Die Verteidigung unbedingter Netzneutralität erfolgt in gegenwärtigen Diskursen in Teilen unter bisweilen vorschnellem und einseitigem Rückgriff auf ihre vermeintlich grundrechtsabsichernde Wirkung. Bei genauerem Hinsehen greift diese Argumentation indes nicht voll durch. Maßvolles Netzmanagement, die Abkehr also von kompromissloser Netzneutralität, entpuppt sich bei näherer Betrachtung stattdessen als echte Grundrechtsvoraussetzung, weshalb transportanforderungsblinde Netzneutralität mehr Gefahr für die Grundrechte ist als ihr Schutzpatron. Als wirkungskatalysierende Plattform der Kommunikations- und Informationsgrundrechte sind das Internet, seine trotz wachsender Verkehrslast gesicherte Stabilität und das eben dafür unverzichtbare Netzmanagement schlechterdings demokratie- wie grundrechtskonstitutiv.
Category
Constitutional Law | Public Law
Keywords
Basic Law | Basic rights | Content | Control | Discrimination | Equal treatment | Federal Constitutional Court | Federal Network Agency | Freedom of speech | Art. 3 GG | Art. 5 GG | Netmanagement | Net Neutrality | Self-control
Quotation reference:
Dominic Hörauf, HFR 2011, S. 71 et seqq.
Linking reference:
http://www.humboldt-forum-recht.de/english/7-2011/index.html
Edited by Peter Schmidt