So setzen sich Prozesskosten zusammen
Ein Rechtsstreit kostet an drei Stellen: Ihr eigener Anwalt, der gegnerische Anwalt (den Sie bei einer Niederlage ebenfalls zahlen) und das Gericht. Alle drei Positionen richten sich nach dem Streitwert – geregelt im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und im Gerichtskostengesetz (GKG). Der Rechner oben nutzt die Standardgebühren eines Zivilprozesses: 1,3 Verfahrensgebühr und 1,2 Terminsgebühr je Anwalt sowie 3,0 Gerichtsgebühren.
Der Streitwert entscheidet – nicht die Schwere des Falls
Ob ein Fall juristisch einfach oder kompliziert ist, spielt für die Kosten fast keine Rolle: Maßgeblich ist der Streitwert. Bei einer Kündigungsschutzklage sind das drei Brutto-Monatsgehälter, bei einem Mietstreit häufig die Jahresmiete der strittigen Erhöhung, bei einem Verkehrsunfall die Schadenssumme. Deshalb können schon alltägliche Streitigkeiten vierstellige Kostenrisiken auslösen.
Gut zu wissen: Das Kostenrisiko steigt mit jeder Instanz
Geht der Fall in die Berufung, fallen erneut Anwalts- und Gerichtsgebühren an – mit höheren Sätzen (1,6 Verfahrensgebühr, 4,0 Gerichtsgebühren). Das Gesamtrisiko über zwei Instanzen ist damit gut doppelt so hoch wie in der ersten. Wer den passenden Rechtsschutz hat, kann solche Verfahren führen, ohne auf das eigene Konto zu schauen.
Häufige Fragen
Wer zahlt die Prozesskosten, wenn ich gewinne?
Im Zivilprozess gilt: Der Verlierer trägt die Kosten – bei vollem Sieg erstattet die Gegenseite Ihre Anwalts- und Gerichtskosten. Bei einem Teilerfolg werden die Kosten anteilig geteilt, bei einem Vergleich meist gegeneinander aufgehoben. Wichtige Ausnahme: Im Arbeitsrecht zahlt in der 1. Instanz jede Partei ihren Anwalt selbst – auch der Gewinner.
Warum ist das Arbeitsrecht besonders teuer?
§ 12a Arbeitsgerichtsgesetz schließt in der 1. Instanz die Erstattung der Anwaltskosten aus: Selbst wenn Sie die Kündigungsschutzklage gewinnen, bleiben Sie auf Ihren Anwaltskosten sitzen – bei einem Gehalt von 3.500 € brutto sind das schnell über 2.000 €. Genau diese Lücke schließt der Berufsrechtsschutz.
Sind die Werte im Rechner aktuell?
Ja. Der Rechner nutzt die Gebührentabellen des RVG (Anlage 2) und GKG (Anlage 2) in der seit dem Kostenrechtsänderungsgesetz 2025 geltenden Fassung, abgerufen bei gesetze-im-internet.de (Stand: Juli 2026).
Welche Kosten kommen noch dazu?
Der Rechner zeigt die gesetzlichen Anwalts- und Gerichtskosten. Im Einzelfall kommen hinzu: Sachverständigengutachten (oft 1.000–3.000 €), Zeugenentschädigungen, Reisekosten sowie Honorarvereinbarungen über den RVG-Sätzen – die eine Rechtsschutzversicherung in der Regel nur bis zur gesetzlichen Höhe erstattet.
