Gemäß Art. 87a Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 GG ist der Primärauftrag der Streitkräfte die „Verteidigung“. Das Grundgesetz enthält jedoch keine nähere Definition des Verteidigungsbegriffs, der jedenfalls nicht mit dem Begriff des Verteidigungsfalls im Sinne von Art. 115a Abs. 1 Satz 1 GG übereinstimmt. Auch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu § 14 Abs. 3 Luftsicherheitsgesetz vom 15. Februar 2006 (BVerfGE 115, 118) kann nicht zur Auslegung herangezogen werden, da sich die Regelungen in §§ 13-15 Luftsicherheitsgesetz auf einen Einsatz im Katastrophennotstand gemäß Art. 35 Abs. 2 Satz 2, Abs. 3 GG stützen.
Der Beitrag zeigt, dass sich der verfassungsrechtliche Verteidigungsbegriff an völkerrechtlichen Maßstäben orientiert, auch wenn er nicht deckungsgleich mit dem völkerrechtlichen Selbstverteidigungsrecht ist. Eine Beschränkung des Verteidigungsbegriffs auf Angriffe fremder Staaten kann dem Grundgesetz – entgegen einer teilweise vertretenen Auffassung – nicht entnommen werden. Vielmehr können die Streitkräfte auch terroristische Angriffe von außen auf Grundlage des Verteidigungsauftrages abwehren, soweit die Polizeikräfte keine Möglichkeit einer wirksamen Abwehr haben.
Der Aufsatz wurde im Rahmen des 7. Beitragswettbewerbes „Recht in Zeiten des Terrors“ angefertigt. In der Serie aus Anlass des Wettbewerbes sind bisher des Weiteren erschienen: Michael Walter (15-2008), Christoph Brendel (16-2008), Henrik Zapfe (17-2008), Elisa Hoven (18-2008), Heiko Richter (19-2008), Tina Roeder (20-2008), Andreas von Mettenheim (21-2008), Yoan Hermstrüwer (3-2009), Rolf H. Weber/Romana Weber (4-2009), Christopher Unseld (5-2009), Hauke Haverkamp (7-2009), Susanna Suelmann (9-2009), Bijan Moini (11-2009), Marc Lendermann (12-2009), Dominik Steiger (14-2009), Christina Scheidle (15-2009), Heribert Prantl (16-2009) und Annegret Frankewitsch (18-2009).
Category
Constitutional Law | Public Law
Keywords
defense | defense under international law
Quotation reference:
Manuel Ladiges, HFR 2009, S. 19 et seqq.
Linking reference:
http://www.humboldt-forum-recht.de/english/2-2009/index.html
Edited by Katharina Lemberger