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Die Rechtsschutzversicherung fĂŒr Kinder
Kinder sind durch das Gesetz als natĂŒrliche Personen definiert, die noch nicht volljĂ€hrig sind. In Deutschland und in den meisten europĂ€ischen LĂ€ndern betrĂ€gt das VolljĂ€hrigkeitsalter 18 Jahre. In einigen LĂ€ndern sind Personen erst ab 21 Jahre volljĂ€hrig und damit keine Kinder im gesetzlichen Sinn mehr. Im Versicherungswesen werden als Kinder jedoch die natĂŒrlichen oder adoptierten Nachkommen des Versicherungsnehmers und die Kinder des Ehe- bzw. Lebenspartners betrachtet. Kinder können demzufolge im Versicherungswesen durchaus bereits das VolljĂ€hrigkeitsalter ĂŒberschritten haben. So lange sie noch kein eigenstĂ€ndiges Leben fĂŒhren, sind Kinder unter bestimmten Voraussetzungen beim Versicherungsnehmer mitversichert.
Welche Kosten ĂŒbernimmt die Versicherung?
Zu den Kosten, die ĂŒbernommen werden, gehören unter anderem:
- Honorar fĂŒr den Anwalt, meistens begrenzt durch die Höhe der gesetzlichen AnwaltsvergĂŒtung
- Gerichtskosten
- Zeugengelder, GebĂŒhren fĂŒr SachverstĂ€ndige
- Rechtsberatung per Telefon und/oder Live Chat
- Kosten fĂŒr eine Mediation oder ein Schlichtungsverfahren
Fast alle Versicherer stellen auf Ihrer Homepage Formulare und MustervertrĂ€ge zur VerfĂŒgung. Die Dokumente sind rechtssicher und können kostenlos heruntergeladen werden.
Wann zahlt die Versicherung nicht?
- Bei SchadensfÀllen, die nicht durch den Versicherungsvertrag erfasst sind
- Wenn die Kinder nicht im Haushalt zusammen mit dem Versicherungsnehmer leben
- Wenn die Kinder entweder heiraten oder einer eigenen regelmĂ€Ăigen ErwerbstĂ€tigkeit nachgehen
- Bei SchÀden, deren Ursache bereits vor Versicherungsbeginn liegen
- SchÀden, die noch wÀhrend der Wartezeit passieren
- Wenn zu viele SchĂ€den in relativ kurzer Zeit gemeldet werden. Das kann sogar zur VertragskĂŒndigung durch die Versicherung fĂŒhren.
Wie sinnvoll ist eine Rechtsschutzversicherung fĂŒr Kinder?
Kinder sollten auf jeden Fall durch ihre Eltern in den Kreis der versicherten Personen aufgenommen werden, da sie ebenso juristische Probleme bekommen können wie Erwachsene. Das kann zum Beispiel Streit mit Nachbarn sein, die sich wegen Ruhestörung beschweren, Ărger mit den Behörden wegen eines Kindergartenplatzes, mit dem Schulamt wegen SchulschwĂ€nzen oder auch Mobbing durch Schulkameraden oder auch Cybermobbing in sozialen Netzwerken.
Es gibt zahlreiche gute GrĂŒnde, die fĂŒr eine Rechtsschutzversicherung fĂŒr Kinder sprechen.
Welche Leistungen sollten enthalten sein?
Das hĂ€ngt ganz von der persönlichen Lebenssituation der Familie ab. Zum GlĂŒck ist eine individuelle Anpassung möglich, weil fast alle Rechtsschutzversicherungen nach dem Baukastenprinzip aufgebaut sind. Die Bausteine werden auch Module genannt und bestehen aus den Bereichen:
- Privat-Rechtsschutz
- Berufs-Rechtsschutz
- Verkehrs-Rechtsschutz
- Immobilien-Rechtsschutz
Bei letzterem Modul kann der Versicherungsnehmer zwischen Mieter-Rechtsschutz und Vermieter-Rechtsschutz wÀhlen.
GĂ€ngige Leistungen in den Bereichen sind unter anderem:
- Schadensersatz-Rechtsschutz: das Kind wird angegriffen, die Eltern klagen auf Schmerzensgeld.
- Sachen- und Vertragsrechtsschutz: das Kind schlieĂt unwissentlich beim Surfen ein Abo ab.
- Opfer-Rechtsschutz: Klage wegen sexueller BelÀstigung
- Straf-Rechtsschutz: Verteidigung gegen VorwĂŒrfe fahrlĂ€ssig begangener Straftaten
- Steuer-, Verwaltungs- und Sozial-Rechtsschutz: Klage gegen Behörden, beispielsweise wegen eines Kindergartenplatzes oder der Anerkennung eines Pflegegrads
- Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz: Klage gegen BuĂgeldbescheide, wenn beispielsweise das Kind mit dem Fahrrad unterwegs war und gegen Verkehrsregeln verstoĂen hat.
Rechtsbereiche der Rechtsschutzversicherung
Vom Arbeitsplatz bis zur eigenen Wohnung: WÀhlen Sie den Lebensbereich, den Sie absichern möchten.
Empfehlenswerte ErgĂ€nzungen des Rechtsschutzes fĂŒr Kinder
- Steuer-, Verwaltungs- und Sozial-Rechtsschutz auch in auĂergerichtlichen Verfahren.
Die Mehrzahl der StreitfĂ€lle spielen sich auĂergerichtlich ab. In vielen Tarifen ĂŒbernimmt die Versicherung jedoch nur die Kosten, wenn es zu einem Gerichtsverfahren kommt. Das ist jedoch nur ausnahmsweise der Fall. Fast immer kann das Problem geklĂ€rt werden, wenn der Versicherungsnehmer Einspruch oder Widerspruch gegen den Bescheid einer Behörde einlegt. Der erweiterte Rechtsschutz ĂŒbernimmt dafĂŒr die Kosten.
- Rechtsschutz bei VerstöĂen gegen das Urheberrecht im Internet.
Kinder sind im Allgemeinen sehr viel im Internet unterwegs. Sie laden sich schnell mal ein
Game oder ein Musikvideo auf ihr Handy. Nicht selten erfolgt deswegen eine kostspielige Abmahnung. Mit dieser Erweiterung können sich Eltern juristisch dagegen wehren.
- Internet-Rechtsschutz: Kinder sind in der Regel in sozialen Medien im Internet sehr aktiv. Oft kommt es dabei zu Cybermobbing oder RufschÀdigung. Mit einem Internet-Rechtsschutz können sich die Eltern dagegen zur Wehr setzen.
- Studienplatz-Rechtsschutz: Die Option deckt die Kosten fĂŒr StreitfĂ€lle in Verbindung mit einem Studienplatz. Sie rentiert sich nur bei Ă€lteren Kindern, die studieren wollen. Oft besteht in diesem Bereich eine Wartezeit von 5 Jahren, wĂ€hrend der keine Regulierung von StreitfĂ€llen ĂŒbernommen wird.
- Arbeits-Rechtsschutz fĂŒr geringfĂŒgige BeschĂ€ftigung: Diese ErgĂ€nzung lohnt sich bei Ă€lteren Kindern (ab 14 Jahre), die sich etwas Geld durch Zeitungen austragen, Babysitten oder Ferienjobs dazu verdienen. Der Versicherungsschutz greift bei Streit mit dem Arbeitgeber wegen der Bezahlung oder einer KĂŒndigung
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Fazit
Kinder sind in der Rechtsschutzversicherung durch einen Familientarif oder einen Tarif fĂŒr Alleinerziehende bei ihren Eltern versichert. Ein Rechtsschutz fĂŒr Kinder ist sinnvoll, weil auch Kinder im Alltag hĂ€ufig mit juristischen Problemen konfrontiert werden, die ohne eine passende Versicherung groĂe Kosten verursachen können. Der Versicherungsschutz besteht auch nach Erreichen der VolljĂ€hrigkeit, so lange die Kinder mit dem Versicherungsnehmer gemeinsam in einem Haushalt leben und noch unverheiratet oder noch nicht erwerbstĂ€tig sind. Auf Online Vergleichsseiten fĂŒr Rechtsschutzversicherungen finden Interessenten gute Angebote, die zudem laufend aktualisiert werden. Bei der Auswahl empfiehlt es sich, den Versicherungsschutz so zusammen zu stellen, dass er zu den individuellen Anforderungen passt. ErfahrungsgemÀà sollte dabei besonderer Wert auf Schutz gegen StreitfĂ€lle gelegt werden, die ihre Ursache im Internet haben. Kinder und Jugendliche sind im Durchschnitt hĂ€ufiger als Erwachsene Online. Ihnen fehlt jedoch die Erfahrung, um sich vor den dort lauernden Gefahren und Fallen zu schĂŒtzen.
HĂ€ufige Fragen
Sind alle Kinder automatisch in den Versicherungsschutz eingeschlossen?
Nein, nicht in jedem Fall. Mit dem Begriff âKinderâ meinen die meisten Versicherungen die leiblichen Kinder des Versicherungsnehmers und seine Ehe- bzw. Lebenspartners. Bei manchen Versicherungen sind sie in einem Familientarif oder Tarif fĂŒr Alleinerziehende eingeschlossen, ohne ausdrĂŒcklich im Versicherungsschein erwĂ€hnt zu werden. Andere Gesellschaften bestehen darauf, dass die Namen aller versicherten Personen eingetragen werden mĂŒssen.
Kann der Kreis der Versicherten ausgedehnt werden?
Welche Voraussetzungen mĂŒssen Kinder erfĂŒllen, um Rechtsschutz zu erhalten?
Sie mĂŒssen an derselben Adresse wie der Versicherungsnehmer polizeilich gemeldet sein. Sie dĂŒrfen entweder das VolljĂ€hrigkeitsalter von 18 Jahren noch nicht erreicht haben oder mĂŒssen noch unverheiratet sein und/oder kein regelmĂ€Ăiges Einkommen beziehen, das ausreicht, um den Lebensunterhalt selbst zu bestreiten. Manche Versicherungen legen auch eine Altersgrenze fest (oft 25 Jahre), bis zu der Kinder durch den Familientarif der Eltern versichert sind.
Muss der Versicherungsvertrag aktualisiert werden?
Dazu ist der Versicherungsnehmer verpflichtet. Er muss der Versicherung Ănderungen in den persönlichen LebensumstĂ€nden unverzĂŒglich mitteilen. Solche VerĂ€nderungen sind zum Beispiel die Geburt eines Kindes oder wenn eines der versicherten Kinder heiratet, auszieht oder eine eigene Arbeit bzw. Ausbildung aufnimmt.
Wird das versĂ€umt, kann die Versicherung im Extremfall den Vertrag kĂŒndigen.
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