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§1 Annahme von Manuskripten
Manuskripte werden nur zur Alleinveröffentlichung angenommen. Der Autor versichert, über die urheberrechtlichen Nutzungsrechte an seinem Beitrag einschließlich aller Abbildungen, Videos, Tonaufnahmen und ähnlicher Ergänzungen des Manusskripts allein verfügen zu können und keine Rechte Dritter zu verletzen.
§2 Übergang des Nutzungsrechts für Publikationen in elektronischen Medien
Mit Annahme des Manuskripts gehen für die Dauer von vier Jahren das ausschließliche, danach das einfache Nutzungsrecht vom Autor auf das Humboldt Forum Recht über, jeweils auch für Übersetzungen, die Einspeicherung in Datenbanken die Kombination mit anderen Werken oder Teilen daraus sowie sonstige Einspeicherung, Vervielfältigung und Verwendung in elektronischen Medien.
§3 Übergang des Nutzungsrechts für Publikationen in Printmedien
Mit Annahme des Manuskripts gehen für die Dauer von fünf Jahren das ausschließliche, danach das einfache Nutzungsrecht vom Autor auf das Humboldt Forum Recht über, jeweils auch für Übersetzungen, Nachdrucke, Nachdruckgenehmigungen und die Kombination mit anderen Werken oder Teilen daraus.
§4 Zustimmungserfordernis
Jede vom Urheberrechtsgesetz nicht ausdrücklich zugelassene Verwertung bedarf vorheriger Zustimmung des Humboldt Forum Recht. Das gilt insbesondere für die Einspeicherung, Verarbeitung bzw. Wiedergabe in Datenbanken oder anderen elektronischen Medien und Systemen, Vervielfältigung, Bearbeitung, Übersetzung und Mikroverfilmung. Ausdrucke dürfen nur als Einzelexemplare für den persönlichen Gebrauch hergestellt werden.
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Humboldt Forum Recht
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Juristische Fakultät
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