Rechtsschutz-Glossar
Alle wichtigen Begriffe rund um die Rechtsschutzversicherung – von A wie Anwaltskosten bis Z wie Zusatzbaustein, verständlich erklärt.
D
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Deckungsablehnung
Eine Deckungsablehnung liegt vor, wenn die Rechtsschutzversicherung die beantragte Deckungszusage ganz oder teilweise verweigert und die Kosten für Ihren Rechtsstreit nicht übernimmt. Der Versicherer muss diese Entscheidung schriftlich und mit nachvollziehbarer Begründung mitteilen – erst dann ist die Ablehnung wirksam.
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Deckungssumme
Die Deckungssumme in der Rechtsschutzversicherung ist der Höchstbetrag, den der Versicherer je Rechtsschutzfall für Anwalts-, Gerichts- und Prozesskosten übernimmt; reicht die vereinbarte Höhe nicht aus, tragen Versicherte die restlichen Kosten des Rechtsstreits selbst, weshalb sie zu den wichtigsten Leistungsmerkmalen im Tarifvergleich zählt.
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Deckungszusage
Die Deckungszusage ist die verbindliche Bestätigung deiner Rechtsschutzversicherung, dass sie die Anwalts- und Gerichtskosten in deinem konkreten Rechtsfall übernimmt, sodass du deinen Anwalt beauftragen kannst, ohne selbst zu haften – erteilt wird sie erst nach Prüfung von Rechtsgebiet, Wartezeit und Erfolgsaussichten.
K
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Karenzzeit
Die Karenzzeit ist die im Vertrag vereinbarte Wartezeit zwischen dem Abschluss Ihrer Rechtsschutzversicherung und dem Beginn des Leistungsanspruchs. In dieser Zeit zahlen Sie bereits Ihre Prämie, doch der Versicherer übernimmt für neue Fälle noch keine Leistung. Üblich sind drei Monate.
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Kündigungsfrist
Die Kündigungsfrist ist der zeitliche Vorlauf, den Sie einhalten müssen, um Ihre Rechtsschutzversicherung wirksam zu beenden – bei der ordentlichen Kündigung meist drei Monate zum Ende der Vertragslaufzeit; verpassen Sie den Termin, verlängert sich der Vertrag beim Versicherer automatisch um ein weiteres Jahr.
P
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Prozesskostenrisiko
Das Prozesskostenrisiko bezeichnet die Gefahr, bei einem Rechtsstreit auf hohen Kosten sitzen zu bleiben: Wer einen Prozess vor Gericht verliert, muss nach deutschem Recht in der Regel die gesamten Gerichts- und Anwaltskosten beider Parteien zahlen. Das kann schnell vier- bis fünfstellige Summen bedeuten.
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Rechtsschutzfall
Ein Rechtsschutzfall ist der Versicherungsfall in der Rechtsschutzversicherung – also das Ereignis, das die Leistungspflicht Ihres Versicherers auslöst, sobald jemand einen Verstoß gegen eine Rechtspflicht begangen hat oder begangen haben soll und Sie deshalb rechtliche Vertretung benötigen; entscheidend für die Deckung ist stets der Zeitpunkt dieses Verstoßes.
S
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Selbstbeteiligung
Die Selbstbeteiligung ist der feste Betrag, den Sie im Rechtsschutzfall selbst zahlen – erst darüber hinausgehende Kosten übernimmt die Rechtsschutzversicherung.
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Streitwert
Der Streitwert ist der in Euro ausgedrückte wirtschaftliche Wert eines Rechtsstreits, der nicht ausgezahlt wird, sondern als gesetzliche Berechnungsgrundlage dient: Aus ihm ergeben sich sowohl die Gerichtskosten nach dem GKG als auch die Anwaltskosten nach dem RVG – je höher der Streitwert, desto höher die Gebühren für beide Parteien.
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Versicherungsfall
Ein Versicherungsfall ist das Ereignis, für das Sie versichert sind und ab dem die Versicherung leisten muss. In der Rechtsschutzversicherung ist das der Rechtsschutzfall: der Moment, in dem ein Gegner gegen Rechtspflichten verstoßen haben soll und ein Streit droht.
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Versicherungsprämie
Die Versicherungsprämie ist der Preis, den Sie als Versicherungsnehmer regelmäßig an den Versicherer zahlen, damit dieser den im Vertrag vereinbarten Versicherungsschutz gewährt – bei einer Rechtsschutzversicherung etwa die Übernahme von Anwalts- und Gerichtskosten; sie wird auch Versicherungsbeitrag genannt und ist gesetzlich im Versicherungsvertragsgesetz (VVG) verankert.
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Wartezeit
Die Wartezeit (Karenzzeit) in der Rechtsschutzversicherung ist der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und dem Beginn des vollen Versicherungsschutzes, in dem noch keine Leistungen abgerufen werden können – erst nach Ablauf dieser Frist von meist drei Monaten übernimmt der Versicherer die Kosten eines Rechtsschutzfalls.
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