Rechtsschutz-Glossar

Alle wichtigen Begriffe rund um die Rechtsschutzversicherung – von A wie Anwaltskosten bis Z wie Zusatzbaustein, verständlich erklärt.

D

  • Deckungssumme

    Die Deckungssumme in der Rechtsschutzversicherung ist der Höchstbetrag, den der Versicherer je Rechtsschutzfall für Anwalts-, Gerichts- und Prozesskosten übernimmt; reicht die vereinbarte Höhe nicht aus, tragen Versicherte die restlichen Kosten des Rechtsstreits selbst, weshalb sie zu den wichtigsten Leistungsmerkmalen im Tarifvergleich zählt.

  • Deckungszusage

    Die Deckungszusage ist die verbindliche Bestätigung deiner Rechtsschutzversicherung, dass sie die Anwalts- und Gerichtskosten in deinem konkreten Rechtsfall übernimmt, sodass du deinen Anwalt beauftragen kannst, ohne selbst zu haften – erteilt wird sie erst nach Prüfung von Rechtsgebiet, Wartezeit und Erfolgsaussichten.

K

  • Karenzzeit

    Die Karenzzeit ist die im Vertrag vereinbarte Wartezeit zwischen dem Abschluss Ihrer Rechtsschutzversicherung und dem Beginn des Leistungsanspruchs. In dieser Zeit zahlen Sie bereits Ihre Prämie, doch der Versicherer übernimmt für neue Fälle noch keine Leistung. Üblich sind drei Monate.

P

  • Prozesskostenrisiko

    Das Prozesskostenrisiko bezeichnet die Gefahr, bei einem Rechtsstreit auf hohen Kosten sitzen zu bleiben: Wer einen Prozess vor Gericht verliert, muss nach deutschem Recht in der Regel die gesamten Gerichts- und Anwaltskosten beider Parteien zahlen. Das kann schnell vier- bis fünfstellige Summen bedeuten.

R

  • Rechtsschutzfall

    Ein Rechtsschutzfall ist der Versicherungsfall in der Rechtsschutzversicherung – also das Ereignis, das die Leistungspflicht Ihres Versicherers auslöst, sobald jemand einen Verstoß gegen eine Rechtspflicht begangen hat oder begangen haben soll und Sie deshalb rechtliche Vertretung benötigen; entscheidend für die Deckung ist stets der Zeitpunkt dieses Verstoßes.

S

  • Selbstbeteiligung

    Die Selbstbeteiligung ist der feste Betrag, den Sie im Rechtsschutzfall selbst zahlen – erst darüber hinausgehende Kosten übernimmt die Rechtsschutzversicherung.

  • Streitwert

    Der Streitwert ist der in Euro ausgedrückte wirtschaftliche Wert eines Rechtsstreits, der nicht ausgezahlt wird, sondern als gesetzliche Berechnungsgrundlage dient: Aus ihm ergeben sich sowohl die Gerichtskosten nach dem GKG als auch die Anwaltskosten nach dem RVG – je höher der Streitwert, desto höher die Gebühren für beide Parteien.

W

  • Wartezeit

    Die Wartezeit (Karenzzeit) in der Rechtsschutzversicherung ist der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und dem Beginn des vollen Versicherungsschutzes, in dem noch keine Leistungen abgerufen werden können – erst nach Ablauf dieser Frist von meist drei Monaten übernimmt der Versicherer die Kosten eines Rechtsschutzfalls.

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