftlichen Gruppen neue Freiheiten zurück - auf Kosten staatlicher Autorität, die gegenüber solch einem Autonomieanspruch unter Rechtfertigungsdruck gerät. In all diesen Fragestellungen wird nur zu deutlich: Ein einheitliches Europäisches Recht ist nur ein Teil Europas und der Ausbildung zu einem Europäischen Juristen. Hinzukommen muss der Lösungsvergleich, vor allem im Rechtsvergleich, und das Nachdenken darüber, wie alle Ebenen zusammenspielen. In all dem ist ein Umgang mit erheblicher Komplexität gefordert.
Juristen, die Vielfalt und Einheit in Europa reflektieren und auch gestalten können, soll die European Law School ausbilden. Sie hat damit ein prägnantes wissenschaftliches Profil, mit dem immer wieder auf die eigentliche Kernfrage des Europäisierungsprozesses abgehoben wird. Der jeweilige Methodenkanon und die jeweilige Perspektivenwahl sind damit breit, das jeweilige Fach wird unter all den verschiedenen Gesichtspunkten durchdrungen.
Steht also "Europäisch" nicht nur dafür, die europäisch einheitlichen Bestände stärker ins Bewusstsein zu rücken, sondern für eine Herangehensweise, wie sie einem modernen Europa in Vielfalt und Einheit entspricht, so ist damit schon der zweite Kernpunkt angesprochen: In der Bezeichnung European Law School (Network) ist zwar nicht explizit gemacht, dass es auch um eine möglichst intensive Ausbildung der modernen Fähigkeiten geht. Dennoch liegt eben dieses nahe. Die Rechtsentwicklung ist nirgends so dynamisch wie im Europäisierungsprozess. Er - und nicht mehr das jeweilige nationale Recht - ist der eigentliche Motor der Rechtsentwicklung.
Wenn dies zutrifft, muss eine Europäische Ausbildung auch in Rechnung stellen, welche Fähigkeiten für dieses Umfeld von herausragender Bedeutung sind. Das bedeutet nicht, dass die traditionellen Stärken der nationalen Ausbildung vergessen werden sollten. Die Einbindung in das nationale System, etwa das des Ersten Examens in Deutschland, wird jedoch ebendies verhindern. Denn die Studentinnen und Studenten der European Law School (Network), die ihr Studium an der Humboldt-Universität aufnehmen, müssen sich in diesem System, im Ersten Examen, ebenfalls beweisen. Der Staatsteil in den ersten drei Jahren geht noch immer mit 70 % in ihre Examensnote ein. Mit der Einrichtung der European Law School geht es primär darum, daneben auch die Gehalte zu bedenken, die in diesem herkömmlichen Studium tendenziell zu wenig vermittelt werden.
Drei stehen im Vordergrund. Die gemeinsamen Sommerakademien sollen vor allem der Frage gewidmet sein, was die Grundlagen von Recht in Europa sind, was es in der Gesellschaft bewirkt, welches seine geistigen Wurzeln sind. Damit soll einem vorwiegend handwerklichen Verständnis von Recht entgegen gewirkt werden. Die Teilnehmer sollen sich zu "selbst-bewussten" Juristen entwickeln. Die zweite Komponente ist mit dem methodischen Ansatz angesprochen, der bereits skizziert wurde: Es geht darum, EG-Recht und Rechtsvergleichung zu verknüpfen und dabei den Lösungsvergleich, auch rechtspolitisch und interdisziplinär reflektiert, besonders zu üben, um Recht vor allem auch als Gestaltungsinstrument für die Zukunft zu verstehen. Hierfür wird (auch) auf die Zusammenarbeit mit der Praxis gesetzt. Dies ist die dritte Komponente, die in der Vernetzung mit der Praxis liegt. Großer Wert wird auf die reflektierte Einübung von Methoden gelegt, die später in der Praxis von Bedeutung sind, vor allem Gestaltungsmethoden, vielleicht auch Entscheidungsfindungsstrategien.
Dieses ambitionierte Projekt, das nunmehr in die Realisierungsphase eintritt, erscheint vom Konzept her bereits stimmig. Dennoch stößt es an zwei Grenzen, die den Beteiligten sehr bewusst sein sollten.
Dieses Konzept ist so gehaltvoll, dass es nicht als allgemeines auf die Juristenausbildung generell übertragen werden kann - auch bei Vorhandensein der Mittel nicht übertragen werden könnte. Es würde überfordern. Grundidee ist, dass in Zeiten, da sich die Studierquote 25 % oder 30 % annähert, Premiumsegmente unverzichtbar sind. Andere Länder, vor allem die angloamerikanischen, bieten diese mit ihren Eliteuniversitäten an. Will ganz Europa in diesem Punkte konkurrenzfähig bleiben, muss es Ausbildung für relativ kleine Gruppen, die hohe Ansprüche an alle Beteiligten stellt, innerhalb seiner breiteren Studienangebote implementieren. Es ist jedoch auch keineswegs nötig, dass alle Juristen die gesamte breite Palette der genannten Betrachtungsformen beherrschen. Nötig ist diese Art der Ausbildung primär für eine Reihe juristischer Spitzenberufe. Dass die Idee der European Law School - weniger intensiv und breit gefächert - auch allgemeiner anregend wirken könnte und sollte, soll damit keineswegs in Frage gestellt werden.
Doch auch für den Ausschnitt, den die Studierenden der European Law School bilden, ist eine Grenze unverkennbar. Der zusätzliche Aufwand, der betrieben wird, ist beträchtlich. Derzeit wird er an der Humboldt-Universität ausschließlich aus privaten Geldern getragen. Während das Konzept bereits sehr weit gehend tragfähig ist und auch die Organisation der Zusammenarbeit langfristig aus diesen privaten Mitteln in Stiftungsform gesichert ist, bildet eines noch ein Petitum an die Zukunft: Nur durch Schaffung erheblicher zusätzlicher Betreuungskapazität kann der letzte Eckstein in das Gebäude gefügt werden, in dem hoch motivierten Studenten der breite Strauß moderner Entwicklungen und moderner Fähigkeiten im Recht Europas in hinreichend verdichteter Form nahe gebracht wird.
Am Ende eines Beitrages zur Europäischen Juristenausbildung, der sehr stark vom Blick auf ein Ideal geprägt war, ist daher vielleicht ein ganz bodenständiger Satz hilfreich: Es wird auch weiterhin am Geld und einer noch erfolgreicheren Acquisepolitik hängen, ob aus einem stimmigen Konzept "nur" ein gutes Studienangebot wird - das scheint jetzt bereits gesichert - oder aber ein absolut herausragendes. Im Vergleich mit herkömmlichen Angeboten bedeutet es in jedem Fall einen großen Schritt.
Die European Law School (Network) öffnet im Herbst ihre Tore. Sie stellt schon jetzt konzeptionell einen großen Schritt über die traditionelle Juristenausbildung hinaus dar. Die Initiatoren verbinden damit zugleich jedoch die Hoffnung, dass an der Idee einer European Law School in verschiedenen Dimensionen weiter fortgebaut werden kann - was weiteres Engagement unverzichtbar macht.