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Schritt 1: Ablehnung genau lesen und Frist prüfen
Verlangen Sie eine schriftliche Begründung. Häufige Gründe sind fehlende Erfolgsaussicht, ein Leistungsausschluss oder Vorvertraglichkeit. Prüfen Sie, ob der genannte Grund wirklich auf Ihren Fall passt – oft ist die Ablehnung angreifbar.
Schritt 2: Widerspruch einlegen
Widersprechen Sie schriftlich und setzen Sie eine Frist (z. B. zwei Wochen). Nutzen Sie dafür unseren Musterbrief unten. Legen Sie kurz dar, warum Versicherungsschutz besteht.
Schritt 3: Stichentscheid verlangen
Geht es um die Erfolgsaussichten, ist der Stichentscheid Ihr stärkstes Mittel: Ein unabhängiger Anwalt begutachtet den Fall, das Ergebnis bindet den Versicherer. Voraussetzung ist meist, dass die entsprechende Klausel im Vertrag vereinbart ist – prüfen Sie Ihre Bedingungen.
Schritt 4: Versicherungsombudsmann einschalten
Bleibt der Versicherer bei seiner Ablehnung, wenden Sie sich an den Versicherungsombudsmann e. V. Das Verfahren ist kostenlos und neutral. Entscheidungen bis 10.000 € Beschwerdewert sind für den Versicherer bindend.
Schritt 5: BaFin-Beschwerde und rechtliche Schritte
Parallel können Sie sich bei der BaFin beschweren. Führt alles nicht zum Ziel und sind Sie überzeugt, im Recht zu sein, bleibt die Klage gegen den Versicherer auf Deckung (Deckungsklage) – häufig ist schon die Ankündigung wirksam.
Damit es gar nicht so weit kommt
Viele Ablehnungen lassen sich vermeiden, wenn der Tarif von Anfang an Stichentscheid, hohe Deckungssummen und wenige Ausschlüsse bietet. Worauf Sie beim Abschluss achten sollten, zeigt der Bedarfs-Check und der Tarifvergleich.
Häufige Fragen
Darf die Versicherung die Kostenübernahme einfach ablehnen?
Nur aus bestimmten Gründen: fehlende Erfolgsaussicht, Mutwilligkeit, ein Leistungsausschluss oder Vorvertraglichkeit. Die Ablehnung muss begründet sein – und Sie können ihr widersprechen.
Was ist ein Stichentscheid?
Verneint der Versicherer die Erfolgsaussichten Ihres Falls, können Sie einen Stichentscheid verlangen: Ein unabhängiger Rechtsanwalt begutachtet die Erfolgsaussichten. Fällt das Gutachten zu Ihren Gunsten aus, ist es für den Versicherer bindend – die Kosten des Gutachtens trägt er.
Was kostet der Versicherungsombudsmann?
Nichts. Das Schlichtungsverfahren beim Versicherungsombudsmann e. V. ist für Verbraucher kostenlos. Entscheidungen bis 10.000 € Beschwerdewert sind für den Versicherer bindend, bis 100.000 € gibt es eine Empfehlung.
Wann hilft die BaFin?
Die BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) beaufsichtigt die Versicherer. Eine Beschwerde dort führt nicht zu einer verbindlichen Entscheidung in Ihrem Fall, kann aber Druck aufbauen und Missstände aufdecken – oft parallel zum Ombudsmann sinnvoll.
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