Der Autor greift in seinem Beitrag die Weiternutzung von Elementen der nationalsozialistischen Rechtslehre sowohl in zahlreichen Bestimmungen des StGB als auch in Lehrmeinungen zu dessen Allgemeinem und Besonderem Teil an. Um eine wirkliche Befreiung vom nationalsozialistischen Denken zu erreichen, verlangt er die Rückkehr zu den rechtsstaatlichen und liberalen Grundlagen des StGB von 1871.
Category
Criminal Law
Quotation reference:
Gerhard Wolf, HFR 1996, S. 52 et seqq.
Linking reference:
http://www.humboldt-forum-recht.de/english/9-1996/index.html
Edited by Dirk Reuter, Wolfgang Wachsmuth