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Prof. Dr. Winfried Brugger, LL.M.

Vergangenheitsbewältigung im Kreuz der Entscheidung

 

 

I. Auf der Suche nach Maßstäben für gutes Handeln

 

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An welchen Maßstäben sollten sich Menschen und weitergedacht Politik und Recht für ihr Handeln orientieren? Die Antwort wird vermutlich lauten: an Glück für den einzelnen, Gemeinwohl und Gerechtigkeit für das Volk.1 Bei näherem Hinsehen "ist es ein Kreuz" mit der Beantwortung dieser Frage, denn viele überkommene Referenzpunkte guten Handelns und verläßlicher Ordnung sind entweder abgenutzt oder haben hochstreitigen Charakter.

 

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Die "Natur" als sinnvoller Kosmos mit einem festgefügten, unveränderlichen Ort für Unbelebtes wie Belebtes, an den auch ein Naturrecht anschließen konnte, ist uns seit der Neuzeit abhanden gekommen. Im neuzeitlichen Rationalismus wurde Natur immer mehr als Gegenstand menschlicher Verfügung - statt wie früher: natürlicher oder göttlicher Fügung - angesehen.2

 

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Der Rückgriff auf Gott als Quelle von Lebensführung, guter Politik und humanem Recht ist jedenfalls insoweit versperrt, als es um zwangsbewehrte Politikprogramme und die Identifikation von Staat und Religion geht.3

 

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Auch der Rückgriff auf Tradition verspricht wenig Erfolg als Maßstab für individuelle Lebensführung und gute Politik: Seit in der Moderne das Subjekt mit seinen individuellen Glücksvorstellungen in das Zentrum von Handeln und dessen Rechtfertigung trat und die Verbindlichkeit des guten alten Rechts ersetzt wurde durch das politisch normierte Recht mit der klaren Herkunftsbezeichnung "menschlicher Gesetzgeber", ist Alter allein kein Gütesiegel mehr - im Gegenteil. Traditionen individueller und kollektiver Lebensführung stehen oft im Verdacht des Überholten oder gar der Tünche zur Verhüllung von Bevormundung und Ausbeutung.4

 

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Können wir statt dessen auf die Rationalität von Entscheidungsverfahren als solchen setzen? Kann das Prozedere der Reflexion, für sich genommen, gute individuelle und kollektive Resultate erzielen? Ohne Reflexionsschritte geht es nicht, aber wenn bei diesen mangels materialer Richtlinien "alles Mögliche herauskommen" kann, fungiert Verfahren nur als notwendige, nicht als hinreichende Bedingung guten Entscheidens.5 Wie aber können materiale Stützpfeiler Eingang finden in den Entscheidungsprozeß?

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II. Die Natur des Menschen und Minimalgehalte von Naturrecht

 

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Ein Weg dazu führt über den Schritt weg vom vormodernen hin zum modernen Natur- und Naturrechtsverständnis, das nicht mehr von einer allumfassenden Seinsordnung mit einem feststehenden Platz für alles Unbelebte, Lebendige und Geistige ausgeht. So benennt Herbert Hart fünf Elemente eines minimalen Naturrechts, die bei der Verfolgung von Individual- wie Gemeinwohl Berücksichtigung finden sollten6: (1) menschliche Verletzbarkeit, (2) approximative Gleichheit, (3) begrenzter Altruismus, (4) begrenzte Mittel sowie (5) begrenztes Verstehen und begrenzte Willenstärke. Diese Basisbeschreibung eines neuzeitlichen Naturrechts hat viel für sich, denn sie ist nicht mehr holistisch, sondern individualistisch; sie ist nicht statisch, sondern erlaubt Dynamik; sie ordnet nicht mehr Inhalte vor, sondern beschreibt empirisch vorfindbare Rahmenbedingungen von Handeln und funktionierender sozialer Organisation.

 

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Ähnlich argumentiert Ernst-Joachim Lampe.7 Sein negatives Naturrecht zeigt auf, worin die Basisdispositionen individuellen Handelns und damit gleichzeitig die Grenzen scheinbar freier Politik und inhaltlich beliebigen Rechts liegen. Lampe benennt 17 menschliche Grundbedürfnisse: die Bedürfnisse nach (1) Selbsterhaltung, (2) Tätigkeit, (3) Erlebnis und Genuß, (4) Sicherheit, (5) Liebe, (6) Familie, (7) Freiheit und Schaffen, (8) Erwerb und Besitz, (9) Geltung und Macht, (10) angenehmem Milieu, (11) Soziabilität, (12) Gesellung, (13) Pflege von Interessen, (14) Verwirklichung des Eigenwertes, (15) Pflichten, (16) ästhetischen und Wahrheitswerten, (17) metaphysischer und religiöser Welt. Abgekürzt thematisiert diese Liste (1) vitale Überlebensinteressen im sozialen Verband, (2) personal-soziale Entfaltung sowie (3) Öffnung zu Metaphysik und existentieller Interpretation/Integration. Diese Bedürfnisse gemäß dem individuellen Lebensplan zu befriedigen, ist Teil eines erfüllten Lebens. Wer in Politik und Recht diese Grundbedürfnisse auf Dauer für zu viele Menschen bedroht, wird Widerstand hervorrufen, weil solche Politik die Natur der Menschen verfehlt, so wie sie sich in deren biologischen Dispositionen zur Geltung bringt und in den dazu passenden sozio-kulturellen Formen, Bildern, Lebenswelten und Institutionen verfestigt, verbildlicht und versprachlicht hat.

 

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Doch erschöpft sich anthropologisches Denken nicht in diesen negativen Randbedingungen guten individuellen und kollektiven Handelns. Wir können positiv weitere Anhaltspunkte für die Güte von Politik und Recht finden, wenn wir die Redensweise "Es ist ein Kreuz mit ..." näher analysieren.8

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III. "Es ist ein Kreuz mit ..." was?

 

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Wenn Sören Kierkegaard festhält: "Das Leben kann nur rückblickend verstanden werden. Es muß aber vorausschauend gelebt werden"9, dann ist das zentrale Merkmal von menschlichem Handeln getroffen. Handeln im emphatischen Sinn des Wortes ist zu unterscheiden von routinemäßigen menschlichen Abläufen, die wir tagein, tagaus praktizieren, um zeitsparend unsere Alltagsprobleme zu bewältigen. Erst der Stör- und Krisenfall transformiert die Gewohnheiten in Entscheidungslagen, die Aufmerksamkeit wecken und bewußte Abwägungen erzwingen. Dies gilt insbesondere für moralisch diffizile, identitätsdefinierende oder besonders konsequenzenträchtige Entscheidungen: Welchen Beruf soll ich anstreben? Welchen Partner soll ich heiraten? Sollen wir Kinder in die Welt setzen? Antworten auf diese Fragen zu geben und die entsprechenden Anstrengungen vorzunehmen und Entscheidungen zu treffen, kann quälend und mit schlaflosen Nächten verbunden sein. Warum? Weil wir es mit dem anthropologischen Kreuz der Entscheidung zu tun haben. Was ist damit gemeint?

 

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Der Ausdruck bezieht sich auf die Redensart "Es ist ein Kreuz mit ..." einer Person oder einer Situation. Damit wird im engeren, religiösen Sinn das Kreuz Christi, werden Mühsal, Leid und Qual bezeichnet. Im alltagssprachlichen Gebrauch wird verwiesen auf "mit jemandem, etwas große Last, Mühe haben, schwer fertig werden".10 In dieser Redensart steckt nicht nur viel menschliche Einsicht, aus ihr heraus läßt sich mittels zweier Überlegungen auch eine systematische Anthropologie menschlichen Handelns entwickeln, die in individuellen Lebensplänen wie kollektiven Handlungsprogrammen nach Berücksichtigung verlangt.

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IV. Die Horizontale des Kreuzes der Entscheidung

 

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Ein Zitat von Friedrich Nietzsche führt in die erste Überlegung ein: "Betrachte die Herde, die an dir vorüberweidet: sie weiß nicht, was Gestern, was Heute ist, springt umher, frißt, ruht, verdaut, springt wieder, und so vom Morgen bis zur Nacht und von Tage zu Tage, kurz angebunden mit ihrer Lust und Unlust, nämlich an den Pflock des Augenblicks."11 Selbst wenn man die Lernfähigkeit und Kommunikationsmöglichkeiten höherentwickelter Tierarten berücksichtigt, stellt sich die Lage für den Menschen doch anders dar. Nur der Mensch versteht sich, kommuniziert und handelt in der Zeitspanne von Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft. Er allein formuliert in den Kategorien von Perfekt, Präsens oder Futur, vom Konjunktiv ganz zu schweigen. Dies ist die Horizontale des Kreuzes der Entscheidung. Im Hier und Jetzt einer problematischen Entscheidung drängt "von hinten" die Vergangenheit und "von vorne" die Zukunft auf Berücksichtigung bei der Wahl eines Aktionsplans. Dabei sind sowohl Ziele auszuwählen als auch Mittel-Zweck-Überlegungen anzustellen im Hinblick auf die Wertigkeit des Ziels wie dessen Erreichbarkeit angesichts der konkreten Umstände und der sozialen Randbedingungen. Ob überhaupt etwas entschieden oder was auch immer letztlich entschieden wird, hat Auswirkungen auf die Bestätigung, Korrektur oder den Abbruch bisheriger Kontinuitätslinien und biographischer Verständnisse oder auf die Aussichten auf Durchführung einer Option für die Zukunft.

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V. Die Vertikale des Kreuzes der Entscheidung

 

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Die Vertikale des Kreuzes der Entscheidung kommt ins Spiel, weil der Mensch durch seine Instinkte nicht festgelegt ist. Er ist "sich selbst Aufgabe - er ist das stellungnehmende Wesen", er "macht sich zu etwas".12 Zwar bedrängen den Menschen viele Grundbedürfnisse, von Essen und Trinken über sexuelle Befriedigung und Zeugung bis zu Anerkennung und Liebe, aber die genauen Wege und die Auswahl der geeigneten Objekte zur Befriedigung dieser Bedürfnisse sowie deren konkrete Wertigkeit sind in der Regel durch die genetische Ausstattung des Menschen nicht vorgegeben. Vielmehr hat die Natur für den Menschen die Wahl der Qual getroffen. Zunächst ist der Mensch konfrontiert mit der Qual der Wahl von Mitteln, Wegen und Zielen im äußeren Verhältnis zur Welt der Gegenstände, Mitmenschen und sozialen Verhältnisse. Damit verbunden ist die Qual der Wahl der inneren Lebensführung mit ihren undurchsichtig verwobenen Aspekten von Vitalantrieben, Emotionen und Idealen. All diese Komplikationen treten zwischen Antrieb und Vollzug, transformieren Verhalten in Handeln, machen das Charakteristikum des menschlichen Schicksals aus, das selbst bei der Verfolgung der "von unten" sich meldenden biophysischen Antriebe noch Deutungsaufgaben meistern muß.

 

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Immanuel Kant, vor allem als Erkenntnistheoretiker, Moral- und Rechtsphilosoph bekannt, war auch ein guter Anthropologe. Nach Kant ist der Mensch durch seine Antriebe affiziert, aber nicht nezessitiert, weswegen er für selbstgesetzte und selbstüberprüfbare Normen ansprechbar ist. So ergibt sich laut Kant für den Menschen die Aufgabe, seine Antriebe zu disziplinieren, kultivieren, zivilisieren und moralisieren.13 Die Psychoanalyse ist einer der Wissenschaftszweige, der diese Hinweise systematisiert hat. Sigmund Freud spricht von der menschlichen Seelenausstattung in den Kategorien von Es, Ich und Über-Ich.14 Das Es ist das sozusagen "von unten" das Ich bedrängende Naturpotential, dort melden sich die Grundbedürfnisse, die nach Befriedigung verlangen. "Von oben" melden sich bildlich die in dem jeweiligen Kulturkreis propagierten Normen und Ideale des Schönen, Guten, Gerechten und Transzendenten, die einem im Blick nach vorn Wege, Objekte und Ziele zur Befriedigung der Grundbedürfnisse anzeigen, vielleicht diese sogar transzendieren, etwa in der Vorstellung eines Gottes, der physische Bedürfnisse unwichtiger oder gar unwichtig werden läßt oder neue, geistige Bedürfnisse schafft. Solche Imaginationen "von oben" sind zum Teil gegenstands- und körperbezogen, reichen etwa von Askese bis zur Völlerei, zum Teil sind sie für sich stehende kreative Produkte des menschlichen Geistes, die die menschliche Bedürfnisstruktur zumindest partiell distanzieren oder neue Erfahrungswelten schaffen, etwa in der Liebe oder religiöser Sinngebung.

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VI. Die Kreuzung der Perspektiven im Kreuz der Entscheidung

 

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Das Ich oder Selbst steht im Mittelpunkt dieser "von unten" und "von oben" einwirkenden Impulse, wenn es ein Kreuz mit einer schwierigen Entscheidung ist, womit das anthropologische Kreuz der Entscheidung als Kreuzung einer horizontalen und vertikalen Abwägungsschiene mit jeweils zwei in Spannung stehenden Polen, also insgesamt vier Entscheidungsperspektiven, charakterisiert werden kann. Genauer betrachtet haben wir also nicht "zwei", sondern "vier Seelen in unserer Brust". Die vier Faktoren wirken als Informationsströme und Motivbündel in jede problematische Handlung hinein und sind dort in vier Hauptvarianten aufweisbar: (1) Sie kommen in der bewußten Reflexion des Akteurs selbst bei der Abwägung und Entscheidungsfindung zum Vorschein. (2) Die bewußte Entscheidung wird verstärkt oder im Grenzfall ersetzt durch die Handlungswahl emotional anleitende Impulse von grünem Licht ("Los!"), gelbem Licht ("Los?") oder rotem Licht ("Halt!"). (3) Eine vorbewußte, spontane Entscheidung etwa in Form der Übersprungshandlung, von der man wünscht, man könnte sie noch einmal rückgängig machen, wird nachträglich auf ihre "überspannte" Situation im Rahmen der Kreuzung der Perspektiven reflexiv rekonstruiert. (4) Schließlich können die Spannungen zwischen den Perspektiven auch zu Verdrängungen bis hin zu Selbsttäuschungen führen, etwa früher, wenn Homosexuelle sich über ihre sexuellen Präferenzen täuschten oder, vor ebenfalls nicht allzu langer Zeit und vielleicht bis in die Gegenwart hinein wirkend, wenn Stasi-Spitzel vor sich selbst und damit auch vor anderen leugneten, Kollegen oder gar Familienmitglieder an die Regierung verraten zu haben.

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VII. Zur Leistungsfähigkeit des Kreuzes der Entscheidung

 

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Das anthropologische Kreuz der Entscheidung besitzt eine analytische und eine normative Dimension. Analytisch erlaubt es, den Input menschlicher Entscheidungen anhand der vier Perspektiven zu entschlüsseln. Es bietet sozusagen einen Atlas der Tiefenstruktur menschlicher Entscheidungsbildung. Diese stellt keine "black box" dar, wenngleich zuzugeben ist, daß bei weitem nicht alle Details des Zusammenwirkens von Kognitionen, Evaluationen und Emotionen oder von neurologischen Prozessen und menschlicher Entscheidungswahl präzise aufgeklärt sind. Weniger stark entwickelt, aber trotzdem nicht trivial ist das normative Potential des Kreuzes der Entscheidung. Eine "gute", "gelungene" Handlung ist eine solche unter Bezug auf alle vier Perspektiven, bevor dann der Handelnde sich für eine konkrete Richtung und Gewichtung entscheidet. Schlecht, jedenfalls höchst gefahrenträchtig sind demnach Entscheidungen, die auf Dauer eine oder mehrere der Perspektiven ausblenden, denn so kommt keine mehrdimensionale Verankerung menschlicher Handlungen zustande, die diesen mehr Halt und Verortung, wenngleich nicht Sicherheit in jeder Situation, geben kann als eine Tyrannei des einen Ziels oder Werts. Diese für individuelle Akteure entwickelten Erkenntnisleistungen des Kreuzes der Entscheidung gelten auch für Organisationen jeder Art, von Firmen über Staaten bis zu supranationalen Gebilden: Auch Kollektive agieren im Lichte ihrer Herkunft, Zukunftspläne, Ideale und der Grundbedürfnisse, zu deren Befriedigung der jeweilige Kollektivakteur aufgerufen ist. Sie sind, ebenso wie Individuen, gut beraten, wenn sie sich zur Bestimmung einer überzeugenden "corporate identity" oder eines gelingenden Verfassungsprofils im Lichte aller vier Perspektiven positionieren.

 

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Anlaß für Handlungen im Kreuz der Entscheidung können Störsignale aus der Verfassung des Individual- oder Kollektivakteurs ohne Fremdanlaß sein; in der Regel jedoch wird sich die Notwendigkeit einer Entscheidung durch anvisierte oder vollzogene Handlungen mit Richtung auf - oder ausgehend von - Personen oder Institutionen im Umfeld der Lebenswelt der Akteure ergeben: Der Arbeitsplatz wird gekündigt; eine Entscheidung über Krieg oder Frieden oder über Souveränitätsverzichte steht an, usw. All diese anderen Personen und Institutionen handeln ebenfalls im anthropologischen Kreuz der Entscheidung. Damit weitet sich der Blick von der individuellen Aktionsperspektive hin zur Interaktionsperspektive vieler Menschen und Organisationen, die wiederum alle über den Blick nach hinten und oben mit objektivierten Kulturgehalten konfrontiert sind, die in den unterschiedlichsten Gestalten und Verfestigungsgraden als Resultate früherer Interaktionen die Sprache und den Geist der jeweiligen Zeit prägen.

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Schaubild: Der Akteur im anthropologischen Kreuz der Entscheidung

Grafik
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VIII. Vergangenheitsbewältigung in Politik und Recht

 

 

1. Blick zurück und Blick nach vorn

 

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Wenn eine Nation Unrecht getan und Katastrophen erlebt hat, wie das in den USA mit der Sklaverei und in Deutschland mit dem Holocaust der Fall ist, können doch immer noch unterschiedliche Politikhaltungen bei der Bewältigung vergangenen Unrechts durchschlagen. Der Fokus kann eher auf Sühne oder stärker auf Zukunftsgestaltung liegen. So ist es sicher richtig zu sagen, daß die Aufarbeitung des Rassenunrechts in den USA in der gegenwärtigen Politik und im Recht der USA starke Bezüge zu konkreten Unrechtsakten in der Vergangenheit hat. Es ist zum Beispiel anerkannt, daß vormals durch staatliche Einflußnahme segregierte Stadtteile durch Rechtsakt zu einer stärkeren Integration aller Bevölkerungsschichten gezwungen werden dürfen, bis hin zum allerdings streitigen Transport vieler Schüler von einem Stadtteil zum anderen in Form von "busing", um gemischte Schulklassen zusammenzusetzen. Damit wird vergangenes Unrecht in der Gegenwart kompensiert.15 Letztendlich ist die US-Politik jedoch über zahlreiche "diversity policies" stärker auf künftige Integration und Gleichberechtigung angelegt. So soll etwa durch das Plazieren aller Ethnien in das Gesamt der Berufsfelder und bis in die Führungspositionen hinein den Minderheiten klar gemacht werden, daß sie es schaffen können; gleichzeitig sollen die anderen Gruppen sehen, daß eine solche Diversifikation das Spektrum an Meinungen, Haltungen, Erkenntnissen und Leistungen bereichert. Zum Erreichen dieses Ziels dient eine rege legislative Tätigkeit, die einerseits auf Ausschaltung von Diskriminierung16 angelegt ist, andererseits auch Programme von "affirmative action"17 - besonderer Förderung - umfaßt. Diese sind nicht unumstritten, weil sie im Rahmen der Selektion von "besonders zu Fördernden" doch wieder farbenbewußte statt farbenblinde Kriterien wählen; ferner könnte der Eindruck entstehen, die mit solchen Maßnahmen Geförderten schafften es ohne solche Unterstützung nicht.

 

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In Deutschland dagegen lag jedenfalls vor der stärker amerikanisch geprägten Antidiskriminierungspolitik der Europäischen Gemeinschaft18 der Schwerpunkt stärker auf der Sühnung vergangenen Unrechts: "Never Forget" statt "I Have a Dream".19 Manche sehen in Deutschland immer noch eine Fixierung auf Vergangenheitsaufarbeitung vorherrschen.20 Als Beispiel hierfür kann die strafrechtliche Sanktionierung des Auschwitz-Leugnens in § 130 Strafgesetzbuch dienen: "Mit Freiheitsstrafe ... wird bestraft, wer eine unter der Herrschaft des Nationalsozialismus begangene Handlung [des Völkermordes] in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, öffentlich oder in einer Versammlung billigt, leugnet oder verharmlost." Diese Vorschrift hat klar rückwärtsgewandten Charakter. Sie will die schlimme Vergangenheit nicht in Vergessenheit geraten lassen. Aber taugt dazu eine strafrechtliche Sanktion? Zweifel sind erlaubt. Jedenfalls hat in Deutschland noch kein Traum einer Integrationspolitik das Trauma der nationalsozialistischen Exklusionspraktiken verdrängt: "Das kollektive Gedächtnis in diesem Lande bleibt weiterhin an den Nationalsozialismus gebunden, sei es als Eingedenken von Schuld, sei es in Abwehr. So oder so: Das kollektive Gedächtnis haftet ganz ohne außengeleitetes Zutun an jener Vergangenheit und konstituiert derart vermittelt paradoxerweise Zugehörigkeit."21 Es verwundert deshalb nicht, daß manche Autoren der amerikanischen Rassenpolitik einen noch stärkeren Blick in die Geschichte empfehlen, Deutschland zukünftig dagegen ein stärkeres Engagement in der Einbindung und Integration von Minderheiten nahegelegt wird.22

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2. Integrationspolitik in Deutschland

 

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Das Immer-noch-gebannt-Sein der deutschen Politik in das Auschwitz-Trauma sehen manche Autoren als permanente Behinderung einer deutschen Integrationspolitik für Minderheiten. So formulierten 1995 Zafer Senocak und Bülent Tulay23, zwei in Deutschland lebende Türken, in ihrem Plädoyer für eine großzügigere Zulassung der doppelten Staatsangehörigkeiten für Ausländer, das inzwischen von der Politik aufgenommen worden ist24, wie folgt: "Die Handschrift unterschiedlicher Kulturen prägt die deutsche Gegenwart. Viele Deutsche ignorieren dieses Faktum in der Erwartung, es sei vorübergehend ... Es muß aber darüber nachgedacht werden, wie aus unterschiedlicher Herkunft eine gemeinsame Zukunft entwickelt werden kann. Wieviel Vielfalt verträgt die Einheit?" Mit anderen Worten gesagt: Wie viele unterschiedliche individuelle und kollektive Lebensgeschichten in der Horizontale des Kreuzes der Entscheidung passen so verträglich zusammen, daß daraus größere politische und rechtliche Integration in der Zukunft resultieren kann? Aus Sicht der Autoren ist die Fixierung vieler Deutscher auf den Umgang mit Auschwitz kontraproduktiv. Weder Leugnen oder Abbau der Schuld noch unendliche Schuld- und Sühnebekenntnisse, verbunden mit Selbsthaß, sind nach ihrer Auffassung letztendlich erfolgreich, weil sie der Gegenwartsaufgabe eines langen Zusammenlebens zwischen Deutschen und Türken und der Aufgabe eines produktiven Miteinanders nicht Rechnung tragen, sondern vergangenheitsfixiert hochemotionale Affekte für oder gegen Integration auslösen. "Die Ausländer ... sehen die Deutschen zunehmend in der Kontinuität ihrer rassistischen Vorfahren. Die vielen anhaltenden, fast täglichen Angriffe auf sie stärken dieses Mißtrauen. Als Fremder einen Platz in der Gemeinschaft der Deutschen zu beanspruchen, bedeutet, an einer alten Wunde zu schaben. Die Deutschen tragen seit der Vernichtung der Juden eine schwere Bürde. Hat die sogenannte deutsche Vergangenheitsbewältigung die Deutschen inzwischen von ihrem Trauma befreit? Sind die Deutschen wieder ‚normal' geworden? Doch nicht durch rhetorische Sühneformeln und selbst ausgestellte Atteste, sondern durch eine erfolgreiche politische Integration von ethnischen Nichtdeutschen könnte sich die deutsche Nation von ihrem Traum befreien."25

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3. Der Nationalsozialismus

 

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Die nationalsozialistische Zeit, das zeigen diese Stellungnahmen, ist nicht nur ein bedeutsames geschichtliches Faktum für unser deutsches Selbstverständnis, sondern ein Ereignis, das nach wie vor, trotz des zeitlichen Abstandes und mancher "Normalisierungs"-Anstrengung, einen langen, düsteren Schatten in unsere Gegenwart und auch auf manche Zukunftspolitik wirft.26 Im Kreuz der Entscheidung wird in abstrakter Weise klar, warum das so ist. Nach 1933 haben viele Deutsche "von unten" sich meldende Grundbedürfnisse von Macht und Beherrschung "von oben" mit passenden Ideologien wie der überlegenen arischen Herrenrasse legitimiert. Politisch erfolgreich konnte eine solche vertikale Konstruktion nur dadurch sein, daß im Blick "rückwärts" in der deutschen Tradition jedenfalls auch antisemitische Tendenzen aufweisbar waren, die zusammen mit der politischen und ökonomischen Sonderlage nach dem Ersten Weltkrieg dann im Blick "nach vorn" zu einer Expansions- und Vernichtungspolitik führte. Zwar stellt diese Periode von zwölf Jahren in der möglichen Spannbreite von Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft nur einen kurzen Zeitabschnitt dar, aber in diesen zwölf Jahren haben wir so viel an Haltung, Halt und Verortung in den zahlreichen anderen, positiven deutschen Entwicklungen und Idealen verloren, daß viele von uns als Bürger und Politiker der ansprechenderen Geschichte davor und danach letztlich nicht trauen wollen, einen Knick in der seit 1945 bestehenden Kontinuitätslinie von Freiheits-, Gleichheits- und Inklusionspolitik befürchten. Eines der wesentlichen Motive der europäischen Einigung nicht nur von außen, sondern auch von innen war es, den früheren Aggressor Deutschland - uns selbst - für künftige Zeiten einzubinden. Helmut Kohl hat als Bundeskanzler immer wieder warnend darauf hingewiesen, daß ohne eine immer engere Union der Völker Europas wieder Krieg drohe - wen hatte er da im Blick? Steckt also in manchen oder vielen Deutschen irgendwo vielleicht doch ein verführbares Wesen? Oder, unverfänglicher, ist letztendlich nicht jeder Mensch und jedes Volk für Böses und Brutales anfällig, jedenfalls in schlechten Zeiten, so daß wir mit dem Vertrauen in die 1949 installierte deutsche Demokratie nicht zu naiv umgehen sollten?

 

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"Dieses Vertrauen aber" in die guten Eigenschaften des deutschen Wesens und der deutschen Politik, soweit es denn selbst vertrauenswürdig ist, so formuliert es der Althistoriker Christian Meier27, "wird sich nicht gewinnen lassen, wenn wir Auschwitz zu relativieren oder gar zu leugnen versuchen. Auf Ausflüchte läßt sich keine Zukunft bauen ... Die Belastung durch dieses Stück Geschichte ist nicht vorläufig, sondern endgültig. Es ist nicht so, daß wir ‚noch nicht wieder' ein unbefangenes Verhältnis zu unserer Vergangenheit haben, sondern wir werden es nicht mehr gewinnen. Doch müßte es möglich sein, daß wir uns einigermaßen panikresistent in Zukunft dazu zu verhalten lernen."

 

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Diese allgemeine Formulierung wird sicher auf Zustimmung stoßen, doch letztlich entscheidend ist, ob wir die Ereignisse zwischen 1933 und 1945 eher als untypische Abweichung oder gerade als typischen Ausdruck deutscher Mentalität oder jedenfalls deutscher Verführbarkeit in außergewöhnlichen Situationen ansehen, etwa in Form eines bei uns vorhandenen starken Autoritätsbedürfnisses, das je nach Inhaber der Macht positiv entfaltet, aber auch negativ manipuliert werden kann.28 Dazu kommt die Wahl des Vergleichszeitraums in der Horizontalen des Kreuzes der Entscheidung. Sollte der Enghorizont dieser 12 Jahre oder der Fernhorizont entscheidend sein, der z.B. die Weimarer Republik und insbesondere die 60 Jahre Demokratie und Rechtsstaat unter dem Grundgesetz dazunimmt? Je nachdem, wie hier die Einschätzungen liegen, wird man z.B. Verbote von extremen politischen Parteien29 oder den Einsatz der Bundeswehr auch im Inneren30 politisch und rechtlich eher enger oder weiter sehen.

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4. Schuldeingeständnisse

 

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Welche Rolle spielen Schuldeingeständnisse in bezug auf frühere Verfehlungen? Hier scheint es deutliche Unterschiede zwischen Ländern zu geben: "I have sinned!"31 hört man von prominenten amerikanischen Zeitgenossen und Politikern immer wieder, wenn sie bei einer Freveltat ertappt worden sind. Das Schuldeingeständnis ist mit Reuebekundungen und der Erwartung verbunden, milde und nicht streng bestraft zu werden, auf jeden Fall eine zweite Chance zu bekommen, also als Politiker wiedergewählt zu werden. In Deutschland sind solche öffentlichen Eingeständnisse von Schuld mit entsprechender Theatralik noch nicht so verbreitet. Sie nehmen aber zu, wie etwa das Insistieren zahlreicher Fernsehreporter gegenüber Michel Friedman auf öffentlicher, uneingeschränkter, möglichst auf jedem Fernsehkanal exklusiv wiederholter Selbstbezichtigung zeigt, nachdem dessen Drogenkonsum und Prostituiertenbesuche bekannt wurden. Auch jenseits solcher Einzelfälle sehen Beobachter der politischen Szene eine Zunahme von Schuldbekenntnispolitik. Hermann Lübbe hält fest: "Schuldeingeständnisse sind heute als ritualisierter Bestand internationaler Beziehungen weltweit verbreitet", und verweist auf zahlreiche Beispiele.32 "Schuldeingeständnisse sind" nach Lübbe, wenn sie denn frei bekundet werden33, "unter der Last böser Vergangenheiten auch in der Politik die vorbehaltloseste Form der Bekundung guten Willens zu einer besseren Zukunft. Erinnerung ist unabdingbarer Teil solcher Vergangenheitspolitik, und komplementär dazu macht die geschichtswissenschaftliche Forschung öffentlich und unleugbar, was wirklich gewesen ist."

 

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Letzteres kann und sollte so sein, muß aber nicht so sein, wie die Tatsache zeigt, daß autoritäre und totalitäre Systeme durchaus in der Lage sind, sich ein Geschichtsbild zurechtzuzimmern und dies der Bevölkerung zu verordnen. Eindrücklich geschildert wird ein solches System in George Orwells nach dem Zweiten Weltkrieg geschriebener düsterer Zukunftsvision von "1984": "Winston Smith ist ... als Archivar im Wahrheitsministerium tätig. Seine Aufgabe ist es, die Dokumente, die das Entscheiden und Handeln des Großen Bruders und seiner Einheitspartei von jeweils gestern und vorgestern belegen, in Permanenz so umzuschreiben, dass sie zu den Erfordernissen des jeweils heutigen Tages sich fügen und für die vergangenheitspolitische Legitimierung der jeweils aktuellen Politik tauglich werden ... Die Vergangenheit wird politisch disponibel gemacht. Orwells Roman lehrt uns, die Vollendung totalitärer Gewalt als Herrschaft über unsere Herkunftsgeschichten zu erkennen."34 Eindrücklicher kann man die Notwendigkeit der Freiheit der (Geschichts-) Wissenschaft nicht beschreiben.

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5. Wahrheitskommissionen

 

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Ein institutionalisierter Parallelfall zu solchen politischen Schuldeingeständnissen ist die Einrichtung von sogenannten Wahrheitskommissionen zur Aufdeckung alten Unrechts nach politischen Systemwechseln unter gleichzeitiger Beschränkung des staatlichen Strafanspruchs für diese Taten. Solche Wahrheitskommissionen gibt es in verschiedenen Ländern.35 Am prominentesten ist der Fall der südafrikanischen Wahrheits- und Versöhnungskommission, die durch einen Legislativakt von 1995 mit dem Titel "Gesetz zur Förderung der nationalen Einheit und Versöhnung" eingerichtet worden ist.36 Der Grundgedanke ist einfach: In Südafrika lebten Schwarz und Weiß nicht miteinander, sondern nebeneinander, separiert, mit einer klaren Dominanz der weißen Bevölkerung, die trotz zahlenmäßiger Unterlegenheit in der Lage war, jahrzehntelang ein Unterdrückungsregime aufrechtzuerhalten. Erst als der Widerstand gegen die Apartheid-Politik und die Zahl der Gewalttaten auf beiden Seiten intern immer mehr zunahmen und auch extern der Druck in Richtung Menschenrechtsachtung immer größer wurde, kam es in den 1990er Jahren zu einem friedlichem Machtwechsel. Südafrika wollte keine "Siegerjustiz" durchsetzen und hatte nicht den Ehrgeiz, im Blick nach hinten alle Unrechtstaten strafrechtlich aufzuarbeiten. Das hätte die Justiz überfordert, es hätte partiell zu komplizierten rechtlichen Problemen geführt, da viele der Missetaten durch das Apartheidregime rechtlich legalisiert waren. Es hätte aber auch, und das ist im vorliegenden Zusammenhang der Horizontalen des Kreuzes der Entscheidung am wichtigsten, die Chancen für ein friedliches Zusammenleben von Schwarz und Weiß in der Zukunft beeinträchtigt.

 

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Statt vergangenes Unrecht durch rechtliche Sanktionen zu sühnen, sollte Versöhnung durch Aufdeckung der Wahrheit im Vordergrund stehen. In der Vertikalen des Kreuzes der Entscheidung formuliert: Der harte juristische Geltungsanspruch der korrektiven Gerechtigkeit wird durch die Werte von Wahrheit und religiös angehauchter Vergebung eingeschränkt. Das kollektive Gut zukünftiger innerer Friede sollte Sühneansprüche einzelner Opfer für vergangenes Unrecht begrenzen. Nach der neuen Verfassung gelte es, die von Spaltung und Zwist gekennzeichnete Vergangenheit zu überwinden.37 "[Im Vordergrund stehen] Verständnis statt Rache, Wiedergutmachung statt Vergeltung, Menschlichkeit (Ubuntu) statt Verfolgung."38 Im einzelnen sieht das Gesetz drei Ausschüsse und Aufgaben vor, von denen hier der Versöhnungs- und Amnestieausschuß am wichtigsten ist.39 Er soll zur Aufklärung von Unrechtstaten durch die Täter selbst dienen. Der Ausschuß kann für politisch veranlaßte Taten im Rahmen bestimmter Delikte Straffreiheit aussprechen, wenn der Täter selbst das Verfahren innerhalb der vorgesehenen Frist beantragt und uneingeschränkte Offenlegung betreibt.40 Die Strafbefreiung erfolgt erst, wenn der Täter selbst die Tat voll gestanden und die Umstände aufgeklärt hat. Damit steht seine Schuld öffentlich - und vor allem vor den Opfern - fest. Statt wie üblich in einem Rechtsstaat dann die Strafe für die Straftat festzusetzen, legt das südafrikanische Gesetz Straffreiheit fest, im Interesse des Abschlusses der antagonistischen Vergangenheit und zur Eröffnung einer gemeinsamen Zukunft.41

 

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Die Arbeit der Kommission ist inzwischen abgeschlossen und in Südafrika selbst sowie weltweit kommentiert worden - positiv und negativ. Die Stärke dieser Lösung mit ihrer Konzentration auf den Blick nach vorne ist notwendigerweise auch ihre Schwäche: Bedarf die Behandlung vergangenen Unrechts in der vertikalen Rechtfertigungsebene nicht doch der Wiedergutmachung und nicht nur der Bekanntmachung? Das werden jedenfalls einige Betroffene so sehen. Es tritt aber noch ein weiteres Phänomen vor Augen, das sich im Kreuz der Entscheidung als Widerspruch von zwei Interpretationen der Horizontalen der relevanten Geschichte - durch Schwarz und Weiß - aufgrund auseinanderfallender Selektion in der Vertikalen der Legitimationsebene - Vorrang gegenüber Gleichrang von Weiß und Schwarz in Bedürfnisbefriedigung - darstellt. Bei diesen Rekonstruktionen der "eigentlichen" Geschichte gibt es keinen Standpunkt außerhalb des Erzählers: "Memory is both chaotic and constructed, fluid and rigidifying. Presenting a highly selective sequence of past events, it shows itself vulnerable to the seductions of fiction."42 Wenn die Erzähler unverträgliche Wahrnehmungen hatten und nun doch jedenfalls in der Zukunft verträglich miteinander umgehen - und nicht nur die ehemaligen Machtverhältnisse umdrehen - wollen, sind Kompromisse zwischen dem Blick nach hinten und nach vorne sowie in der Wahl des leitenden Werts unausweichlich. Nur so wird aus den Erinnerungssituationen heraus diejenige "konfigurative Dimension" geschaffen, "in der die kommunikativen Akte - Erzählungen, Ergänzungen, Kommentare, Fragen - nach Maßgabe von Erzählkonventionen, Plausibilitäts- und Kausalitätserwartungen etc. so geordnet werden, daß eine für alle Beteiligten sinnhafte Geschichte entsteht (die bei genauerer Betrachtung in ebenso viele Versionen zerfällt, wie Sprecher und Zuhörer beteiligt sind)."43

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Dem Verlust an strafrechtlicher Vergangenheitsbewältigung steht jedenfalls ein Gewinn an Zukunftsfähigkeit entgegen44, der vom Zeitpunkt der politischen Neukonstituierung an in der Vertikalen des Kreuzes der Entscheidung festsetzt: Ab jetzt Gleichberechtigung in der Berücksichtigung der menschlichen Grundbedürfnisse und Freiheit in der Wahl der Lebensführung.

 

 

6. Amnestie

 

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Amnestien dienen zur gerechten oder auch nur barmherzigen Vergangenheitsbewältigung; gelegentlich werden sie für politische Zwecke instrumentalisiert. Dabei handelt es sich um generell formulierte Straffreiheitsgesetze45, die in einem jeweils vorgesehenen Zeit-, Norm- und Strafrahmen rechtskräftig erkannte Strafen erlassen oder abmildern, anhängige Verfahren niederschlagen und die Einleitung neuer Verfahren für die genannten Fälle verbieten.46 Zweck der Amnestie ist, unter grundsätzlicher Achtung der eigentlich die Strafbarkeit festsetzenden Normen deren Durchsetzung ausnahmsweise - nämlich für die spezifizierten Fälle - entfallen zu lassen oder zu mildern. Damit wird rechtlich in die Geltung des Rechtsstaatsprinzips eingegriffen, das das Vertrauen der Bevölkerung in die Durchsetzung des demokratisch beschlossenen Sanktionensystems schützt und das Voraussetzung für die Monopolisierung von Staatsgewalt bei Reaktionen auf Rechtsverletzungen ist. Für solche Eingriffe muß es Grenzen verfassungsrechtlicher Art geben, doch wenden wir den Blick hier auf ein Verständnis von Amnestien im Rahmen des Kreuzes der Entscheidung.

 

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Ohne Straffreiheitsgesetz ist die Sachlage klar: Bestimmte Personen haben gegen Grundbedürfnisse anderer Personen verstoßen, etwa deren Eigentum oder körperliche Unversehrtheit verletzt. Das Strafgesetz spezifiziert im Blick nach oben, zur korrektiven Gerechtigkeit, die einschlägige Strafe für die in der Vergangenheit liegende Straftat. Damit ist dann in der Gegenwartslage des Strafprozesses der Rechtsbruch kompensiert. Das kann und soll dazu beitragen, daß der Angeklagte bzw. Verurteilte und potentielle weitere Täter in der Zukunft von solchen oder ähnlichen Taten ablassen: So wird auch das allgemeine Vertrauen der Bevölkerung in das staatliche Strafrecht und Strafmonopol aufrechterhalten. Warum dann überhaupt noch Amnestien?

 

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Die Antwort auf diese Frage ergibt sich durch einen Blick auf die üblichen Anlässe von Amnestien. Bei der Rechtskorrekturamnestie entschließt sich der Gesetzgeber mit einer zeitlichen Verzögerung zu einer Amnestie, nachdem er zu der Einsicht gekommen ist, daß die bisherige Strafrechtsnorm ungerecht war, etwa der Strafrahmen zu hoch oder die Tat selbst nicht strafwürdig. Damit wird sozusagen im Blick nach oben und hinten eine Gerechtigkeitsfehleinschätzung korrigiert. Bei der Schlußstrichamnestie ist es aufgrund außergewöhnlicher Ereignisse - man denke an Naturkatastrophen wie Überschwemmungen und Infektionskrankheiten oder Technikkatastrophen wie Atomkraftwerksunfälle oder Terrorakte und Bürgerkriegssituationen - zu Erschütterungen des allgemeinen Rechtsbewußtseins und Rechtsgehorsams gekommen. Wenn diese Erschütterungen so massiv sind, daß für den Zeitpunkt dieses Notstandes i.S.d. Wortes "Not kennt kein Gebot" - besser: Not relativiert manches Gebot - zwar nicht die einschlägigen Rechtsnormen für sich genommen "ungerecht" waren, aber für den konkreten Notstand schlicht nicht den Gehorsam der Bevölkerung erwarten konnten, dann soll mit der Schlußstrichamnestie das Aufbrechen der bisherigen rechtlichen Kontinuitätslinie zum Abschluß gebracht und der "Normalzustand" wieder eingerichtet werden. Eine Variante der Schlußstrichamnestie ist die Befriedungsamnestie, die uns in dem Beispiel Südafrika schon vor Augen getreten ist, dort allerdings verknüpft mit dem Rechtskorrekturgedanken.47 Soweit ein Land durch Konflikt und Krieg zwischen Bevölkerungsteilen so zerrissen ist, daß gegenseitige Rechtsverletzungen allgegenwärtig waren und die allgemeine Ordnung in ihrer Substanz berührt war, kann man zugunsten einer gemeinsamen Zukunft Abstriche an dem eigentlich rechtsstaatlichen Erfordernis der strafrechtlichen Aufarbeitung erheblichen Unrechts in der Vergangenheit machen.

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Von daher ergibt sich, daß aus der Amnestiegeschichte ebenfalls bekannte und jedenfalls früher oft praktizierte Jubelamnestien, die wichtige politische Feiertage oder Geburtstage von politischen Führern dadurch feiern, daß entgegen rechtsstaatlichen Prinzipien Amnestien für rechtskräftig verurteilte Straftäter erlassen werden, verdächtiger sind: Personenkult sühnt nicht Strafrechtsschuld. Außerhalb von Amnestien angesiedelt sind das schlichte Nichtverfolgen von Straftaten aus den im vorigen genannten Gründen ohne entsprechende legale Grundlage. Ein Beispiel: Auf die Frage von Reportern, warum "etwa Angehörige der Streitkräfte weiterhin nicht für Rechtsbrüche belangt werden, die sie während der Militärdiktatur begangen haben", antwortete die türkische Ministerpräsidentin Tansu Ciller 1995 wie folgt: "Die Phase des Militärregimes hat die Türkei hinter sich gelassen. Wir wollen uns auf die Zukunft orientieren, statt mit der Vergangenheit abzurechnen."48 Das ist natürlich ein rechtsstaatliches Minus gegenüber einem expliziten und detaillierten Amnestiegesetz; der Erlaß eines solchen Gesetzes, das ja vergangene Missetaten benennen muß, mag allerdings in mancher Situation zwar rechtsstaatlich erwünscht, aber politisch nicht möglich sein.

 

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Der Überblick zeigt, daß das Recht sich gegenüber der Vergangenheit ganz unterschiedlich verhalten kann - und im vorhinein weiß man nie, was die rechtsetzenden Akteure beschließen werden. Denn das Recht kann, wie Bernhard Schlink zusammenfaßt, "das Erinnern unterstützen, das Vergessen und das Verdrängen. Das Erinnern unterstützt es besonders durch Strafverfolgungen, Wiedergutmachungen, Wahrheitskommissionen und -tribunale und die Gewährung von Einsicht in Akten und Archive, das Vergessen und Verdrängen durch Amnestien und Verbote von Themen und Thesen. Es kann dafür sorgen, daß das Vergangene um seine Fortwirkung gebracht oder daß ihm die Fortwirkung gesichert wird, kann verurteilte Bürger rehabilitieren, erlittene Strafen entschädigen, zerstörte Karrieren reparieren und vergangene Enteignungen rückgängig machen und kann ebenso vergangene Verurteilungen, Bestrafungen, Enteignungen und Karrieren bestehen lassen. Das Recht wurde und wird auch in jeder dieser Hinsichten eingespannt. Denn die gesellschaftliche und politische Kultur ist manchmal eine Erinnerungs- und manchmal eine Vergessenskultur."49

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7. Nationalfeiern: Zukunft aus Vergangenheit

 

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Nationalfeiern bieten einen weiteren Beispielsfall für die analytische Fruchtbarkeit der vier Perspektiven des Kreuzes der Entscheidung. Der betreffende Feiertag soll ein komprimiertes, zeitgeistdefinierendes50, affirmierendes Zeichen setzen für das, wofür der politische Verband steht, worin seine Identität liegt, wie und warum seine Geschichte für seine Mitglieder vorbildlich und zu Recht loyalitätsheischend ist. Deshalb sind die betreffenden Feiertage meist auf einen besonders wirkungs- und symbolträchtigen Tag gelegt: den Beginn der Revolution bei der Ablösung von einem Unrechtsregime; die Geburtsstunde des neuen Staates; sein Verfassungstag; ein Widerstandstag; ein Erweiterungsdatum; herrschaftliche Geburtstage usw.51 "Feste und Feiern ... bieten außeralltägliche Gelegenheiten, für die Nation einen verbindlichen Konsens an gemeinsamen Herkunfts- und Begründungszusammenhängen auszuhandeln bzw. durchzusetzen, öffentlich zu inszenieren und dadurch auf breiter Basis zu vermitteln ... Die Feier reflektiert Herkunft, Bedeutung, Aufgabe und Zukunft von Individuen, Gruppen und Institutionen ... Sie ist der soziale Ort der Wertesetzung und -bestätigung, sie ist auf Stiftung historischer Kontinuität und kultureller Einheit gerichtet ... [Feiern] bilden ein wichtiges Medium der Kodifizierung, Tradierung und Aneignung kollektiver Leitbilder."52

 

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Schon in dieser allgemeinen Beschreibung tauchen die Perspektiven des Kreuzes der Entscheidung auf, in durch den besonderen Charakter gerade des Feiertags sozusagen charismatisierter Form. Es verwundert deshalb nicht, daß die vier Perspektiven auch bei konkreten Feierlichkeiten auftauchen können. Ein Beispiel: Oberschlesien wurde nach dem Ersten Weltkrieg aufgeteilt in einen deutschen und einen polnischen Teil, der von Deutschland bzw. Polen verwaltet wurde. Sowohl Polen als auch Deutschland versuchten, durch sogenannte Plebiszitfeiern die Bevölkerungsteile für sich zu mobilisieren und letztlich nationalisieren, obwohl in beiden Landesteilen auch eine starke regionale Identität gerade als Oberschlesier vorhanden war.53 Bei einer solchen Feier im deutschen Teil Oberschlesiens trug der Reichsminister des Innern Dr. Külz 1926 folgendes vor: "Ohne Chauvinismus und frei von Ueberhebung gegen andere Völker dürfen wir uns mit Stolz betrachten, daß wir eine große einige, innerlich verbundene Gemeinschaft bilden. Die Welt wird sich an den Gedanken gewöhnen müssen, daß das Deutschtum nicht in der Verkörperung einer nationalen Idee besteht, sondern in der Verkörperung der Menschheitsideale54 ... Mit Selbstvertrauen dürfen wir trotz der Not unsere Blicke vorwärts und aufwärts richten. Wir dürfen immer wieder täglich mit Freude bekennen: wir danken Gott, daß wir Deutsche sind." Die Rede endete wie folgt: "Wir gehen Ostern entgegen, dem Fest der Auferstehung. Wir haben als deutsches Volk und deutsche Menschen einen tiefen Auferstehungsglauben. Wir dürfen nicht nur, wir müssen diesen Glauben auch daran haben, daß ein Volk, welches vorwärts und aufwärts will, auch aufwärts kommen wird, wenn es den Drang in sich fühlt."55

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8. Vergangenheitsverlust ohne Zukunftsgewinn. Das Beispiel Terrorismus

 

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Keine Vergangenheitsbewältigung in Politik und Recht, sondern eine Überwältigung durch Vergangenheitsverlust ohne Zukunftsgewinn herrscht vor, wenn durch Modernisierungs- und Globalisierungsprozesse Individuen, Gruppen, Regionen oder Länder sich derart aussichtslos als Verlierer ansehen, daß sich aus ihrer Binnenperspektive ein produktives Investment in die nahe Zukunft nicht lohnt, sondern Destruktion zur Handlungsmaxime wird. Dann werden aus Mitbewerbern Gegner und aus Gegnern Feinde; friedliche Kooperation oder Wettbewerb wird ersetzt durch Krieg und Terror: Zerstöre, was dich zerstört. So lassen sich die Hintergrundsaxiome des modernen Terrorismus formulieren. Reformuliert im Blick auf das Kreuz der Entscheidung, stellt sich die Lage der verarmten gewalttätigen Modernisierungsgegner56 wie folgt dar: Im Blick nach unten erkennen sie, daß ihre Grundbedürfnisse nach gutem Leben und Achtung nicht befriedigt werden. Im Blick nach oben sehen sie keine überzeugenden inneren Ideale, die ihnen einen Weg aus der Armut und Perspektivlosigkeit aufzeigen; statt dessen sind sie mit global wirkungsmächtigen Idealen wie Liberalismus, Wettbewerb, Kapitalismus konfrontiert, die für sie weitgehend fremd sind. Gleichzeitig ist dieser Zeitgeist aber so dominant, daß er zur Entfremdung von den eigenen Wurzeln führt oder diese Wurzeln zumindest als bedroht erscheinen läßt. Zusammengenommen heißt dies, daß für solche verarmten Individuen und Kollektive ein zukunftsoffener, kooperationsbereiter Blick auf andere Akteure schwierig ist und zu Gewalt und Terror gegen Vertreter der bedrohlichen modernen Gegenwelt führen kann. "Gewalt aus diesen Quellen ist schwer zu bekämpfen. Anzeichen einer Frustration über Modernität sind leicht ausfindig zu machen. Es gibt sie in hochentwickelten Ländern, aber vor allem in ganzen Regionen, die sich im Niemandsland einer nicht mehr existierenden Vergangenheit und einer noch nicht eingetretenen Zukunft befinden."57

 

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Was ist zu tun, um den Umschlag von Frustration in Terror zu verhindern? Effektive, schnell Hilfe versprechende Lösungen sind kaum verfügbar: Eine Gewähr für die Aufrechterhaltung der "alten Ordnungen" kann es nicht geben - dazu ist der Sog der Moderne zu stark. Zudem zeigt der Blick nach hinten, auf die traditionellen Ordnungen, daß diese selbst im Blick nach unten oft elementare Grundbedürfnisse der Bevölkerung nicht befriedigen konnten oder verletzten und dies im Blick nach oben mit heutzutage nicht mehr überzeugungsfähigen Kriterien von Unterordnung - etwa der Frauen unter die Männer - oder Identifikation - etwa von Staatsmacht und Offizialreligion - rechtfertigen. Eine weitgehende globale Umverteilung von lebensnotwendigen Gütern von reichen zu armen Staaten ist politisch nicht durchzusetzen. Was bleibt dann? Ralf Dahrendorf bietet folgende Lösung an: Es "bedarf ... eines Gefühls für soziale Verantwortung, die den schmerzhaften Prozeß der Modernisierung begleitet und abmildert. Menschen im Niemandsland zwischen einer verlorenen Vergangenheit und einer noch nicht eingetretenen Zukunft brauchen Hilfe. Derartige Unterstützung wird zwar nicht unmittelbare Ergebnisse zeitigen, aber das Bewußtsein für Mittelfristigkeit - die Bereitschaft, sich der Herausforderung trotz verzögerter Anerkennung zu stellen - ist auch ein Zeichen einer liberalen Ordnung."58

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IX. Rückblick

 

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Blicken wir zurück: Ausgang dieser Überlegungen war schon ein kognitives und evaluatives "Kreuz der Entscheidung": Wohin sollen wir unseren Blick wenden zur Ausrichtung von Politik und Recht, wenn vormoderne Vorstellungen eines feststehenden Kosmos vernünftiger Ordnung obsolet geworden sind, in dem alles Naturhafte, Lebendige und Geistige seinen Platz gefunden hatte? Die hier vorgeschlagene Lösung lautet: Nehmen wir statt des vormodernen das moderne Naturrecht, das unter Rückgriff auf empirische Grunddaten menschlicher Konstitution und sozialer Organisation keine positive und detaillierte Gesamtorientierung anbietet, sondern Minimalbestände (Hart) oder negative Grenzlinien (Lampe) naturrechtlicher Einsichten in den politischen Prozeß und das Recht einfließen läßt. Das eröffnet ein weites, aber nicht gänzlich offenes oder gar beliebiges Feld an anthropologisch angemessenen Entscheidungen für Politik und Recht, weil die Vorgaben eher negativ begrenzen als positiv ausrichten.

 

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Das anthropologische Kreuz der Entscheidung bietet eine positive Fortentwicklung dieser Ansätze, ohne daß "gute", "richtige" Entscheidungen deduktiv aus ihm abgeleitet werden könnten. Für das Kreuz der Entscheidung gilt das, was der amerikanische Rechtsrealismus schon über "Regeln" gesagt hatte: Regeln entscheiden keine Fälle, es bleibt immer ein Moment subjektiven Stellungnehmens und Wählens im konkreten Entscheidungskontext übrig. Für das Kreuz der Entscheidung kommt diese Aussage noch stärker zur Geltung, da es noch nicht einmal eine Regel mit einer klaren, detaillierten Anweisung zur Lösung bestimmter Fälle formuliert - es ist vielmehr auf der abstrakteren Prinzipienebene angesiedelt und integriert zudem vier unterschiedliche Prinzipienüberlegungen, die über den Lauf eines Lebens bei den einzelnen Akteuren sich zu Lebensplänen ausformen. Trotzdem bietet es eine mehrdimensionale Topographie menschlicher Entscheidungsbildung für problematische Situationen, in denen einzelne Menschen oder auch kollektive Akteure in einem Vierspalt von Gefühlen, Motiven und Kriterien handeln müssen. Die vier Dimensionen der Reflexion nach unten, oben, hinten und vorne lassen sich in allen moralisch diffizilen, identitätsrelevanten und folgenreichen Entscheidungen aufweisen, wie hier am Beispiel der Vergangenheitsbewältigung dargelegt wurde. Sie finden sich im individuellen wie kollektiven Entscheiden und sind im kulturellen Gedächtnis gespeichert als Vorrat möglicher Ausrichtungen bei Wertungen und Handlungen. Daß über das Kreuz der Entscheidung nicht die "eine richtige Entscheidung" gefunden werden kann, weist nicht auf eine Schwäche, sondern die Stärke der Konstruktion hin: Sie konturiert für den Akteur das Feld relevanter Überlegungen, nimmt ihm die Entscheidung aber nicht ab - er hat sie selbst zu verantworten. In diesem Sinne läßt sich über das Kreuz der Entscheidung das sagen, was schon im Alltagsverständnis von "Kreuz" zur Sprache kommt: "Im Creutz lernt sich der Mensch erst selber recht kennen", und: "Wer dem Creutz will entlaufen, der muss aus der Welt laufen."59


1 Zu den unterschiedlichen Gemeinwohlkonzepten und deren Verhältnis zur Gerechtigkeit siehe Winfried Brugger/Stephan Kirste/Michael Anderheiden, Hrsg., Gemeinwohl in Deutschland, Europa und der Welt, 2002.

2 Siehe Hans Ryffel, Rechts- und Staatsphilosophie, 1969, S. 299 ff.

3 Siehe die Beiträge in Winfried Brugger/Stefan Huster, Hrsg., Der Streit um das Kreuz in der Schule. Zur religiös-weltanschaulichen Neutralität des Staates, 1998.

4 Michael Makropoulos, Möglichkeitsbändigungen, Soziale Welt 41 (1990), S. 407, 410, verweist auf den "Grundsatz der Aufklärung", wonach "nicht das Neue sich vor dem Überlieferten ausweisen müsse, sondern umgekehrt das Alte die Beweislast seiner Existenzberechtigung vor dem möglichen Neuen trage".

5 Zum notwendigen Zusammenwirken von sachhaltigen Normen und prozeduralen Konkretisierungsschritten siehe Robert Alexy, Idee und Struktur einer vernünftigen Rechtssystems, in: Robert Alexy/Ralf Dreier/Ulfrid Neumann, Hrsg., Rechts- und Sozialphilosophie in Deutschland heute, 1991, 30 ff.; Winfried Brugger, Gemeinwohl als Integrationsformel von Rechtssicherheit,Legitimität und Zweckmäßigkeit, in: Brugger/Kirste/Anderheiden (Fn. 1), S. 17 ff.

6 Siehe H.L.A. Hart, Der Begriff des Rechts, 1973, Kap. IX 2, S. 266 ff.

7 Siehe Ernst-Joachim Lampe, Grenzen des Rechtspositivismus. Eine rechtsanthropologische Untersuchung, 1988, insbes. S. 25 f.

8 Hierzu ausführlich Winfried Brugger, Das anthropologische Kreuz der Entscheidung in Politik und Recht, 2005.

9 Zitiert nach dem Artikel Leben, in: Hans-Horst Skupy, Handbuch der Zitate, 1997, S. 571.

10 Zu diesen und weiteren Bedeutungen siehe Duden. Deutsches Universalwörterbuch, 5. Auflage 2003, Art. Kreuz, S. 962; Herbert Görner/Günter Kempcke, Hrsg., Wörterbuch Synonyme, 1999, S. 443; Theologische Realenzyklopädie, hrsg. von Gerhard Müller, Band XIX, 1990, Art. Kreuz, S. 712 f.; Karl Friedrich Wilhelm Wander, Hrsg., Deutsches Sprichwörterlexikon, 2. Band, 1870, Sp. 1605 ff.

11 Friedrich Nietzsche, Vom Nutzen und Nachteil der Historie (1873-74), in: Nietzsche-Werke, Band 1 (1986), hrsg. von K. Schlechta, S. 211.

12 Arnold Gehlen, Der Mensch, 12. Auflage 1978, S. 32.

13 Die einschlägigen Stellen sind gesammelt und systematisiert bei Gerhard Funke, Kants Stichwort für unsere Aufgabe: Disziplinieren, Kultivieren, Zivilisieren, Moralisieren, in: ders., Von der Aktualität Kants, 1979, S. 120 ff.

14 Sigmund Freud, Abriß der Psychoanalyse. Erster Teil: Die Natur des Psychischen, Taschenbuch-Ausgabe 1953.

15 Siehe Winfried Brugger, Einführung in das öffentliche Recht der USA, 2. Auflage 2001, § 12 IV.

16 Siehe dazu die zahlreichen Bürgerrechtsgesetze des US-Kongresses, dargestellt bei Charles Abernathy, Civil Rights and Constitutional Litigation, 3. Auflage 2000; Natasha L. Minsker, "I Have a Dream" - "Never Forget": When Rhetoric Becomes Law. A Comparison of the Jurisprudence of Race in Germany and the United States, 14 Harvard Black Letter Law Journal, S. 113 ff. (1998).

17 Deren Zulässigkeit ist allerdings politisch und verfassungsrechtlich stark umstritten. Siehe Brugger, Einführung (Fn. 15), § 12 IV.

18 Siehe vor allem die Rahmenrichtlinie 2000/78/EG vom 27. November 2000 und hierzu Jochen Mohr, Schutz vor Diskriminierungen im Europäischen Arbeitsrecht, 2004.

19 Siehe ausführlich Minsker (Fn. 16). "I Have a Dream" ist die zukunftsgerichtete amerikanische Sichtweise, in der berühmten Formulierung von Martin Luther King (Rede vom 28. August 1963 auf den Stufen des Lincoln Memorial in Washington, D.C., abgedruckt in Martin Luther King, Jr., The Peaceful Warrior, Taschenbuchausgabe 1968). "Die Vergangenheit niemals vergessen", sieht die Autorin als hervorstechendes Merkmal der deutschen Politik an. Als Beispiele gelten ihr Vorschriften wie § 130 und §§ 185 ff. StGB, die weiten Ehrenschutz bis hin zur Korrektheit von Urteilen über die Vergangenheit reichen (der im Text erwähnte § 130 Abs. 3 StGB), während in Fragen positiver Integrationsbemühungen etwa im Staatsangehörigkeitsrecht nach wie vor die Vergangenheitssicht dominiert. Seit 1998 hat sich in bezug auf den letzten Punkt einiges geändert, aber gilt das auch für das Gesamtbild? Auf S. 117 formuliert die Autorin eine etwas überzogene Einschätzung, die das Problem in der Horizontalen der Entscheidungsbildung trotzdem eingängig formuliert: "[The] current doctrines of the United States Supreme Court and the German Constitutional Court are both defined by a distinctive temporal myopia: the United States Supreme Court is unremittingly focused on the future, while the German Constitutional Court is equally unremittingly focused on the past."

20 Siehe Dagmar Barnouw, Time, Memory, and the Uses of Remembrance, Alexander-von-Humboldt-Magazin Nr. 73, 1999, S. 3, 6: "current German absorption in memory stories".

21 Dan Diner, Gedächtnis und Institution. Über ethnischen und politischen Ethnos, in: Hilmar Hofmann/Dieter Kramer, Hrsg., Anderssein, ein Menschenrecht. Über die Vereinbarkeit universaler Normen mit kultureller und ethnischer Vielfalt, 1995, S. 42.

22 So das Fazit von Minsker (Fn. 16), allerdings den Zeitraum bis 1998 erfassend, also vor den legislativen Änderungen der rot-grünen Koalition etwa im Staatsbürgerschaftrecht und bezüglich der Homosexuellen-"Ehe". Es tauchen freilich bei der Zuschreibung von Verantwortung für Unrecht, das lange zurückliegt, große Probleme auf: horizontal, im Blick zurück, hinsichtlich der Präzision einer solchen Zuschreibung, und vertikal, im Blick nach oben, auf die Gerechtigkeit dann oft notwendig werdender umfassender Verantwortlichkeiten z.B. "Weißer" gegenüber "Farbigen". Diese Komplexitäten werden in den USA schon in der Diskussion um "affirmative action" verhandelt; dazu schon Fn. 17. Siehe dazu auch den informativen Aufsatz von Rahul Kumar/David Silver, The Legacy of Injustice. Wronging the Future, Responsibility for the Past, in: Lukas H. Mayer, Hrsg., Justice in Time. Responding to Historical Injustice, 2003.

23 Zafer Senocak/Bülent Tulay, Die Kehrseite des Selbsthasses ist der Haß auf andere. Einige Anmerkungen zu Deutschen und Ausländern und zur Staatsbürgerschaft, Artikel in der Süddeutschen Zeitung Nr. 62 vom 15. März 1995, S. 12.

24 Siehe das Staatsangehörigkeitsgesetz vom 22. Juli 1913 in der Fassung des Gesetzes zur Reform des Staatsangehörigkeitsgesetzes vom 15. Juli 1999, BGBl. I S. 1618.

25 Senocak/Tulay (Fn. 23).

26 Dazu generell Helmut König/Michael Kohlstruck/Andreas Wöll, Hrsg., Vergangenheitsbewältigung am Ende des 20. Jahrhunderts, 1998.

27 Der letzte Tag. Auschwitz duldet keine Normalisierung, Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 27. Januar 1995, S. 35.

28 Zahlreiche Hinweise zu dieser Diskussion bei Winfried Brugger, Freiheit und Sicherheit. Eine staatstheoretische Skizze mit praktischen Beispielen, 2004, S. 83 f.

29 Dazu Brugger, ebd., S. 78 ff.

30 Siehe Wolfgang Schäuble, SPIEGEL-Gespräch "Starker oder schwacher Staat?", Der Spiegel Nr. 1/1994, S. 24.

31 Bill Clinton, I Have Sinned, Rede vom 11. September 1998, einsehbar auf www.espeeches.com/bc.htm. Abfrage vom 15. August 2006.

32 Hermann Lübbe, Zukunft der Erinnerung, Frankfurter Rundschau vom 30. Juni 2001, zitiert nach der Internetausgabe www.fr-aktuell.de/fr/160/t160004.htm. Aus diesem Text sind die folgenden Zitate. Hervorhebung von W.B. Siehe auch Lübbes Buch "Ich entschuldige mich". Das neue politische Bußritual, 2001.

33 Anders stellt sich nach Lübbe die Lage dar, wenn moralische Verfehlungen nicht nur äußerlich gesühnt werden, etwa durch Rechtssanktion, sondern öffentliche Abbitte als Recht des Publikums verstanden wird, dessen Interesse von massenmedialen Moralisten wahrgenommen wird. "Zu den ernsteren Folgen des neuen vergangenheitspolitischen Bußrituals gehört der sich ausbreitende Verdacht, der überall Verstocktheit, Verdrängung und Beichtrenitenz wittert. In der Rolle des moralischen Chefanklägers entzieht man sich dem Gericht, vor das man den Rest der Nation zitiert."

34 Lübbe, ebenda. Siehe schon Martin Walser, Ein springender Brunnen, 1998, S. 282, und auch Stephan Kirste, The Temporality of Law and the Plurality of Social Times, in: Michel Troper/Annalisa Verza, eds., Legal Philosophy. General Aspects, 2003, S. 23, 30 f.

35 Nachweise bei Peter Häberle, Wahrheitsprobleme im Verfassungsstaat. Eine Zwischenbilanz, in: FS Alexander Hollerbach, 2001, S. 15 ff.; Rudolf Steinberg, Aberkennung des Abgeordnetenmandats im Verfassungsstaat. Zum Umgang mit "belasteten" Mandatsträgern in Zeiten des Umbruchs, Der Staat 39 (2000), S. 588 ff., 602 ff., zur "Lustration" in den Staaten des früheren kommunistischen Herrschaftsbereichs.

36 Umfassend hierzu Kenneth Christie, The South African Truth Commission, 2000; Florian Kutz, Amnestie für politische Straftäter in Südafrika. Von der Sharpevill-Amnestie bis zu den Verfahren der Wahrheits- und Versöhnungskommission, 2001; Joanna R. Quinn/Mark Freeman, Lessons Learned: Practical Lessons Gleaned From Inside the Truth Commissions of Guatemala and South Africa, Human Rights Quarterly 25 (2003), S. 1117 ff.; Daniel Jaggi, Das südafrikanische Gesetz zur Förderung der Nationalen Einheit und Versöhnung im Spannungsfeld zwischen Konfliktentschärfung, Rechtsstaatlichkeit und Demokratisierung, 2004.

37 Nach der Präambel der Verfassung von 1993 heißt es, "it is necessary ... that provision should be made for the promotion of national unity and the restructuring and continued governance of South Africa ...". In der "Postamble" ist festgelegt, daß "in order to advance such reconciliation and reconstruction, amnesty shall be granted in respect of acts, omissions and offences associated with political objectives and committed in the course of the conflicts of the past". Zitiert nach Kafaui Ayaba S. Afanou, Der Menschenrechtsschutz in drei ausgewählten frankophonen Staaten Afrikas: Togo, Senegal und Kamerun, Heidelberger Jur. Diss. 2002, Nr. 5.1.1.2.

38 So Gerhard Werle, Ohne Wahrheit keine Versöhnung! Der südafrikanische Rechtsstaat und die Apartheid-Vergangenheit, Internet-Artikel verfügbar auf www.humboldt-forum-recht.de/6-1996, S. 3.

39 Daneben gibt es noch einen Menschenrechtsausschuß, der schwere Menschenrechtsverletzungen aufzuklären hat, sowie einen Wiedergutmachungsausschuß für näher bezeichnete Fälle.

40 Tut er das nicht, bleibt es beim normalen strafprozessualen Verfahren.

41 Werle (Fn. 38) beschreibt auf S. 4 die Kommissionsaufgabe wie folgt: "Sie soll eine Art ‚Gewissen der Nation' sein, die das Vergangene festhält und bewahrt. Von der Kommission soll ein Impuls zur Herausbildung einer gemeinsamen Erinnerung aller Südafrikaner an die Apartheid-Vergangenheit ausgehen. Damit verbindet sich die Hoffnung, den Opfern, den Tätern und der Gesellschaft einen Neuanfang zu ermöglichen, den Weg zu Versöhnung und nationaler Einheit zu ebnen."

42 Barnouw (Fn. 20), S. 3 ff., mit einer Diskussion zum Verständnis des Holocaust zwischen Täter und Opfer.

43 So allgemein, nicht speziell auf Südafrika bezogen, Harald Welzer, Das kommunikative Gedächtnis. Eine Theorie der Erinnerung, 2002, S. 219.

44 Siehe hierzu auch die Zusammenfassung des südafrikanischen Konzepts von Werle (Fn. 38), S. 7: "(1) Innere Einheit setzt Versöhnung und diese die öffentliche Anerkennung der historischen Wahrheit voraus. (2) Wer vergeben soll, muß wissen, was er vergibt. Deshalb genügt es nicht, die historische Wahrheit lediglich abstrakt festzustellen. Vielmehr müssen die Gewalttaten der Vergangenheit und ihre Urheber benannt, die Leiden der Opfer konkret festgehalten werden. (3) Wahrheit hat den Vorrang vor Strafe, aber auch vor Straffreiheit. Bekennen legitimiert den Strafverzicht, Schweigen schließt ihn aus. (4) Strafe ist verzichtbar, die Wahrheit ist es nicht. Denn ohne die Wahrheit gibt es keine Versöhnung - das ist die Botschaft aus Südafrika."

45 Individuelle Akte fallen unter "Begnadigung"; dazu Art. 60 Abs. 2 GG.

46 Dazu näher Johann-Georg Schätzler, Handbruch des Gnadenrechts, 2. Auflage 1992; Frank Süß, Studien zur Amnestiegesetzgebung, 2001; Winfried Brugger, Das umstrittene Amnestiegesetz, Juristische Schulung 1984, S. 793 ff.

47 Weitere Beispiele aus Afrika bei Ayaba S. Afanou, Der Menschenrechtsschutz in drei ausgewählten frankophonen Staaten Afrikas: Togo, Senegal und Kamerun, Heidelberger Jur. Diss. 2002, Nr. 5.1.1.2. Siehe auch den viele Länder umfassenden Band von Albin Eser/Jörg Arnold, Hrsg., Strafrecht in Reaktion auf Systemunrecht. Vergleichende Einblicke in Transitionsprozesse, 2000. In dem Band wird anhand jüngerer Transitionsprozesse eine Unterscheidung getroffen, die aus der allgemeinen Amnestieliteratur bekannt ist: Reaktionen auf Systemunrecht nehmen typischerweise die Form eines Schlußstrich-, eines Strafverfolgungs- oder eines Aussöhnungsmodells an.

48 Der Spiegel Nr. 31/1995, S. 119, 122, in dem Interview mit dem Titel: "Grenzt uns nicht aus!"

49 Bernhard Schlink, Die Bewältigung von Vergangenheit durch Recht, in: Helmut König u.a., Hrsg., Vergangenheitsbewältigung am Ende des zwanzigsten Jahrhunderts, 1998, S. 433, 434. Siehe auch Lorenz Schulz, Kollektive Erinnerung durch Feststellen strafrechtlicher Verantwortung, in: Freia Anders u.a., Hrsg., Bialystok in Bielefeld. Nationalsozialistische Verbrechen vor dem Landgericht Bielefeld, 2003, S. 18 ff.

50 Dazu näher Thomas Würtenberger, Zeitgeist und Recht, 2. Auflage 1991, S. 22 ff., 30.

51 Zusammenstellungen solcher Feiertage sind im Internet verfügbar: http://wikipedia.org/wiki/Nationalfeiertag; www.jours-feries.com/statique/national5.htm.

52 Sabine Behrenbeck/Alexander Nützenadel, Politische Feiern im Nationalstaat, in: dies., Hrsg., Inszenierungen des Nationalstaats. Politische Feiern in Italien und Deutschland seit 1860/1871, 2000, S. 9, 13 f. Hervorhebung von W.B.

53 Siehe näher Matthias Kneip, Die deutsche Sprache in Oberschlesien, 2. Auflage 2000.

54 Obwohl das hier nicht im Mittelpunkt steht, sollte doch darauf verwiesen werden, daß in diesen wenigen Sätzen drei Bezugspunkte für Identität genannt werden: Region (Oberschlesien), Nation (Deutschland bzw. Polen), Menschheit/Welt, wobei bei letzterem unklar ist, ob die Erwähnung Deutschlands in diesem Zusammenhang als ein Beispielsfall von mehreren anderen dient (das wäre durchaus modern) oder als exklusives oder höchstes Vorbild für die Erfüllung menschheitlicher Ideale (das würde ein Licht werfen auf spätere schlimme Ereignisse).

55 Oberschlesische Volkesstimme vom 29. März 1926, zitiert in dem Artikel "Abstimmungsfeier in Oppeln". Den Hinweis auf diese Quelle verdanke ich Andrzey Michalczyk.

56 Von den Modernisierungsgegnern in den entwickelten Staaten ist hier nicht die Rede.

57 Ralf Dahrendorf, Kampf gegen den Terror ist kein Krieg, Die Welt vom 19. Mai 2004, www.welt.de/data/2004/05/19/279781.html?prx=1.

58 Ebenda.

59 Deutsches Sprichwörterlexikon (Fn. 10), Sp. 1607 und 1609, unter Nr. 59 und 115.