Wenn ein Rechtsfall eintritt, entscheiden die ersten Tage. Diese Checklisten sagen Ihnen konkret, was zu tun ist – und welche Fristen Sie auf keinen Fall verpassen dürfen. Alle als PDF zum Ausdrucken und Abhaken.
🗂 Kündigung erhalten – die ersten 21 Tage
⚠ Nur 3 Wochen Zeit für die Kündigungsschutzklage (§ 4 KSchG)!
Zugangsdatum der Kündigung dokumentieren
Nichts unterschreiben, sich nicht unter Druck setzen lassen
Diese Checklisten helfen im Ernstfall – doch am ruhigsten schläft, wer vorher abgesichert ist. Der Bedarfs-Check zeigt in 60 Sekunden, welchen Schutz Sie brauchen, der Tarifvergleich die passenden Angebote.
Checkliste: Kündigung erhalten – die ersten 21 Tage
Wichtigste Frist: Eine Kündigungsschutzklage muss innerhalb von 3 Wochen nach Zugang der Kündigung beim Arbeitsgericht eingehen (§ 4 KSchG). Danach gilt die Kündigung als wirksam – unabhängig davon, ob sie berechtigt war.
Sofort (Tag 1–2)
Kündigung mit Datum des Zugangs aufbewahren (Umschlag nicht wegwerfen)
Nichts unterschreiben – keine Aufhebungsvereinbarung ohne Prüfung
Arbeitslosigkeit binnen 3 Tagen bei der Agentur für Arbeit melden (Sperrzeit vermeiden)
Woche 1
Rechtsschutzversicherung / Gewerkschaft kontaktieren und Deckung klären
Wie lange habe ich nach einer Kündigung Zeit zu klagen?
Nur drei Wochen ab Zugang der Kündigung (§ 4 Kündigungsschutzgesetz). Versäumen Sie diese Frist, gilt die Kündigung als wirksam – selbst wenn sie unberechtigt war.
Darf ich am Unfallort ein Schuldanerkenntnis abgeben?
Besser nicht. Ein voreiliges Schuldeingeständnis kann Ihre Ansprüche und den Versicherungsschutz gefährden. Dokumentieren Sie den Unfall sachlich und überlassen Sie die Schuldfrage der Klärung.
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Redaktion · Experte für Rechtsschutzversicherungen
Dominic Offers prüft und aktualisiert die Inhalte dieses Portals regelmäßig. Sein Schwerpunkt: Rechtsschutzversicherungen verständlich erklären, Tarife fair vergleichen und Leser vor teuren Fehlentscheidungen bewahren.