Am 10. März 2006 wurde im Deutschen Bundestag ein Gesetzentwurf der Fraktion der FDP zur Änderung des Grundgesetzes (Staatsziel Kultur) in erster Lesung beraten und an den federführenden Rechtsausschuss überwiesen. Der Gesetzentwurf sieht - entsprechend der Empfehlung der in der vergangenen Wahlperiode vom Deutschen Bundestag eingesetzten Enquete-Kommission "Kultur in Deutschland" - eine Ergänzung des Grundgesetzes um einen neuen Artikel 20 b mit dem Wortlaut "Der Staat schützt und fördert die Kultur" vor. Eine weitere fraktionsübergreifende Gesetzesinitiative zur Einführung einer entsprechend formulierten Staatszielbestimmung für die Bereiche Kultur und Sport ist angekündigt, aber bislang noch nicht in das parlamentarische Verfahren eingebracht. Der nachfolgende Beitrag widmet sich der auch in der öffentlichen Diskussion kontrovers erörterten Frage nach der Erforderlichkeit einer solchen Verfassungsänderung und den aus verfassungspolitischer Sicht hierbei zu berücksichtigenden Erwägungen. Der Verfasser leitet das Grundsatzreferat in der Verfassungsrechtsabteilung des Bundesministeriums des Innern. Der Beitrag gibt seine persönliche Auffassung wieder.
In der Beitragsreihe zum Thema "Kultur als Staatsziel" wurden zudem die Beiträge von Prof. Dr. Bodo Pieroth (1-2006), Prof. Dr. Friedhelm Hufen (3-2006) und Prof. Dr. Julian Nida-Rümelin (6-2006) publiziert.
Category
Constitutional Law | Public Law
Quotation reference:
Bernd Küster, HFR 2006, S. 84 et seqq.
Linking reference:
http://www.humboldt-forum-recht.de/english/7-2006/index.html
Edited by Peter Schmidt