Die Angleichung aber auch die Vereinheitlichung des Rechts der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union schreitet auf allen Ebenen voran. Es gibt Ansätze in den unterschiedlichsten Bereichen. Der Autor des vorliegenden Beitrags beschäftigt sich mit einem Aspekt, der die Zivilrechtliche Vereinheitlichung betrifft. Durch die Entscheidung des deutschen Gesetzgebers für die "große Lösung" bei der Schuldrechtsmodernisierung (2002) sind sowohl Schwachstellen im Bürgerlichen Recht beseitigt als auch neue geschaffen worden. Am Beispiel des Letztverkäuferregresses wird aufgezeigt, dass für ein einheitliches Europäisches Zivilgesetzbuch hinsichtlich dieses Regelungskomplexes eine ausgewogenere Lösung gefunden werden kann. Dem Inhalt nach entstammen die Überlegungen einem "kleinen Lösungsvorschlag" aus der damaligen Diskussion über die "richtige" Modernisierung des Schuldrechts. Aus den dargelegten Gründen sind sie indessen - trotz der Entscheidung des deutschen Gesetzgebers für die "große Lösung" - noch immer von Interesse und Relevanz für den fachlichen Diskurs.
Kategorie
Zivilrecht
Schlagworte
Berliner Entwurf zur Schuldrechtsmodernisierung | BGB | Bürgerliches Gesetzbuch | Europäisches Zivilgesetzbuch | Letztverkäuferregress | Privatrecht | Schuldrecht | Schuldrechtsmodernisierung | Zivilrecht
Zitierempfehlung
Klaus Richter, HFR 2006, S. 4 ff.
Verlinkungsempfehlung
http://www.humboldt-forum-recht.de/deutsch/2-2006/index.html
Bearbeitet von Synthia Winter