Die Frage, ob der moderne Verfassungsstaat Gewalt einsetzen darf, vielleicht gar einsetzen muss, um den internationalen Terrorismus wirksam bekämpfen zu können, stellt sich längst auf internationaler und nationaler Ebene gleichermaßen; und auf beiden Ebenen ist sie, trotz aller bereits geführten Diskussionen, rechtlich bislang nicht eindeutig beantwortet.
Der Beitrag entwickelt anhand von Thesen eine Erklärung für diese, scheinbare oder tatsächliche, Unlösbarkeit der Problematik und stellt dabei fest, dass die zugrunde liegenden Schwierigkeiten in Völkerrecht und Staatsrecht weitgehend auf denselben Ursachen beruhen. Ebenso gleichen sich die rechtlichen Lösungsmöglichkeiten in beiden Rechtsbereichen. Die Fortsetzung der bisher üblichen getrennten Betrachtung von internationaler und nationaler Ebene erscheint deshalb in der Gewaltfrage nicht länger sinnvoll. Sie ist auch praktisch kaum noch möglich, da Entscheidungen auf der internationalen Ebene, etwa über den UN-Sicherheitsrat, inzwischen bereits in hohem Maße Einfluss nehmen auf Entscheidungen der nationalen Ebene. Umgekehrt ist eine sinnvolle Mitwirkung der Staaten bei der internationalen Lösungsfindung kaum denkbar, ohne dass die zugrunde liegenden Fragen zuvor im nationalen Rahmen beantwortet werden konnten.
Doch selbst eine gemeinsame Betrachtung von Völkerrecht und Staatsrecht kann den modernen Verfassungsstaat rechtlich nicht aus dem Dilemma befreien, in dem er sich angesichts des internationalen Terrors befindet. Keine der rechtlich möglichen Antworten auf die Gewaltfrage ist imstande, die grundsätzliche Problematik aufzulösen. Es muss sich daher, so folgert der Beitrag, um die falsche Frage handeln.
Der Aufsatz wurde im Rahmen des 7. Beitragswettbewerbes „Recht in Zeiten des Terrors“ angefertigt und mit dem ersten Preis ausgezeichnet. In der Serie aus Anlass des Wettbewerbes sind bisher des Weiteren erschienen: Michael Walter (15-2008), Christoph Brendel (16-2008), Henrik Zapfe (17-2008), Elisa Hoven (18-2008), Heiko Richter (19-2008), Andreas von Mettenheim (21-2008), Manuel Ladiges (2-2009), Yoan Hermstrüwer (3-2009), Rolf H. Weber/Romana Weber (4-2009), Christopher Unseld (5-2009), Hauke Haverkamp (7-2009), Susanna Suelmann (9-2009), Bijan Moini (11-2009), Marc Lendermann (12-2009), Dominik Steiger (14-2009), Christina Scheidle (15-2009), Heribert Prantl (16-2009) und Annegret Frankewitsch (18-2009).
Category
Constitutional Law | International Law | Public Law
Keywords
Air safety law | Armed Attack | Attack by state | 7. Beitragswettbewerb | Brugger, Winfried | Condition state | Counterterrorism | Folter | Force-forbidden | Force renouncement | Freedom | Freedom-rights | Fundamental rights | Art. 1 GG | Art. 2 Abs. 2 S. 1 GG | Human being | Human rights | Juridical systems | Luhmann, Niklas | Manuals of inquisition | National protection obligations | National use of force | Peoples dignity | Poscher, Ralf | Right of life and physical integrity | Safe haven-doctrine | Secret Services | Security | Security Council | Self defense law | Sovereignty | Terrorism | UN-Charta | Art. 2 IV UN-Charta | United Nations | UNO | Voluntary victim | Worth community
Quotation reference:
Tina Roeder, HFR 2008, S. 252 et seqq.
Linking reference:
http://www.humboldt-forum-recht.de/english/20-2008/index.html
Edited by Tobias M. Dreyer