
Professor Hillgruber befasst sich in seinem Beitrag mit den verfassungsrechtlichen Rahmenbedingungen der Forschung an embryonalen Stammzellen. Er kommt zu dem Ergebnis, dass nicht nur die embryonenverbrauchende Gewinnung menschlicher embryonaler Stammzellen, sondern auch die Einfuhr und Verwendung im Ausland hergestellter menschlicher embryonaler Stammzellen mit dem verfassungsrechtlichen Gebot zur Achtung der Würde jedes Menschen (Art. 1 Abs. 1 S. 2 GG) unvereinbar ist.
Der Beitrag nimmt Bezug auf den in Humboldt Forum Recht erschienen Aufsatz von Professor Schockenhoff (HFR 2008, S. 60 ff.).
Kategorie
Öffentliches Recht
Schlagworte
Blastozyste | Bundesverfassungsgericht | BVerfG | Embryonen | GG | Art. 1 Abs. 1 GG | Art. 2 Abs. 2 GG | Grundgesetz | Menschenwürde | Menschliche Embryonen | Nasciturus | Nidation | Recht auf Leben | Stammzellforschung | Stichtagsverlagerung | Verschmelzung von Ei- und Samenzelle
Zitierempfehlung
Christian Hillgruber, HFR 2008, S. 111 ff.
Verlinkungsempfehlung
http://www.humboldt-forum-recht.de/deutsch/10-2008/index.html
Bearbeitet von Peter Schmidt